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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 234. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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-IF 380. Außerordentliche Berlage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 27. Mai 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert u. vier n. dreißigste öffentliche Si tzung der ersten Kammer, am 13. Mai 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der BeraLhung über den Gesetzentwurf wegen der Gewerb - und Personalsteuer. O. Großmann: Mir erscheint für Eine Elaste von Ka pitalbesitzern der Satz von 4 Thlrn. doch etwas zu hoch. Ich habe nämlich hier die Elaste Wittwen und unverheirathete Töch ter im Sinn, die vielleicht einen kleinen Beitrag aus einer Witt- wenkasse bekommen, vielleicht außerdem einige 100Thlr. im Ver mögen haben, von deren Zinsen sie ihre nothwendigsten Ausga ben bestreiten, und sich außerdem vom Nahen, Stricken und dergleichen ernähren. Bürgermeister Wehner macht den Sprecher darauf auf merksam, daß das von Letzterem hier zur Sprache Gebrachte mehr zu §. 41. passe, worauf O. Großmann seine Aeußerun- gen dort zu wiederholen sich vorbehält. Hierauf wird tz. 33. in der von der 2. Kammer beschlosse nen Maße, §. 34. unverändert einstimmig ange nommen. In Bezug auf die Bestimmung des ß. 35. bemerkt Prinz Johann: Ich vermag nicht einzufehen, welcher rationelle Grund vorhanden sein soll, nur denjenigen, welcher sich ledig lich von scinrnMenten erhalt, zu besteuern, denjenigen hinge gen , welcher nur die Hälfte seiner Ausgaben mit Capitalienzin sen deckt,, ganz frei von einer Rentensteuer zu lassen. Wenn ich nun,auch nicht verkenne, mit welchen Schwierigkeiten eine solche Steuer verbunden ist, da man überhaupt nicht den Kapi talisten, sondern die Capitalien besteuern soll, und da dieß eine lästige inquisitorische Untersuchung nach sich ziehen würde, so können doch Umstande eintreten, wo die Ausführung der Be stimmungen des §. 35. zu den größten Ungerechtigkeiten führen würde. Ich trinke mir z. B. den Fall, ein Capitalist kauft sich, um von der Abgabe befreit zu sein, einen Garten oder ein Stück Feld, um in die Classc der Grundbesitzer gesetzt zu werden, oder legt einen kleinen Kram an, um unter dieser Firma der höher» Steuer als Rentier zu entgehen. Zur Verhütung solcher offen baren Hinterziehungen würde es gut sein, wenn man dem tz. 35. noch Folgendes beifügte: „3) Den DistrictScommrsflonen bleibt es nachgelassen, Personen, auf welche die Bestimmungen sub 1. und 2. Anwendung leiden würden, wenn das Einkommen aus den übrigen nach diesem Gesetze, eine Steuerpflichtigkeit be gründenden Verhältnissen ganz außer Verhältniß mit ihrem eig nen Vermögen steht, in der 5. Unterabtheilung zu vernehmen.^ Referent: Es hat in der 2. Kammer ein einflußreicher l Abgeordneter die höhere Anziehung der Rentiers so gefährlich dar gestellt, als wenn gleich eine allgemeine Völkerwanderung der selben eintreten werde, wenn man von ihnen auch einen einiger maßen verhältnkßmaßigen Beitrag zu den Staatslasten erfordere. Auch hatte in der 2. Kammer der Antrag einer Besteuerung bis auf 100 Thlr. zu hoch geschienen, ich habe mich mir einem Maxi mum von 50 Thlrn. begnügt und ich sehe freilich nicht, wie man nach'Z. 34. ihre Beitrage mit denen der Beamten in ein angemes senes Verhältniß bringen will. Allerdings habe auch ich die Be fürchtung gehegt, daß, wie der größte Capitalist als Händler, Grundstücksbesitzer, dienstlekstende Person u. s. w. mit einem ganz geringen Beitrag sich von der Capitalistensteuer befreien kann, ihm mancherlei Wegeoffen stehn, so viel wie nichtsgeben zu dürfen. Dem Amendement Sr. Königl. Hoheit stimme ich daher um so mehr bei, als dadurch wenigstens offenbaren Hinterziehungen m Iran- äom legis von den Abschätzungsbehörden entgcgengetreten wer den kann. v. Polenz: Ist es schon anerkannt äußerst schwierig, ohne lästige Chicanen zu einer derWahrheit nahekommenden Beitrags quote der Rentiers Zu gelangen, so wird durch Sr. Königl.Hoheit Vorschlag eine doppelte Ungewißheit kn die Sache gebracht; weil neben der eben angegebenen Schwierigkeit auch noch entschieden werden soll, ob die Steuern, welche solche Personen in den andern Nnterabtheilungen zu entrichten haben, als ganz unverhaltniß- maßig gegen ihre Capitalsrenten anzusehcn sind? Hier fehlt jeder Maßstab, folglich steht alles auf Willkühr. Eher würde ich mich noch mit solchem Vorschlag befreunden, obgleich allemal mannig faltige Ungewißheit übrig bleibt, wenn wenigstens eine Bestim mung vorhanden wäre, daß die Capitalsteuer dann eintreten solle, wenn die Zinsen das steuerbare Gewerbe um's 3- oder 4fache überstiegen. Auch würde dieselbe Untersuchung bei den Beam ten, welche von ihrem Dkensteinkommen zahlen, stattsinden müssen, und sich die Last der Untersuchungen bedeutend vermehren. v. Ziegler macht darauf aufmerksam, es werde jede für den Capitalisten unangenehme Maßregel Letzteren vermögen kön nen, Staatspapiere anzukaufen, und dem Grundbesitze den Credit zu entziehen, wornach der Nachtheil denn doch immer nur den Grundbesitzer treffen werde. Der Viceprqsident: Die Deputation hat die vorlie gende Besteuerungssrage in genaue Erwägung gezogen, und auch in der H. Kammer ist sie sehr gründlich erörtert worden, bis mqn endlich den Gesetzentwurf mit 53 gegen 22 Stimmen, mit hin mit einer großen Majorität angenommen hat, Es wäre gewiß sehr wünschrnswerth, jeden Staatsbürger und vorzüglich den Capitalisten nach seinem reinen Einkommen besteuern zu
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