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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 225. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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legung Unlerpfandsrechte, welche sich nicht auf einen ganzen Com-1 plex beziehen, und nur einzelne Grundstücke betreffen, in Frage, so sinh die Inhaber solcher Unterpfandsrechte zu Wahrnehmung ihrer Gerechtsame durch die Specialcommission davon in Kennt- niß zu setzen" von der I. Kammer einstimmig angenom- m e n worden. Es habe daher auch diese Differenz Erledigung erhalten. — Man ging nun zum zweiten Gegenstände der heutigen Tagesordnung, dem ebenfalls mündlichen Vortrage der Diffe renzen bei dem Gesetze über die Steuererlasse bei Wetter schäden an Weinbergen über. Derselbe Abg. Schäffer ist ebenfalls Referent. Er bemerkt: Es habe 1) die eine Differenz darinnen bestanden, daß die 2. Kam mer dem 2. tz. des Gesetzentwurfs eine veränderte Fassung ge geben , die 1. Kammer aber weder dieser beigetreten, noch die Fassung des Gesetzentwurfs angenommen, vielmehr eine dritte Fassung gewählt habe. Es sei jedoch diese Differenz dadurch völlig gehoben, daß die 1. Kammer die von der 2. Kammer be schlossene Fassung dieses tz. ei »stimmig angenommen habe. 2) Beim 6. tz. habe die I. Kammer einen Zusatz beschlossen, der jedoch bei der 2. Kammer keine Genehmigung gefunden. Bei dem Zusammentritt der beiderseitigen Deputationen habe jedoch die Deputation der 2. Kammer die Ueberzeugung gewon nen, daß jener Zusatz, wenn aus solchem die Worte „bei ge schlossenen Gütern" weggclassen, und hinter dem Worte „Hof raum" bloß die Worte „so weit sie ihrer Bestimmung nach zum Weinberge gehören" eingeschaltet würden, der 2. Kammer zur Annahme zu empfehlen fei. Die 1. Kammer habe diese Modi fikation des gedachten Zusatzes bereits einstimmig genehmiget, und habe nun auch die 2. Kammer hierüber Beschluß zu fassen. Auf die hierauf vom Präsidenten gestellte Frage: Ist sie Kammer damit einverstanden, daß dem 6. tz. hinter dem Worte „Hofraum" die Worte „so weit sie ihrer Bestimmung n?ch zum Weinberge gehören" eingeschaltet werden? erfolgte einstimmig bejahende Antwort. 3) Eine dritte Differenz habe bei tz. 12. vorgewaltet, in dem der von der 2. Kammer bei diesem tz. beschlossene Antrag in die Schrift, daß die von der Gerichtsobrigkeit entfernt liegen den Weinberge für die im Gesetze bemerkten Calamitätsfälle einer nähern Gerichtsobrigkeit zugewiesen werden möchten, bei der I. Kammer keine Genehmigung gefunden. Es sei jedoch diese Differenz bereits vollständig gehoben, indem die I. Kam mer diesen Antrag, besage Protocollextracts vom 12. April d.J. einstimmig genehmigt habe. — Hiernach findet nun bei obigen beiden Gesetzentwürfen voll- kommne Uebcreinstimmung beider Kammern statt. Man geht nunmehr zum dritten Gegenstände der heuti gen Tagesordnung über, nämlich zur Berathung über den Be richt der 1. Deputation der 2. Kammer, die Ergebnisse der über dm Gesetzentwurf wegen der künftigen Einrichtung der erb län dischen Jmmobiliar-Brandversicherungsanstalt in der ersten Kammer gepflogenen Berathungen betreffend. Abg. Roux war Referent, welcher daher die Redner bühne besteigt, und zuvörderst einige erläuternde Bemerkungen über die Form des Berichts vorausschickt. Es war nämlich bei den diesfallsigen Vorberathungen die Deputation der 2. Kam mer der Ansicht gewesen, es werde zur leichteren und vollständi geren Ueberstcht der Sache, auch zum bequemeren Gebrauche bei der auf den gegenwärtigen Bericht zu haltenden Berathung in der Kammer und zur Vorbereitung dazu, eben so wie bei dem künftigen Vortrage der ständischen Schrift, wesentlich gereichen, wenn die Resultate der in beiden Kammern gepflogenen Ver handlungen auf gespaltenen Seiten neben einander stehend, in einer besonder» Beilage der Kammer vorgelegt, daher nur im Berichte die unzielsetzlichen gutachtlichen Ansichten der Deputa tion ausgesprochen, und solche, wo es nöthig und nicht bereits in der Beilage berücksichtiget worden, motivirt würden. Im Allgemeinen zeigte eine nähere Prüfung der gedachten Beilage, daß a) 28 Paragraphen — (tztz. 1.4.9.13.18.21:22.23. 25. 26. 29. 30. 31. 33. 36. 38.46.47. 49.51. 52. 57.58. 59.60.69. 76. und 87.) — unverändert nach dem Gesetzvor schlage in beiden Kammern angenommen worden sind, auch /z) der Gesetzentwurf selbst von beiden Kammern, doch un ter vorausgesetzter Berücksichtigung der gegen einzelne Puncte aufgestellten Erinnerungen Zustimmung erhalten hat, daß ferner 1-) bei den Modifikations-Vorschlägen zu 25 Paragraphen (tztz.' 5.15.17.19. 37.41.45. 50.53. 64. 65. 68. 71.72.73. 75.77. 81. 83.84. 85.88.89.90. und 93.), so wie bei 13 Anträgen in die Schrift, die 1. Kammer der 2. beigetreten ist, daß aber ö) bei 28 Paragraphen (tztz. 3. 6. 7.16.16 K. 24.27.28. 32. 34 b. 34c. 346. 39. verb. mit 42., 40. 44. 48. 54. 56. 62. 63. 70. 74. 78. 80. 82. 91. 92. und 94.), so wie bei einem An träge in die Schrift, in materieller Hinsicht, und bei 17 Para graphen (tztz. 2. 8. 10. II. 12. 14. 20. 34 o. 35.43. 55. 61. 66.67. 79.86. und 88 b.) bloß in Bezug auf die Redaction, die Beschlüsse der 1. Kammer mit denen der 2. nicht übereinstimmen, auch von der ersten Kammer vier neue Anträge in die Schrift in Vorschlag gebracht worden sind. Referent trug nun den Bericht selbst nach den in ihm enthaltenen fortlaufenden Nummern nebst den in der Beilage ausgehobenen von einander abweichenden Beschlüssen der beiden Kammern vor. — 1. Zu den tztz. 2. und 3 o. b. hatte die Deputation den Bei tritt zu der von der 1. Kammer beliebten Nedactronsveränderung empfohlen, wonach der Eingang des tz. 3. den tz. 2. schlie ßen soll. Niemand begehrt das Wort, und auf die vom Präsiden ten deshalb gestellte Frage tritt die Kammer einstimmig dem Gutachten ihrer Deputation bei. 2, Zu tz. 3 c. lautete das Gutachten der Deputation r Die wichtigste Abweichung der 1. Kamner geht offenbar auf die Frage: ob die Verbindlichkeit zur Lheilnahme an der Anstalt auch aufdie Staatsgebaude auszudchnen sei oder nicht ? --
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