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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 225. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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den, trug der königl. Commissar v. Wietersheim darauf an, zu dem Protokolle zfl bemerken, daß es zu bezweifeln sei, daß dkeß wirklich die Meinung der 1. Kammer gewesen, und daß er daher eine ausdrückliche Erklärung derselben erwarte. Der Präsident stellt ferner die Frage: Will die Kam mer dem Deputationsgutachten sub dir./?, beitreten? Sie wurde einstimmig bejahend beantwortet. Es trat sodann die Kammer auch dem Deputationsgutach ten all cc. auf die vom Präsidenten gestellte Frage ein stimmig bei. Bei 21. bemerkt die Deputation: Der zu §. 32. jenseits beantragte Zusatz dürfte sich von selbst und aus dem in der Beilage bezogenen Grunde zur Annahme em pfehlen. 22) Gegen die bei Z. 34 ».beschlossenen, nur die Redaction betreffenden Einschaltungen ist nichts zu erinnern. Von Niemanden wurde das Wort verlangt, und bei bei den Punkten trat die Kammer auf die vom Präsidenten bei jeder besonders an sie gerichteten Frage einstimmig dem De putationsgutachten bei. 23) Die Momente, welche in der Beilage bei Relation des jenseitigen Beschlusses zu Z. 34b. ausgehoben wurden, findet die Deputation so beschaffen, daß sie den Beitritt zu der jenseits ge wählten Redaktion anzuempfehlen hat und beziehendlich minde stens unbedenklich findet; nur wünscht sie zu Vermeidung unge wöhnlicher Ausdrücke den Schluß so gefaßt zu sehen: „so tritt rc. — sofort mit dem Tage ein, wo selbige bei der Ob rigkeit zur Eintragung in das Localcataster angezeigt wor den ist." Auf Beibehaltung der in der bei der 2. Kammer vorhin be schlossenen Fassung zuletztstehenden Worte: „oder für geschehen anzunehmen", wird darum nicht zu bestehen sein, weil es für die im 27sten §. gedachten Falle, auf welche der §. 34d. gerichtet ist, an einer Zeitbestimmung darüber fehlt, von wenn an die Veränderung der Versicherungsangabe für geschehen anzunehmen sei, und dießfalls die für Neubaue crtheilten Bestimmungen Z§. 16 b. und 24. hier nicht anwendbar erscheinen. Der königl. Commissar ».Wietersheim: Dkeß sei der jenige Theil des Berichts, gegen welchen er die mehresten Be denken habe. Sollten die Worte: „oder für geschehen anzu nehmen ," wegfallen, so würde der Beitritr der Wirkung einer solchen verminderten Werthsangabc nur mit der Anzeige zum Beitragen an das Local-Cataster eintreten. Nun sei man aber bei Abfassung des Gesetzes davon ausgegangcn, daß die Verän derung des Werths nicht Sache der freien Willkühr sek, sondern an das Gesetz gebunden sein solle. Referent: Das Gesetz habe hier eine Lücke, denn im ganzen Gesetze sei keine Verordnung enthalten, welche bestimme, wenn eine solche verminderte oder herabgesetzte Werthsangabe für geschehen angenommen werden solle. Der königl. Commissar v. Wietersheim: Er verkenne nicht, daß an der Fassung in stylistischer Hinsicht manches auszu setzen sek, und daß die Worte: „oder für geschehen anzunehmen ist" nicht deutlich seien. Um diesem abzuhelfen, schlage er daher vor, der von der Deputation vorgeschlagenen Fassung des Schlusses von tz. 34 b. nach dem Worte: „angezeigt" noch die Worte: „oder die gesetzliche Nothwendigkeit derselben obrigkcits- wegen festgestellt worden ist." einzuschalten. Diesen Zusatz fand Referentder Sache entsprechend, und nachdem der Abg. Atenstädt zur Rechtfertigung des frühem Deputationsgutachtens noch bemerkt hatte, daß man für die Worte: „oder für geschehen anzunehmen ist" den 22sten ß. des Gesetzentwurfs angenommen habe, wurde nun vom Präsi denten die Frage gestellt: Will die Kammer der von der De putation vorgeschlagenen Schlußfassung des §. 34 b. mit dem hierzu vom königl. Commissar vorgeschlagenen Zusatze ihre Zu stimmung geben? und es wurde solche von 59 gegen 1 Stimme bejahend beantwortet. Hierauf wurde die heutige Sitzung nach 2 Uhr geschlossen. Zweihundert u. sechs u. zwanzigste öffentliche Siz- zung der zweiten Kammer, am 21. April 1834. Fortsetzung der Bcrathung über den Bericht der 1. Deputation, die Ergeb nisse der über den Gesetzentwurf, wegen der künftigen Einrichtung der erb- ländischen JmmoM'ar- Beandversi'cherungsanstalt m der I. Kammer gepflo genen Berathung betreffend. Die Eröffnung der Sitzung erfolgt gegen 10 Uhr; es wird das Protokoll der jüngsten verlesen, berichtigt und nachdem es hierauf die Genehmigung gefunden hatte, von den Abgg. Grimm und Lechla mit unterzeichnet. Die Registrande enthält: 1) Karl Friedrich Sieber in Kamenz wiederholt seine bereits früher bei der Ständeversammlung angebrachte von beiden Kam mern zurückgewiesene Beschwerde und erläutert solche, fügt auch das Gesuch um eine Unterstützung in feiner hilfsbedürftigen Lage bei; an die 4. Deputation. 2) .Der Abg. Steiger bittet um Urlaub vom 22. April bis 13. Mai 1834; bewilligt. Die Tagesordnung enthält die Fortsetzung der Berathung über den Bericht der 1. Deputation, die Ergebnisse der über den Gesetzentwurf wegen der künftigen Einrichtung der erblandischen Jmmobiliar-Brandversicherungsanstalt, in der 1. Kammer ge pflogenen Berathung betreffend. Man war in letzter Sitzung bis zu dem von der Deputa tion über die abweichenden Ansichten aufgestellten 24. Punkte ge langt. Das Deputatkonsgutachten lautet hierzu: 24) Zu §.34 e. Was zuvörderst ») die auf das Materielle gerichtete Abweichung jenseitiger Ansicht anlangt, so kann nach genauerer Erwägung der Sache die Deputation nicht umhin, der Kammer die Annahme des jenseitigen Beschlusses um so mehr an- zurathen, je weniger die Erheblichkeit der Bedenken zu verkennen ist, welche Seiten der HerrenNcgierungscommissarien bereits bei den Verhandlungen in der 2. Kammer gegen deren Beschluß, den Anspruch der Brandvergütung bei Neubauen schon mit dem Tage der Eintragung in das Localcataster eintreten zu lassen, erhoben und mit dem dringenden Wunsche, die Wirkung der Versicherung auf den Zcitpunct des Eintrags bei der Directorialcommission, als welcher doch die außerdem kaum zu ermöglichende Controli- rung der Versicherung eben so zustehe, wie obliege, zu setzen, be gleitet wurden; wozu noch die wesentliche Rücksicht kommt, daß die Veranlassung, welche die Deputation früher bewog, die frag liche, in der Kammer jedoch nur mit 39 gegen 24 Stimmen adop- tirte Bestimmung zu proponiren, die Besorgniß nämlich, es möchte bei der im Gesetzentwürfe Z. 34. vorgeschlagenen Einrich tung ost ein zur Versicherung angemeldetes Gebäude lange Zeit hindurch, ja bis zu Z Jahren von dem Vergütungsanspruche aus-
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