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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 243. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-05-15
- Titel
- 2. Kammer: 244. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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Antrags auf Umgestaltung der Schulbehörden, so Haben wir einen > Grund mehr, mit hoffnungsvoller Erwartung den Veränderungen I entgegen zu sehen, mit welchen schon der Z, 8. des Planes über! Einführung der Kreisdirectionen uns entgegen kam, und die das Gesetz über neue evangelische Behörden uns verheißt. Gering allerdings muß ich die Summe finden, welche für das Volksschulwesen jetzt vorliegt, und die dringend nothwendige Erweiterung der Seminarien scheint schon allein deren Verwilli- gung zu fordern. So viel mir bekannt, nimmt das ärmste preußi sche Seminar nicht unter 4060 Thlr. bei einer Zahl von 60 Semi naristen ein — in Sachsen muffen selbst zu Erhaltung der Anstalt die bedürftigen Seminaristen beitragen; auf preußischen und noch mehr auf baierischen Seminarien erhalten solche Zöglinge derselben Unterstützungen. — Wei uns müssen sie nicht etwa unter Anlei tung in einer Normalschule, nein, sich selbst überlassen, leidigen Unterricht geben, um leben zu können. So ist'cs wenigstens gro- ßentheils der Fall. — Es leuchtet ein, daß gerade die Seminarien nicht auf die Frequenz sich stützen dürfen, daß sie von dieser unab hängig müssen bestehen können, weil die Pflicht fordert, das räu dige Schaaf, das sich zum Unterrichte der Jugend eindrängenivill, auszumerzen. Für die Seminarien lassen Sie uns also freigebig pecuniäre Mittel verwiegen; inzwischen wird es außer diesen auch gesetzlicher Bestimmungen bedürfen, sollen die Bildungsan stalten für Bolksschullehrer in unserm Vaterlande recht wirksam werden. Das neue Schulgesetz und die ihm beigegebenen Schul verordnungen enthalten nicht und konnten noch nicht die Forde rung enthalten, daß ein öffentliches Seminar von dem angehenden Lehrer besucht werden müsse. Ware aber vorauszusetzen, daß sich dieß nicht andern soll, daß die Regierung auch künftig Privatsemi nare, 'namentlich solche, die außer ihrer directen Einwirkung ste hen, zu dulden die Absicht habe, so möchte man fast versucht sein, diesen das Wort zu reden, weil die Regierung, indem sie gedachte Anstalten bestehen ließe, ihre Zweckmäßigkeit zugeben würde. Ge wiß aber ist dieß nicht die Absicht des hochverdienten Ministern und vielleicht werden wir darüber noch heute Beruhigung erhal ten. Mein Wunsch spricht sich aber dahin aus, daß den Semina rien und zwar thunlichst unter Verbindung mit Proseminarien und Normalschulen Seiten der Verwaltung vorzugsweise die zu bewilligenden Mittel und die Fürsorge der Gesetzgebung zugewen det werden mögen. Ohne wohlorganisirte Institute zu Heranbil dung von Lehrern, von Volksschullehrern, die nicht in der phönizi schen Geschichte, nicht in der heidnischen Mythologie, nicht in der hebräischen Sprache, nicht in theologischen Mysterien bewandert sein mögen, wohl aber in den Realwiffenschasten und der Metho dik eifrig geprüft werden und .gut bestehen — ohne mehrseitige Heranbildung tüchtiger Volksschullehrer werben die Verbesserun gen der Katecheten-Stellen, die Reform der Wanhelschulen, wo bei zu erwarten,daß die dabei jetzt Angestellten ohne weitere Qua- lisicationsnachweisung wohl nicht befördert werden sollen — alle Anstrengungen des Staats und der Communen werden das ge hoffte Ziel nicht erreichen lassen, wenn nicht eins größere Zahl von Schulmännern für den niedern Volksunterricht herangezogen werden. Ich hoffe, man will dazu die Mittel und Wege. Abg. Roux: Nur eine Berichtigung erlaube ich mir. Der Sprecher bemerkt nämlich, daß die Zöglinge Beitrage leisten müßten und dann, daß es an Normalfchulen fehle. Ich bitte das nicht auf die Oberlausitz zu beziehen, wo allerdings dieser Mangel nicht stattsindet. Abg. Clauß: Ich kann die Wahrheit meiner Darstellung in Bezug auf die Erblande nachweisen. Abg.M. Rich ter (aus Zwickau): Es ist mir sehr angenehm, daß eine allgemeine Debatte über das Schulwesen stattgefunden hat. Auf das, was der erste Sprecher bemerkt hat, erlaube ich mir zu entgegnen, daß das Schulgesetz ausdrücklich darüber eine Bestimmung enthalt. Was übrigens die nachtheilige Einwirkung auf die Seminaristen betrifft, so laßt sich gerade auch das Umge- H kehrte behaupten. Der Abg. beschwert sich, daß die Lehrer, welche in den Schulen angestellt werden, namentlich deren Bestellung von den Gemeinden ausgeht, nicht genug einer strengen Prüfung unterworfen würden. Ich erlaube mir zu bemerken, daß cs mit Prüfungen der Art allein wohl schwerlich abgemacht wird. Sie sind an und für sich gut gemeint; ich will auch nicht zweifeln, daß sie gewissenhaft und strenge vollführt, Einfluß auf den Eifer der Candidaten haben, aber, wesentlichen Nutzen werden sie schwerlich leisten. Das Beste, was geschehen kann, ist das, daß bei den Lehrern, welche sich zum Lehramts berufen fühlen, wo möglich hinlängliche Auswahl zu treffen ist, und ist das, so kam es nicht fehlen, unter den mehreren Competenten den auszuwah- - len, welcher sich durch Zeugnisse, worunter ick Ephoralzeugnifse freilich nicht verstehen möchte, als der tüchtigste beweist. Der geehrte Redner scheint ferner die Ansicht zu Haben, für das Schul wesen zweckmäßig zu finden, wenn wir außer dem Neal- und Elementarschulunterricht, noch besondere Unterrichtsschulen zur Bildung von Lehrern einrichten und nimmt an, daß ja der Leh rer nicht tiefe theologische Kenntniß, nicht die Kenntniß der he- ! braischen Sprache bedürfe, so scheint er dabei anzunehmen, daß es zur Bildung solcher Männer ausreiche, wenn ihnen auch nicht ein allgemein wissenschaftlicher Unterricht crtheilt werde. Dieser Ansicht muß ich sehr bestimmt entgegentreten. Wohl weiß ich, daß es die allgemeine Ansicht ist, es brauche der Lehrer in dm Elementarschulen nicht besonders große und umfassende Kennt nisse zu besitzen; allein, nach meiner Ueberzeugung ist das ein großer Jrrthuw. Der Lehrer in den Elementarschulen, welcher Kinder bis zu 10 u. 14 Jahren unterrichten soll, hat jedenfalls seinen Zöglingen das aus allen Wissenschaften mitzutheilen, was für dieses Mer sich eignet, und was auf die Ausbildung des Denkvermögens, der Begriffsbildung, der Urtheils- und Schluß folgerung den wohlthärigsten Einfluß äußert. Wenn aber der Lehrer selbst der wissenschaftlichen Ausbildung entbehrt, wie soll er geeignet sein, den Unterricht wissenschaftlich zu leiten? Wenn er nicht ein gebildeter Mann und daher im Stande ist, wenig stens den Umfang der Wissenschaften zu übersehen, wird er nicht im Stande sein, den sichern -Tact zu halten und mit Erfolg das auszuführen, was zum Jugendunterricht erforderlich ist. Schon dieser Grund ist so wichtig, daß man der Bildung auf den so genannten Seminarien das Wort nicht reden kann; im Gegen- theil dürfte mehr und mehr die Aufmerksamkeit der Beamten,
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