Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 243. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-05-15
- Titel
- 2. Kammer: 244. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
-
4018
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mer ist dem beigetreten, hat jedoch beschlossen, zwischen den Worten: „geistliche" und „Gebäude" einzuschalten: „und Stiftung." ' . Auch diesen Vorschlag empfiehlt die Deputation der I. Kammer. Bürgermeister Ritterstadt weist darauf hin, daß die als einzuschalten vvrgeschlagenen Worte: „und Stiftung" zweimal einzufchalten sein würden. Secretair Hartz hingegen glaubt, daß man am besten thun werde, statt: „über geistliche Güter," zu sagen: „über solche Gü ter." Welches auch hinreichende Unterstützung und ein stim mige An nähme findet. Gleichcrgestalt hatte die Deputation der Einschaltung und den Bemerkungen zu §Z. 16b. und 24. ihre Zustimmung ertheilt. -und noch zu folgenden §§. ein Gutachten abgegeben: Zu §. 28. Die Deputation würde keinen Anstand nehmen, der verehrten Kammer die Annahme des von der zweiten Kammer nur unbedeutend veränderten Zusatzes zu diesem §. anzuempfeh len, da jedoch bei Gelegenheit der Discussion in der zweiten Kam mer der Herr NegierungS-Commiffar noch ausdrücklich ausge sprochen zu sehen wünschte: daß nicht etwa einem Gebäudebe sitzer, dessen Gebäude durch einen Unfall deteriorirt worden, bei nachher, jedoch vor dessen Wiederherstellung, eintretendenBrand- schaden, durch die Brandschädenvergütung, auch der durch den frühem Unfall erlittene Schaden mit ersetzt werden solle, so schlagt die unterzeichnete Deputation die Hinzufügung folgender Worte zu dem von der zweiten Kammer beschlossenen Zusatz vor: „In diesem Falle kann jedoch bei Eintritt eines Brandes die Vergütung nur unter Berücksichtigung des, durch den vorher erlittenen Unfall, verminderten Werths erfolgen." Genehmigt die verehrte Kammer diese beiden Abänderungen, so wird auch der von der zweiten Kammer beschlossenen Fassung des Schlußsatzes des 29. Z. beizutrcten sein. Der Beschluß der zweiten Kammer bei §. 34. b. die von derselben beantragte Vereinigung der §Z. 34. «. und 34. ä. zu ei- n em Paragraphen, und die dadurch nöthig werdende Wortver- änderung, so wie die Weglassung des Allegats des §.34. ä. im Contcxte des Z. 35. empfiehlt die Deputation zu gleichmäßiger Annahme. Zu §. 39. Daß der von der diesseitigen Kammer beschlos sene Zusatz zu diesem Paragraphen einen wesentlichen Einfluß auf Vermehrung massiver Kauten haben werde, laßt sich wohl schwerlich annehmen , da die Vergünstigung, die in selbigem für Erbauer massiver Hauser festgesetzt wird, doch immer nur von sehr geringem Belang in Vergleich zu den Kosten ist, welche über haupt mit massiver Bauart verbunden sind. Auch wurde schon bei der frühem Discussion in der diesseitigen Kammer diesem Zu satz unter andern entgegengesetzt: daß eine ähnliche, zeither schon m der Obcrlansitz bestandene, Begünstigung durchaus keinen Einfluß auf Vermehrung massiver Bauten gehabt habe, und wenn nun auch unverkennbar durch eine derartige Bestimmung dasNechnungswerk ungemein erschwert und gewissermaßen doch auch eine Pragravation der übrigen Lhcilnehmer am Institut herbcigesührt werden würde, so glaubt die Deputation um so unbedenklicher, ihrer verehrten Kammer die Weglassung dieses fraglichen Zusatzes anrathcn zu dürfen. Zu Z. 40. Da der von der 1. Kammer beschlossene Antrag, mit dem sich in watLrialibus die 2. Kammer einverstanden hat, die Statuirung einer Ausnahme von einer gesetzlich bestehenden Bestimmung bezweckt, so scheint es allerdings angemessen, daß! auch die hier fragliche Ausnahme durch das vorliegende Gesetz selbst ausgesprochen werde, und die Deputation empfiehlt sonach den Beitritt zu dem von jenseitiger Deputation beantragten Zusatz zum 40sten §i — Anlangend den von der 2. Kammer vor der Hand noch ausgesetzten Beschluß auf den Antrag: „die gesummten Ver waltungskosten auf die Staatskasse zu verweisen," u. auf die von der 1. Kammer zu §. 43. beschlossene Verwandlung der Worte: „Verwerft tungskosten" in: „bezahlte Kosten," so bezieht sich die unterzeich nete Deputation deßfalls auf ihre unmaßgeblichen Bemerkungen zu Z. 3. Zu §. 48. Die Deputation findet kein Bedenken, der ver ehrten Kammer die Annahme des von der 2. Kammer beantragten Zusatzes zu empfehlen, da er eine,sehr wesentliche Modifikation der Bestimmungen enthalt, welche die 2. Kammer, ihren frühem Be schlüssen nach, hier ausgenommen zu sehen wünschte, und der Fall, daß für zweiTerminedie Brandversichcrungsbeirräge verlagsweise von einem Dritten bestritten werden, allerdings so leicht Vorkom men kann, und in pi-axi so oft vorzukommen pflegt, daß bei Aus bruch eines Concurses eine Begünstigung für den Verleger aller dings wohl eben so wünschenswerth als billig erscheint. — Dem ebenfalls abgeanderten Beschluß der 2. Kammer zu Z. 54., und der Bemerkung derselben zu ZZ. 55. 66. und 70. dürfte un bedenklich beizutrcten und respcctive Folge zu geben sein. Zu Z. 78. Die Bemerkungen der 2. Kammer zu der von der diesseitigen Kammer beschlossenen Fassung dieses Paragraphen ste hen ebenfalls in genauen: Zusammenhang mit dem, was oben zu Z. 3. angeführt und der verehrten Kammer zur Entschließung an heim gestellt worden ist, in jedem Fall möchte Dieselbe aber wohl noch ihre ausdrückliche Zustimmung zu dem von der 2. Kammer schön bei Gelegenheit der ersten Discussion über den vorliegenden Gesetzentwurf befchloßnen Antrag in die ständische Scbrist auszu sprechen haben. — Den von der 2. Kammer zu den Z§. 79. und 80. beantragten beiden Veränderungen in der Fassung dürfte bei zutreten sein, und zwar der ersteren, weil das Gesetz über dasHei- mathsrecht, aller Wahrscheinlichkeit nach, spater erst emamren wird, als das gegenwärtig vorliegende Gesetz, und der zum 80. Z. vorgeschlagenen Veränderung, weil es nach der von der I. Kam mer beliebten Fassung scheinen könnte, als solle sich die Schlußbe stimmung dieses Paragraphen lediglich auf den unmittelbar vor diesem Schlußsatz gedachten Fall der Session der Wrandvergü- tungsgelder beziehen, was jedoch nicht in dem Sinn der Kammer gelegen hat. — Hinsichtlich des beim Z. 92. von der 2. Kammer gestellten Vorbehalts bezieht sich die Deputation wiederholt auf ihre obigen Äußerungen zu Z. 3. Kems der Mitglieder macht zu allen diesen §§. eine weitere Bemerkung, und man tritt all ent Hal den den ausgesprochenen Ansichten der Deputation bei. Der von der 2. Kammer wegen Bezahlung der Spritzenpra- micn gemachte Antrag hat bereits durch den bei §. 3. seine Erledi gung gefunden, und man tritt im klebrigen der Deputation bei.— Somit sind nun sammtliche bei diesem Gesetze noch obgewalteten Differenzpuncte berathen, und man kann zum zweiten Gegen stände der heutigen Tagesordnung übergehen. Er betrifft den Bericht der zweiten Deputation der 1. Kammer, das Decret vom 25. Mai 1833, die Abnahme der Steuerhauptrechnungm auf die Jahre 1828,1829 und l830, betreffend. , Referent in der Sache ist!). Dcutri ch. Er trägt den Be richt vor, wie folgt: Nach der frühem Verfassung wurden nach Ablauf jeder Be willigungsperiode die Steuerhauptrechnungm nebst Unterlags rechnungen, nachdem dieselben zuvörderst von der Oberrechnungs deputation examinirt worben waren, den Ständen zur Durchsicht
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