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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 227. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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der Generalintendant dieser Stabsofficier mit 1600 Thlr. sein? oder eS ist drr dirigirende Generalcommandant? Ich weiß es nicht; ich sollte aber fast meinen, daß der Stabsofficier mit 1600 Thlr. der Generalintendant sein müsse; denn wenn er zur Unterstützung angcstellt ist, so muß er bei der Behörde eingestellt sein, welche er unterstützen soll; aber eine solche finde ich nicht? Dann ist ein Stabsofficier zur Unterstützung des Hauptzcugmei- sters angegeben; mir werden daraufzurückkommen, und bei die sem Zweige das Personal nicht unbedeutend finden. Es ist das Kriegsmimsterium, oder besser, wie es auch in andern Staaten heißt, das Armeeministerium freilich ein nothwendiges Uebel, wie die Armee selbst, mehr will ich nicht sagen. Es ist in einer frühem Beratung schon geäußert worden, wie rakhsam es sei, mehrere Ministerien zu vereinigen, und ich glaube allerdings, daß bei einer Armee von 12,000 Mann am ersten das Kriegsministe- vum mit cinem andern Ministerium sich vereinigen lasse; es ist auch in ganz Deutschland der Fall. Wenn ich nehme, daß nach dem Etat von 12,000 Mann nur 5000 im Dienst sind, so kom men allerdings auf jeden Mann 8 Thlr., und die Kosten, jeden Gemeinen zu administriren, machen also in höchster Potenz mo natlich 16 Gr. Ich gebe zu, je kleiner der Staat, desto größer die Regiekosten; aber ich sollte doch meinen, daß bei dem Kriegs ministerium, da sein Wirkungskreis sich verändert hat, auch eine Minderung ausführbar sei. Was die Canzlei beim Kriegsmini- strrium betrifft, so will ich unberührt lassen, ob nicht in vieler Beziehung eine Vereinfachung des Geschäftsganges stattsinden . könne, ich beschcide mich, daß dieses sich besser gestalten wird, wenn die neue Organisation ins Leben getreten ist. Wahr ist, daß die Zahl der Expedienten nicht unbedeutend, ich muß auch gestehen, daß die Verwaltung in großen Kleinigkeiten sich verliert. Wenn ich mir die Berechnung in den Compagnieen mit Len Oel- ' flaschchen ins Gedächtniß rufe, und wenn nun der Calculatordie Oelflaschchen wieder durchcalculirt, so kann er freilich den ganzen Tag fortcalcullren. Man dürste aber bei den Emulatoren wohl sagen, daß der Gegenstand die darauf verwendete Zeil nicht werth ist, und ich lasse auf sich beruhen, ob nicht der großen Menge von CalculaLorm ungeachtet, sich auch bei diesem Ministerium bewiesen haben könne, daß es nicht auf die Zahl der Calculatorep, - sondern auf die sorgsame, pberaufsehxnde Controls ankommt. -Wird nun gesagt, haß die Verantwortlichkeit des Ministers eine sorgsame Controls nöthig mache, so muß ich dem bcipflichten, nur fürchte ich, daß die ganze Calculatur sich als eine unzurei chende Controls darstellt. Ich müßte auch ersuchen, eine Auf klärung darüber zu gehen, wie es mit berg Generalintendanten, welcher nicht vorhanden ist, sich verhalt; denn, was doch nicht aufdemEtatstrht, kann man nicht urtheilen, und was nicht ist, hat keine Eigenschaft, Wh es bedarf also ein Generalintendant, der nicht ist, auch keines Stabsofsiciers zur Unterstützung. Hegen des Eanzleiaufwanves würde ich. dem beipflichten können, was die Deputation sagt, daß doch möglichst auf Verminderung des selben Bedacht genommen werde; mehr als einen frommen Wunsch kann man hjex nicht auösprechen. Es ist zu hoffen, daß im Laufe her Zeit hoch auch der Geschäftsgang von seiner Weit- Wstigkeit ctppas veststlM wird, Ich erinnere mich noch sehr ge nau der Zeit, daß sämmtliche Calculatoren in der Kriegsverwal tungskammer beschäftigt waren, noch die Rechnungen aus dem 7jährigen Kriege zusammenzustellen, um daraus zu berechnen, welche Rechte uns etwa noch an fremde Kronen zuständen. Der gleichen Bemühungen haben aber nur leider keine großen Früchte getragen. Es ist noch erwähnt worden und cs hat die hohe Zahl des Canzleipersonals im Kriegsministerio dadurch Rechtfertigung finden sollen, daß es sich bei dem Fknanzminksterio auch so ver halte. Nun glaube ich, das wird doch keine Rechtfertigung sein, wenn bei einem Ministerium zu viel Personal ist, so kann da- nicht Rechtfertigung sein, daß auch das andere Ministerium zu viel hat. Es ist bei diesem Minksterio allerdings manche Vermin derung nach und nach erfolgt; aber ich muß bemerken, daß kein Vergleich zwischen der Verwaltung von 5000 Menschen und der Verwaltung des ganzen Staatshaushaltes zu machen ist. Ich muß gestehen, um diese 5000 Mann zu verwalten, ist mir wirk lich das Geld zu viel. Ich bin weit entfernt, die Verpflichtung nicht anzuerkennen, Vie das Vaterland gegen den deutschen Bund hat, aber weiter, als daß dieser Verpflichtung nachgekommen und die Armee so gehalten werde, um dieserVerpflichtung nachzukom men, hat man die Sache nicht zu erstrecken. Es ist doch ein ganz einfaches Rechnungsexempel; die Kosten der Armee betra gen jährlich 1; Million und man kann sic mit den Servicelastrn allerdings noch höher rechnen, und so haben wir in 20 Jahren — so lange ist es, daß wir, Gott sei Dank, keinen Krieg haben— 30 Millionen Thaler auf unsere Armee verwendet; es ist das eine nicht unbedeutende Summe, und ich muß nur erwähnen, daß man des Kriegs halber nicht auch in Frieden einen Generallieute nant haben müsse. Wenn aller 30 Jahre vielleicht ein solcher Fall emrritt, daß ein Krieg ausbricht, so wird sich auch ein pas sender Brigadier finden. Ich behalte mir vor, darüber weiter zu sprechen, wenn dieser Gegenstand zur Sprache kommt. ES ist ferner zu Canzleibedürsnissen ein Fonds von 3000 Thlr. angc- setzt; darüber sage ich nichts, cs ist eine Post, die auf Berech nung beruht, und muß sich künftig bei dem Rechenschaftsbericht naher Herausstellen. Staqtsminister v. Zezschwitz: Was die erste Berechnung des geehrten Ahg. anlangt, so wird derselbe sehr leicht gesehen haben, wer der Generalintendant ist, indem ich die Abtheilung im Kriegsministerium nannte, welche die Geschäfte der General intendantur zu besorgen hat, und ich glaube nicht, daß ich mich ! hätte deutlicher ausdrücken können. Was den hier angesetzten' Stabsofficier anlangt, so ist darüber gar kein Zweifel, daß rk nicht noch einen andern Gehalt genießt; aber er ist noch in der i Armee, er kann wieder zu seinem Corps versetzt werden, wenn er sich nicht zu den Geschäften im Ministerium eignen sollte. Es sind also diese 1600 Thlr. sein sämmtlicher Gehalt, und er erseht dje Ofsiciere, welche früher bei der Kn'egseanzlei angestellt waren- Für die Generalintendantur ist ein Stabsofficier deswegen noth- wendig, weil der Rath, welcher hiese Geschäfte hat, sehr oft ge- nöchigt ist, wegen Commissionen abwesend zu sein und gerade diese Geschäfte eine sehr genaue Controle verlangen, und die 300 Thlr. Zulage erhalt er dafür, was auch überall gewöhnlich ist, daß füx außerordentliche Geschäfte Zulagen gegeben werden.
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