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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 228. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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364. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 8. Mai 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und acht und zwanzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 23.April 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über das Budjet des Staatsaufwandes. — L- Milltakr-Departement. -Abg. Eisen stuck: Es sollen da 20,248 Thlr. bewilligt werden, und also das Armeecommando nicht stehen bleiben. Warum will man nicht aussprechen, daß das Armeecommando wegfallen soll? Wenn man sagt: für die Brkgadestäbe, um das Armeecommando ersetzen zu können, und spricht nicht aus, daß das Armeecommando wegfallen soll, so liegt eine Unklarheit darin. Abg. Atenstadt: Ich mache auf die Conscquenz der Kam mer aufmerksam. Es ist bei der Abstimmung bemerkt worden, daß man den Antrag des Abg. Noux noch offen behalte. Der Antragsteller hat erklärt, daß er ihn nicht zurücknehme, sondern ihn als Ekgenthum der Kammer betrachte; der Antrag ist also nicht zurückgenommen, nicht verändert worden, und wenn er noch fest steht, wenn er bei der Fragstcllung vorausgesetzt worden, was soll da werden, wenn, wie bemerkt worden, mehrere Mit glieder im Sinne dieser Voraussetzung gestimmt haben, und wenn nun einem andern Kammermitgliede frei stehen sollte, den Antrag wieder abzuandern? Der Antrag des Abg. Roux geht dahin, daß beide Positionen zufammengeworfen, eine bestimmte Summe angenommen, und der Regierung überlassen werden soll, wie sie die Sache eknrichtet. Abg. v. Mayer: Das ist eben die Meinung des Abg. Roux, wie ich die Fassung des Antrags gemacht habe. Es liegt seine Absicht darin. Uebrigens kommt für den Augenblick nichts mehr darauf an, die Deputationsmitglieder haben den Antrag zu dem ihrigen gemacht. Abg. Aten stä dt: Dieser Antrag würde erst nach dem An träge des Abg. Roux zur Abstimmung kommen können. Der Abg. ist nicht mehr da, und Niemand kann feinen Antrag erörtern oder erläutern.- Viceprä sidrnt: Da die Deputationsmitglieder den An trag zu dem ihrigen gemacht haben, so würde er zuerst zur Ab stimmung kommen, und dann käme der Antrag des Abg. Roux zur Abstimmung. Abg. Haußnerr Dem muß ich widersprechen, als wenn etwas zum Deputationsgutachten erhoben werden könne, wenn Mitglieder der Deputation sich dafür erklären. Ich muß der Ansicht des Abg. Atenstadt beitreten. Abg. Atenstädt: Ich mache noch darauf aufmerksam, daß das Deputationsgutachten abgeworfen ist, daß sich dadurch die Function der Deputation erledigt hat, daß sie nicht befugt ist, einen andern Antrag, welcher von einem Kammemutgliede gestellt worden, zu dem ihrigen zu machen. Der Präsident: Der Consequenz nach erscheint es mir allerdings richtig, daß wir zuerst den Antrag des Abg. Roux neh men, und dann auf den Antrag des Abg. v. Mayer übergehen. Abg. Sachße: Es wäre doch besser, wenn nur einer von beiden Anträgen zur Abstimmung käme; der Abg. v. Mayer sagt, er habe den Antrag in dem Sinne des Abg. Roux abgefaßt, diesem würde doch zu glauben sein, und also als solcher angenom men werden können. Abg. Secr. Bergmann: Ich glaube, daß der Ordnung nach nicht anders gegangen werden kann, als daß über den An trag des Abg. Roux abgestnnmt werde, da er ausdrücklich bei der vorigen Abstimmung Vorbehalten wurde. Da auch indessen der Abg. Roux sich entfernt hat, und ein anderer weder formell noch materiell etwas für ihn erklären kann, so glaube ich, ist über den Antrag des Abg. Roux abzustimmen. Referent: Wenn gesagt worden ist, dkeDeputatkon könne über diesen Gegenstand nicht mehr ein Gutachten gehen, so scheint dieß nicht der Fall zu fein; das Gutachten der Deputation über a. ist allerdings abgeworfen, und darüber hat sie kein Gutachten mehr, aber das über b. steht noch fest; es ist noch nicht darüber abgestimmt, und sie kann es also noch immer abandern. Es ist auch der Fall öfters vorgekommen , daß die Deputation noch ihre Ansichten geändert hat. Abg. Atenstadt: Dem muß ich in so fern widersprechen, als vom Anfänge der Debatte der Antrag des Abg. Roux ange kündigt und im Zusammenhänge mit dem Deputationsgutachten berathen wurde. Nun war in der Natur der Sache, daß zuerst über den Antrag der Deputation abgestimmt, und dann, wenn dieser abgeworfen, über den Antrag des Abg. Noux abgestnnmt werden mußte. Beide standen so in Verbindung, daß der Depu tation nicht möglich war, den Antrag unter s. und unter I». vor zubringen. Vieepräfidentr Nach der Landtagsordnung gehen wir so: zuerst wird über das Deputationsgutachten, und dann über die Anträge der Kammermitglieder abgestnnmt. Nun wurde ge sagt, daß man auf b. übergehe, eS würde also hier über das De- putatkonsgutachten abzustkmmen fein z die Deputation hat ihre Ansicht nun dahin geändert, daß sie das Amendement des Abg. v. Mayer angenommen und es würde also über dieses abzustim men sein. Abg. v. Mayer: Ich bin auch der Meinung und muß die Kammer ersuchen, dabei zu verharren, weil sonst eine völlige Un gewißheit entstünde, und nur eim neue Verwirrung in die Kam merpraxis kommen würde. Zn Betreff der Sache selbst kann ich
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