L. Bericht der zweiten Deputation der ersten Kammer über Abteilung 8. des Ausgabebudgets, das Gesammtministerium nebst Dependenzen betreffend. Eingegangen am 1. December 1867. (König!. Decret, Landt.-Acten I. Abth. 2. Bd., S. 457 und 576 flg. » Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer, Beil, zur III. Abth. 2. Bd., S. 37 flg. Protokoll der zweiten Kammer vom 28. November 1867. Mittheilungen der zweiten Kammer Nr. 62, S. 1142 flg.) Ohne irgend welche Veränderung und in vollständigster Uebereinstimmung mit der Bewilligung für 18^ sind auch für jedes der beiden Jahre 1868 und 1869 für das Gesammtministerium nebst Dependenzen wiederum: 29,490 Thlr. normalmäßig, 2,400 - transitorisch, 31,890 Thlr. iu 8a. postulirt worden. Die unterzeichnete Deputation hat sich der erneuerten Prüfung der einzelnen Ansätze unterzogen, bei keinem derselben aber Veranlassung zu einer Bemerkung oder Ausstellung gefunden. Nachdem nun dieser Abschnitt des Ausgabebudgets von der zweiten Kammer bereits einstimmig genehmigt worden ist, hat auch die unterzeichnete Deputation ihrer geehrten Kammer anzurathen: Beilage zur zweiten Abteilung, 5 2. Band.