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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.12.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-12-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185312144
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18531214
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18531214
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1853
- Monat1853-12
- Tag1853-12-14
- Monat1853-12
- Jahr1853
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.12.1853
- Autor
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o K - Mittwoch -> SS (Erste Beilage zu -tr. SL8.) 14. December 185S. Aum Gutachten Herrn Brandversicherungsinspector de« über die Gasmesser der Herren Ä. Strg, Lizars L Co. Auf die Veröffentlichung der Herren A. Siry, Lizars L Co. in der Beilage zu Nr. 332 des Leipziger Tageblattes hat sich die Raths-Deputation zur Gasanstalt allhier bewogen gefühlt, in Nr. 338 desselben Blattes Mittheilung des Gutachtens zu machen, welches der verehrte Scadtrath über die Gasmesser des Herrn Siry im August dieses Jahres eingeholt, und der Abschlagung von dessen Gesuche zu Grunde gelegt hatte. Herr Siry ist für diese Mittheilung sehr dankbar, denn er ist jetzt im Stande, die Jrrthümec des offengelegten Gutachtens zu widerlegen, während dem bisher nur gegebenen Resultate dieses Gutachtens lediglich widersprochen, und dieser Widerspruch durch dem Siry'schen Fabrikate günstige Zeugnisse bekräftigt werden konnte. Diese in der Beilage zu Nr. 332 dieses Blattes beigebrachten Zeugnisse sind nun zwar, — obwohl sämmtlich von Männern, welche seit Jahren mit den Siry'schen Gasmessern aller Dimensionen ar beiten, welche gerade für diese Apparate Sachverständige im wahr sten Sinne sind, und welche nothwendig, wie auch in den Zeug nissen mehrfach ausgesprochen ist, ebensowohl die Gasmesser an derer Systeme kennen, — doch in der Veröffentlichung der Rathsdeputation gänzlich unberührt geblieben. Mancher Leser dieser Zeilen wird deshalb an sich geneigt sein, diesen Zeugnissen mehr Gewicht beizulegen, als dem Gutachten des Herrn Brand- vers.rJnspector Kalo, welcher, wie er in diesem selbst sagt, am 11. August, also einmal, Gelegenheit hatte, in der Gasanstalt zu Leipzig einen Siry'schen Gaszähler mit mehren Blochmann- schen zu vergleichen. Demungeachtet darf eine Beleuchtung dieses Gutachtens nicht unterbleiben. Zu dessen allgemeiner Würdigung zunächst ist zweierlei zu be merken. Erstens, daß Herr Brandvers.-Inspektor Kato, obwohl er bei seiner Prüfung nur einen und zwar nur einen kleinen Siry'schen Gasmesser (zu 5 Flammen) vor Augen hatte, dem ungeachtet diese Siry'schen Gasmesser im Allgemeinen, also aller Dimensionen beurtheilte. Unterscheidet derselbe aber schon bei den Blochmann'schen Apparaten rücksichtlich des Materials zwischen großen und kleinen, so durfte er wohl, selbst ohne Kenntniß der Siry'schen Gasmesser, annehmen, daß auch bei diesen, welche in weit umfänglicherer Größenverschiedenheit gefertigt werden, in glei cher Rücksicht zwischen großen und kleinen Apparaten einiger Un terschied stattfinden möchte. Weiter vermißt man aber inwiefern Gutachten jede Andeutung darüber, ob Herr Brandvers.-Inspektor Kato jemals einen Siry'schen Gasmesser in seiner Function beobachtet, ob er auch nur den einen ihm übergebenen Apparat in Gang gesetzt und eine sorgfältige Prüfung desselben angestellt habe. Äie Eingangsworte des Gutachtens, „er habe am 11. Äug. 'Gelegenheit gehabt, solchen Gasmesser mit den Blochmann- )scheä zu vergleichen," hebm diese Zweifel nicht, und der In halt hes Gutachtens selbst vermehrt sie noch ; denn dieser handelt nicht von den wichtigsten Theilen der Gasmesser, als physikalischer ZMrumente, d. h. ihrem inneren Baue, ihrem Systeme und der ^Regelmäßigkeit und Tüchtigkeit ihrer Function, sondern hauptsächlich nür twü der Vergleichung von Aeußerlichkeiten der Bldchmann- schen und Siry Aschen Apparate. Aber auch in Dem, was in Vieser Ansicht Een die Siry'schen Gasmesser vorgebracht wor den, ssr etwas Beachtenswerthes nicht enthalten, wie die nachfol gende Widerlegung darthun wird. Gegen die beiden ersten Sätze drS Kato'schen Gutachtens: „die overflächliche-Beaugenscheinigung schon entscheide zu Gunsten d,r B,°Mannen Ga«m«fsn/' und „alle Theile dieser letz- teren seien von einer solideren, dauerhafteren Construction und ^von einer exakteren und strgfäLrigeren praktischen Ausführung als die gleichen an den Siry'schen Gasmessern," giebt es, wegen ihrer großen Allgemeinheit, in Worten kein Mittel der Bertheidi- gung. Die Herren A. Siry, LizarS u. Comp. strMn nicht näch der Gunst oberflächlicher Beaugenscheinigung, unterwerfen aber gern die Solidität und Exaktheit ihres Fabrikates jeder, auch der strengsten wahrhaften Prüfung. Sie werden in dieser zu be stehen wissen, ohne auch durch die, obwohl unwesentliche äußere Form ihrer Apparate, welche jedenfalls geschmackvoller ist als die jenige der Blochmann'schen, das Auge zu beleidigen. Die ferner gerühmte Eigenschaft der Blochmann'schen Gas messer, daß diese aus Gußeisen gefertigt sind, ist kcin Vorzug, vielmehr ein Nachtheil derselben. Es können nämlich die Gas messer weit genauer aus Blech, als aus Gußeisen gearbeitet wer den, weil der Guß des Eisens überall Abweichungen hervörbringt, welche wieder Abweichungen in dem Ganzen des Apparates nach sich ziehen, während das Blech eine immer gleichmäßige Genauig keit aller Theile sowohl als des Ganzen erzielen läßt. Das Weißblech namentlich, welches Herr Siry anwendet, ist z^u dem fraglichen Zwecke weit geeigneter, als das stets poröse und vielfach defekte Gußeisen — und Herr Siry bedient sich daher jenes zu seinen Gasmessern, soweit es die Größe derselben irgend gestattet. Dieses Weißblech ist je nach der Kleinheit oder Größe der Gasmesser schwächer oder stärker, wie es der Apparat er fordert, erreicht aber bei den größten von Blech gefertigten Gasmessern eine solche Stärke, daß es Herr Siry durch die Vermittelung hiesiger Handelshäuser für sich allein anfertigen läßt, weil man weiter den Gebrauch von Weißblech solcher Stärke und Größe hier nicht kennt. Erft bei Gasmessern für mehr als 150 oder mindestens mehr als 100 Flammen werden die Gehäuse von Herrn Siry aus Gußeisen gefertigt, weil eS Weißblech von der hierzu erforderlichen Stärke nicht giebt. Wenn Herr Bloch mann dagegen Gußeisen zu den kleineren und Eisenblech zu den größeren Apparaten verwendet, so befolgt er mit der Wahl des Gußeisens ein altes System, welches C legg, der Erfinder der Gasmesser selbst, nach kurzer Anwendung, schon im Jahre 1820 wieder aufgab, weil er erkannte, wie das Guß eisen einmal bei den Apparaten mäßiger Größe unnöthig sei, aber auch die Herstellung guter und genauer Instrumente er schwere. Seitdem ist der Gebrauch des Weißblechs für Gasmesser ein ganz allgemeiner. Dieses Material verdient wegen des Schutzes, den ihm der Zinnüberzug gegen alle äußere Einwirkung gewährt, jedenfalls den Vorzug vor dem Eisenblech. Aber alle Vorwürfe auch, welche Herr Kato den Blechgehäusen im Allgemeinen, also auch den Blochmann'schen, im Gegensatz zu den gußeisernen Gehäusen macht, sind durchaus unbegründet. Gerade äußere Beschädigungen, denen Herr Kato die Siry- schen Gäsmesier leicht äusgesetzt glaubt, sind für die Blechgehäuse weniger zu furchten, als für die gußeisernen. Die Gehäuse von angemessen starkem Blech vertragen einen ziemlich heftigen An stoß. Sie werden davon keinen Nachtheil, odek doch nur einen geringen Eindruck erhalten, welcher schnell auszualeichen ist. Bei einem sehr heftigen Stoße wird vielleicht das Blechgehäuse sich verbiegen oder gar zerreißen, die Repäratur solcher Verletzung wird aber immer leicht und von geringen Kosten sein. Ein gleich star ker Anstoß an ein gußeisernes Gehäuse dagegen zerbricht dasselbe, und keine Reparatur ist möglich. - — - Der große Vorzug der Weißblechgehäuse vor den gußeisernen hat sich namentlich bei zwei Explosionen gezeigt, welche sich an zwei Siry'schen Gasmessern, an einem von 80 und einem von
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