III. KUNST- UND BAUGEWERBE. I. DIE MÖBELABTHEILUNG AUF DER PARISER WELTAUSSTELLUNG 1867. Von ALEXANDER STEINER, Architekt. Frankreich und Deutschland. Das Kunstleben, wie es sich heut’ zu Tage offenbart, bietet uns zwei Seiten zur Betrachtung; die eine ist die sogenannte grosse, monumentale Kunst, die andere bezeichnet man mit dem Ausdruck Kunstindustrie. Und hierher gehören die Objecte, welche bestimmt sind, unsere Wohnräume zu beleben — die Mobiliare — und welche einen be deutenden Theil des Ausstellungsraumes füllen. In dieser Beziehung lässt sich sagen: Das Möbel bildet für sich eine besondere, encyclopädistische und malerische Ausstellung, deren Catalog, wollte er alle die Aussteller mit ihren glänzenden Werken beschreiben, ein ansehnliches Buch bilden würde. Die Commission hat diese Objecte in die Classe 14, Gruppe III., rubricirt und sie „Luxusmöbel“ genannt, ohne dass eine entschiedene Trennung und Sonderung möglich sei; mindestens erscheint es mir nothwendig, auch noch die Classe 15 (Tapezier- und Decorations- arbeiten) und in weiterer Linie auch die Classe 26 (Ledergalanterie und Kunsttischlerei) in das Bereich des Möbels zu ziehen. — Und da man auch Kamine, Claviere, Uhren etc. im Hause nicht gut ent behren kann, so sei auch dieser Objecte, wiewohl sie in ganz andere Classen gehören, in bescheidenster Weise gedacht. 15