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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Juli-August
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472148Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472148Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472148Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-08-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Juli-August 761
- Protokoll2. Kammer: 67. Sitzung 761
- Protokoll2. Kammer: 68. Sitzung 769
- Protokoll1. Kammer: 73. Sitzung 791
- Protokoll1. Kammer: 74. Sitzung 803
- Protokoll2. Kammer: 70. Sitzung 815
- Protokoll2. Kammer: 71. Sitzung 825
- Protokoll2. Kammer: 73. Sitzung 845
- Protokoll1. Kammer: 79. Sitzung 853
- Protokoll2. Kammer: 75. Sitzung 865
- Protokoll1. Kammer: 80. Sitzung 877
- Protokoll1. Kammer: 81. Sitzung 885
- Protokoll1. Kammer: 82. Sitzung 895
- Protokoll2. Kammer: 77. Sitzung 903
- Protokoll2. Kammer: 78. Sitzung 915
- Protokoll1. Kammer: 84. Sitzung 927
- Protokoll1. Kammer: 85. Sitzung 935
- Protokoll1. Kammer: 86. Sitzung 943
- Protokoll1. Kammer: 87. Sitzung 947
- Protokoll1. Kammer: 88. Sitzung 953
- Protokoll2. Kammer: 80. Sitzung 961
- Protokoll1. Kammer: 89. Sitzung 969
- Protokoll2. Kammer: 81. Sitzung 977
- Protokoll1. Kammer: 90. Sitzung 981
- Protokoll2. Kammer: 82. Sitzung 987
- Protokoll2. Kammer: 83. Sitzung 995
- Protokoll1. Kammer: 92. Sitzung 1005
- Protokoll1. Kammer: 94. Sitzung 1009
- Protokoll2. Kammer: 84. Sitzung 1019
- Protokoll2. Kammer: 85. Sitzung 1027
- Protokoll2. Kammer: 86. Sitzung 1033
- Protokoll2. Kammer: 87. Sitzung 1045
- Protokoll2. Kammer: 88. Sitzung 1055
- Protokoll1. Kammer: 96. Sitzung 1067
- Protokoll2. Kammer: 89. Sitzung 1075
- Protokoll1. Kammer: 97. Sitzung 1081
- Protokoll2. Kammer: 90. Sitzung 1089
- Protokoll2. Kammer: 91. Sitzung 1097
- Protokoll2. Kammer: 92. Sitzung 1109
- Protokoll1. Kammer: 99. Sitzung 1113
- Protokoll1. Kammer: 100. Sitzung 1121
- Protokoll2. Kammer: 94. Sitzung 1129
- Protokoll2. Kammer: 95. Sitzung 1143
- Protokoll1. Kammer: 102. Sitzung 1155
- Protokoll2. Kammer: 96. Sitzung 1163
- Protokoll1. Kammer: 104. Sitzung 1171
- Protokoll1. Kammer: 105. Sitzung 1179
- BandBand 1833,Juli-August 761
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auch von der hohen Kammer beliebt, und letztgedachter Deputa tion der Auftrag ertheilt worden ist: sich gutachtlich darüber auszufprechen, ob und in welcher Maße deshalb ein ständischer Antrag an die Negierung zu bringen sei? Der Beantwortung dieser Frage glaubt aber die 3. Deputa tion Folgendes voranschicken zu müssen. Der nicht in Abrede zu stellende große Nothstand einer bedeutenden Zahl unserer fabrici- renden Mitbürger im Erzgebirge, Voigtlande und der Oberlausitz wird bald der Uebervölkerung, bald der Nahrungslosigkeit, bald beiden Umständen zugleich zugeschrieben, und dessen Abhilfe hauptsächlich von der Auswanderung, namentlich nach Amerika, erwartet. Ein drittes Uebel aber, welches in den Darstellungen der Noth gewöhnlich unerwähnt bleibt, ist Arbeitsscheu und Sit tenlosigkeit!— Nun möchte allerdings erst zu fragen sein: ob, wenn dieses Uebel nicht vorhanden wäre, die Klagen über die bei den erstgenannten sich nicht bedeutend vermindern würden? Es kann jedoch die Deputation sich jetzt um so weniger über diesen Gegenstand verbreiten, da derselbe bereits in einem besondern Vortrage zur Kenntniß der hohen Kammer gebracht worden ist; auch billigerweise angenommen werden muß, daß, wenn auch nicht die Mehr-, doch eine große Zahl der Nothleidenden und Aus wanderungsbereiten zu der Classe der Arbeitslustigen gehört. — Wir werden uns also nur mit Untersuchung der Klagen über Ue bervölkerung und über Nahrungslosigkeit zu beschäftigen haben. — Wenn über Uebervölkerung geklagt wird, so muß bemerkt werden, daß diese nur dann statt finden würde, wenn in einem gegebenen Raume eine gegebene Menge nicht mehr Platz finden könnte. Nun ist aber Aar, daß davon hier nicht die Rede sein könne, und eben so wenig wird behauptet werden wollen, daß es in jenen Gegenden an Ernährungsmitteln mangele; es wird sich also die Klage über Uebervölkerung darauf zurückbringen lassen, daß für die gegenwärtige zahlreiche Bevölkerung in den Fabrikge genden sich nicht Arbeit genug finde, um die ersten Lebensbedürf nisse erkaufen zu können; ja es wird zugegeben werden müssen, daß, wenn nur hinreichender Verdienst geboten würde, auch die zahlreichste MengeArbeitsfähiger und Arbeitslustiger ihren Unter halt erwerben und dem Staate eher Vortheil als Nachtheil brin gen könnte. — Es kann also blos über Nahrungslosigkeit zu kla gen sein, und da man diese keineswegs in Abrede zu stellen ver mag, so ist zu fragen: ist diese Nahrungslosigkeit nur vorüberge hend? oder ist sie für fortdauernd, also mit Zunahme der Be völkerung für steigend zu halten? und wie ist ihr abzuhelfen? — Vorübergehend würde sie sein, wenn die zunächstliegenden Mittel der Abhilfe versucht und für zureichend befunden würden, oder auch äußere, dem Handel und den Fabriken günstigere Conjunctu- ren eintreten sollten. — Wogegen, wenn diese Mittel erfolglos bleiben, auch günstigere Handelsverhältnisse sich nicht darbieten sollten, das Uebel für fortdauernd und mit jedem Jahre für zu nehmend erklärt werden müßte. — Als Mittel, dem Nothstande mindestens temporair abzuhelfen, sind der Deputation erschienen: 1) das Austhun bisher wenig oder gar nicht benutzter Parcellen vom Staatsgute an Arbeitsame; und 2) Beschäftigung durch öf fentliche Unternehmungen, als Straßen-, Uferbaue und dergl. — Der, dem Vernehmen nach nicht mehr ferne, sogenannte Zollver band mit einigen Nachbarstaaten könnte, wenn dadurch unfern Fabriken ein vermehrter und erleichterter Absatz in die ihnen bisher verschlossenen Gegenden geöffnet würde, dem Nothstande wesent lich abhelfen. Ob aber diese Hilfe nachhaltig sein würde? ist eine Frage, welche die Deputation zu beantworten nicht vermag.— Es bleibt also, wenn von nur genannten Mitteln, in sofern sie als unausführbar, unzulänglich oder ungewiß erscheinen sollten, ab gesehen werden müßte, nichts übrig, als entweder die Nahrungs losen auf Kosten der übrigen Staatsbürger zu erhalten, oder sich derselben zu entledigen.— Was das erste betrifft, so ist augen fällig, daß die Personen und Orte, welche von Arbeits-und Brodlosen umgeben und überfüllt sind, 'soviel auch die Gesetze hierüber gebieten, die Nothleidenden zu ernähren, jetzt schon nicht vermögen; daß also, wenn letztere nicht im Elende umkommen, und erstere bald in gleiche Noth gerathen sollen, größere Bezirke, ja das ganze Land und alle seine bemittelten Einwohner zu ihrer Rettung beitragen müssen.— Wohin aber würde dieß führen? Zu Armentaxen und ihrem ganzen verderblichen Gefolge! — Ist also auch hiervon abzusehen, so bleibt, wenn man sich nicht den Wirkungen der äußersten Noth einer zahllosen Menge Verzwei felnder aussetzen will, nur das letzte Mittel: Entledigung, das heißt Uebersiedelung, übrig; und dieser Gegenstand ist es, über welchen die Deputation, nach dieser ihr unerläßlich geschienenen Einleitung, der hohen Kammer Folgendes zu berichten hat.— Bekanntlich ist es Nordamerika, welches als der zur Ansiedelung vorzüglichst geeignete Welttheil empfohlen wird, und nach wel chem die Blicke der nwisten Auswanderungslustigen gerichtet sind. — In den durch ein gesundes und mildes Clima begünstigten, zum Anbau in jeder Beziehung besonders geeigneten Gegenden des südlichen Ober-Canadas, im Innern Pensylvaniens, im west lichen Florida, am Missouri, am Ohio und am Arkansas würde, so versichert man, Land um einen geringen Preis zu erkaufen, die Cultur desselben, wenn schon die Kräfte der Anbauer in vollen Anspruch nehmend, doch keinesweges aufreibend, in Kurzem aber reichlich belohnend sein. — Auch Handwerker würden dort hin längliche Beschäftigung und angemessenen Lohn finden, und selbst für Fabrik und Handel könnten sich künftig ergiebige Quellen des Erwerbs öffnen. Die oortige Staatsverfassung und Regierung begünstige die Ansiedelung auf jede Weise, und es bedürfe nur der in allen Verhältnissen nöthigen Beharrlichkeit, Thätigkeit, Spar samkeit unLOrdnungsliebe, um die Eingewanderten bald in einen Wohlstand zu versetzen, zu welchem in unserm Welttheile kaum, und am wenigsten in unserm Vaterlande zu gelangen sei. — Die Personen, welche den Staat in dieser Beziehung ansprechen, las sen sich, wie schon im Eingänge dieses Berichts erwähnt worden, füglich in zwei Classen theilen; nämlich in die, welche, wenn ih nen auch Verdienst geboten würde, doch aus Trägheit und Unsitt- lichkeit nicht arbeiten wollen, und in solche, welche bei aller Ge schicklichkeit und bei allem Fleiße, aus Mangel an Verdienst, die ersten Lebensbedürfnisse nicht erschwingen können. — Bei den er steren würde alles, was der Staat oder Privatvereinigungen zu ihrer Uebersiedelung thun wollten, ohne Erfolg, also zu widerra- then sein, man würde sie abzuweisen, und nur dafür zu sorgen haben, sie Andern unschädlich zu machen; wogegen die Classe de rer, welche mit größter Wahrscheinlichkeit in einem fremden Welt- theile ihr Fortkommen finden, und nicht nur den ihnen gemachten Vorschuß mit Zinsen wieder erstatten, sondern auch dem Vater lande, entweder durch Unterstützung der zurückgebliebenen Ihri gen, oder durch Unterhaltung eines nützlichen Verkehrs noch Vor theil bringen könnten, möglichst zu unterstützen sein würde.— Allerdings sind den Anträgen aufUnterstützung der Uebersiedelung mancherlei Einwürfe entgegen gesetzt worden, und es hält sich die Deputation für verbunden, diejenigen, auf welche das meiste Gewicht gelegt wird, hier kürzlich darzustellcn und ihre Haltbar keit zu untersuchen. — Zuvörderst ist angenommen worden, man beabsichtige die Anlegung einer Colonie. — Wenn unter dieser Benennung eine, zu einem gewissen Zweck, z. B. Handel, Civi- lisation rc. ins Ausland entsendete, mit dem Mutterlande in fort währendem Staatsverband bleibende, unter dessen Regierung und Gesetzgebung stehende, also obschon örtlich getrennte, doch politisch eng zusammenhängende Körperschaft verstanden wird; so ist wohl keinem der Antragsteller in den Sinn gekommen, et was unsern Verhältnissen so unangemessenes zu begehren. Alles also, was in dieser Hinsicht gegen die Ansiedelung in Amerika ge sagt worden, findet hier keine Anwendung. — Die Besorgniß, daß Bemittelte auswandern würden, wird durch die Bemerkung,
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