Delete Search...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Juli-August
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472148Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472148Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472148Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-07-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Juli-August 761
- Protokoll2. Kammer: 67. Sitzung 761
- Protokoll2. Kammer: 68. Sitzung 769
- Protokoll1. Kammer: 73. Sitzung 791
- Protokoll1. Kammer: 74. Sitzung 803
- Protokoll2. Kammer: 70. Sitzung 815
- Protokoll2. Kammer: 71. Sitzung 825
- Protokoll2. Kammer: 73. Sitzung 845
- Protokoll1. Kammer: 79. Sitzung 853
- Protokoll2. Kammer: 75. Sitzung 865
- Protokoll1. Kammer: 80. Sitzung 877
- Protokoll1. Kammer: 81. Sitzung 885
- Protokoll1. Kammer: 82. Sitzung 895
- Protokoll2. Kammer: 77. Sitzung 903
- Protokoll2. Kammer: 78. Sitzung 915
- Protokoll1. Kammer: 84. Sitzung 927
- Protokoll1. Kammer: 85. Sitzung 935
- Protokoll1. Kammer: 86. Sitzung 943
- Protokoll1. Kammer: 87. Sitzung 947
- Protokoll1. Kammer: 88. Sitzung 953
- Protokoll2. Kammer: 80. Sitzung 961
- Protokoll1. Kammer: 89. Sitzung 969
- Protokoll2. Kammer: 81. Sitzung 977
- Protokoll1. Kammer: 90. Sitzung 981
- Protokoll2. Kammer: 82. Sitzung 987
- Protokoll2. Kammer: 83. Sitzung 995
- Protokoll1. Kammer: 92. Sitzung 1005
- Protokoll1. Kammer: 94. Sitzung 1009
- Protokoll2. Kammer: 84. Sitzung 1019
- Protokoll2. Kammer: 85. Sitzung 1027
- Protokoll2. Kammer: 86. Sitzung 1033
- Protokoll2. Kammer: 87. Sitzung 1045
- Protokoll2. Kammer: 88. Sitzung 1055
- Protokoll1. Kammer: 96. Sitzung 1067
- Protokoll2. Kammer: 89. Sitzung 1075
- Protokoll1. Kammer: 97. Sitzung 1081
- Protokoll2. Kammer: 90. Sitzung 1089
- Protokoll2. Kammer: 91. Sitzung 1097
- Protokoll2. Kammer: 92. Sitzung 1109
- Protokoll1. Kammer: 99. Sitzung 1113
- Protokoll1. Kammer: 100. Sitzung 1121
- Protokoll2. Kammer: 94. Sitzung 1129
- Protokoll2. Kammer: 95. Sitzung 1143
- Protokoll1. Kammer: 102. Sitzung 1155
- Protokoll2. Kammer: 96. Sitzung 1163
- Protokoll1. Kammer: 104. Sitzung 1171
- Protokoll1. Kammer: 105. Sitzung 1179
- BandBand 1833,Juli-August 761
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Landes und der Menschheit halte, deren weitern Ausdehnung eine wohlwollende Negierung entgegen zu wirken bemüht sein muß: denn mögen auch solche Hauptstädte der Kunst und Wissenschaft manchmal förderlich sein, so wird sich dagegen in ihnen allemal ein Sitz und eine Pflanzschule der Unruhe, der Aufregung, der moralischen Verdorbenheit bilden, und werden dadurch dem wahren Volksglück stets hinderlich bleiben; und darum halte ich es für eine Pflicht der Regierung , den städtischen Häusern keine neuen Begünstigungen zu gewahren, vielmehr den Anbau auf dem Lande und den Abfluß der städtischen Bevölkerung da hin, wo es an arbeitsamen Händen zum Theil noch fehlt, mög lichst zu befördern. Endlich kommt aber auch der nicht außer Acht zu lassende Umstand hinzu, daß unsere Bevölkerung jährlich um 15 —16,000 Seelen zunimmt, daß dadurch jährlich 7 — 800 neue Häuser erforderlich werden, von denen gewiß A der schlechtesten Klasse angehören, und daß es wohl nicht staatspoli tisch sein dürfte, diese große Mehrzahl neuer Hauseigenthümer zum Besten des einen Sechstheil einer fortlaufenden erhöhten Be steuerung unterwerfen zu wollen. — Fasse ich das Gesagte in wenig Worte zusammen, so gehen daraus als Resultat die Lhat- sachen hervor, „daß die Einführung eines Classisicatkons-Princips bei dem Brandkassen-Jnstitut, mit großen Schwierigkeiten, Weit läufigkeiten und Unkosten verbunden, neue Ungleichheiten der Beitragsleistunaen herbeiführen, daß es durch die nicht zu ver meidende Willkühr der Klasseneintheilung unzählige Reclama- tionen veranlassen, die kleine Zahl wohlhabender Hausbesitzer 8 auf Kosten der großen Mehrzahl Armer begünstigen, den städtischen Anbau vermehren und alle kommende Generationen bedrücken würde." Daß aber ein System, was solche Resultate erwarten läßt, was Hauptgrundsätzen der gesummten Staatsverwaltung — dem der ausreichenden Gerechtigkeit und dem das Interesse des Ein zelnen dem des Ganzen unterzuordnen — widerspricht, was die Lasten des Reichen vermindern, die des Armenwermehren würde, daß eine solche Bestimmung aus den Benutzungen dieser Kam mer hervorgehen werde, das kann ich um so weniger wünschen und glauben, als eine solche Maßregel mit dem ganzen Geist und Zweck dieses Landtags in entschiedenem Widerspruche stehen würde. Nach Beendigung dieser Rede beschloß die Kammer auf die vom Präsidenten deshalb gestellte Frage einstimmig, die Brandversicherungsan stalt fortbestehen zu lassen. In Bezug auf den zweiten Punct, die Classification an langend, beschloß man auf den Antrag des Secretair Richter, die Frage darüber bis zur nächsten Sitzung zu vertagen, und den Staatsminister v.Lindenau zu ersuchen, seine Rede (welche als Beilage des Protocolls gedruckt und unter die Mitglieder vertheilt werden sollte) schriftlich mitzutheilen, indem man sich nicht sofort darüber zu entscheiden befähigt halt. Hierauf schließt der Präsident die Sitzung und beraumt die nächste auf Montag den 1. Juli an. Drei und siebenzigste öffentliche'Sitzung der er sten Kammer, am 1. Juli 1833. Die Sitzung, in welcher 35 Mitglieder anwesend, wird halb II Uhr eröffnet, das Protokoll der letztvorherigen verlesen, genehmigt und durch die Mitglieder v. Po lenz und v. Cru- fiu s mit vollzogen. Auf der Registrande sind neu eingegangen: 1) Mittheilung des Königl. Gesammtministerii, die Er nennung des Directors Nostitz zum Königl. Commissar in Fi nanzangelegenheiten; zu den Acten zu nehmen. 2) Bericht der 2. Deputation, die Bearbeitung eines neuen Grundsteuer systems , ingleichen die Aufhebung der bisher bestandenen Real befreiungen betr. 3) Bericht der 3. Deputation, Gesuche um Unterstützung zur Auswanderung nach Nordamerika betreffend; beide Gegenstände sind zum Druck zu befördern und auf die Ta gesordnung zu bringen. Der Präsident setzt die Kammer in Kenntniß, daß ihm durch den Prof. O. Krug eine Schrift mit dem Titel: Ver handlungen des ersten Landtags in Sachsen nach der neuen Verfassung, zugeschickt worden sei und wolle er selbige der Biblio thek einverleiben. Nach Bewilligung einiger Urlaubsgesuche geht man zur Ta gesordnung über, auf welcher als erster Gegenstand sich befin det: die Schlußberathung über das Gesetz der höhern Justizbe hörden und des Jnstanzenzuges in Justizsachcn. — Die Abstim mung über einige Paragraphen dieses Gesetzentwurfs war näm lich bis nach genommener Beschlußfassung über das Gesetz, die privil. Gerichtsstände betreffend, ausgesetzt geblieben. Bürger meister Bernhardi, der frühere Referent über diesen Gegen stand, trägt zuvörderst tz.2I. (§.22. des Gesetzentwurfes, s. Nr. 65. S. 489. d.Bl.) vor: Dieser tz. wird einstimmig unverändert angenommen. Bei §. 22. (§. 23 des Gesetzentwurfes, s. Nr. 66. S. 499. d. Bl.) Hiernächst war es früher unentschieden gelassen worden, ob die Worte: „oder das Oberappellationsgericht" darin bleiben sollten, die in Bezug darauf gestellte Frage fand allgemein bejahende Antwort. Ferner war es nach dem über §. 63. des Gesetzes wegen der privil. Gerichtsstände gefaßten Beschlüs se für zweckmäßig erachtet worden, in dem von der Depu tation und der Kammer eingeschobenen §. 18. des Gesetzes, die höhern Justizbehörden betreffend, nach den Worten: „Beweis und Gegenbeweis erkannt wird ", eknzuschalten: „desgleichen in Ehestreitigkeiten" (s. Nr. 65. S. 488. d. Bl.). Hier mit erklärte sich die Kammer nunmehr allgemein einverstan den, so wie darüber, daß tz. 19. in seiner frühem Fassung ste hen bleiben solle. Nach Entfernung der königlichen Beauftragten schreitet man zur Abstimmung über das Gesetz selbst, und wird bei erfolgtem Namensaufruf die Frage: Nimmt die Kammer das Gesetz we gen der höhernJustizbehörden und desJnstanzenzuges in Justiz sachen in der Maße, wie solches bei den einzelnen Paragraphen genehmigt worden, an? einfti m m i g mit I a beantwortet. Den 2. Gegenstand, der sich auf der heutigen Tagesord nung befindet, bildet der Bericht der 3. Deputation über des Bürgermeisters Bernhard! Antrag, die Besoldungsabzüge der Mitglieder der Stadträthe und Stadtgerichte, ingleichen der Subalternen bei diesen städtischen Behörden betreffend. Der Referent in dieser Angelegenheit v. P ofern trägt sowohl
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview