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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Juli-August
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472148Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472148Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472148Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-08-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Juli-August 761
- Protokoll2. Kammer: 67. Sitzung 761
- Protokoll2. Kammer: 68. Sitzung 769
- Protokoll1. Kammer: 73. Sitzung 791
- Protokoll1. Kammer: 74. Sitzung 803
- Protokoll2. Kammer: 70. Sitzung 815
- Protokoll2. Kammer: 71. Sitzung 825
- Protokoll2. Kammer: 73. Sitzung 845
- Protokoll1. Kammer: 79. Sitzung 853
- Protokoll2. Kammer: 75. Sitzung 865
- Protokoll1. Kammer: 80. Sitzung 877
- Protokoll1. Kammer: 81. Sitzung 885
- Protokoll1. Kammer: 82. Sitzung 895
- Protokoll2. Kammer: 77. Sitzung 903
- Protokoll2. Kammer: 78. Sitzung 915
- Protokoll1. Kammer: 84. Sitzung 927
- Protokoll1. Kammer: 85. Sitzung 935
- Protokoll1. Kammer: 86. Sitzung 943
- Protokoll1. Kammer: 87. Sitzung 947
- Protokoll1. Kammer: 88. Sitzung 953
- Protokoll2. Kammer: 80. Sitzung 961
- Protokoll1. Kammer: 89. Sitzung 969
- Protokoll2. Kammer: 81. Sitzung 977
- Protokoll1. Kammer: 90. Sitzung 981
- Protokoll2. Kammer: 82. Sitzung 987
- Protokoll2. Kammer: 83. Sitzung 995
- Protokoll1. Kammer: 92. Sitzung 1005
- Protokoll1. Kammer: 94. Sitzung 1009
- Protokoll2. Kammer: 84. Sitzung 1019
- Protokoll2. Kammer: 85. Sitzung 1027
- Protokoll2. Kammer: 86. Sitzung 1033
- Protokoll2. Kammer: 87. Sitzung 1045
- Protokoll2. Kammer: 88. Sitzung 1055
- Protokoll1. Kammer: 96. Sitzung 1067
- Protokoll2. Kammer: 89. Sitzung 1075
- Protokoll1. Kammer: 97. Sitzung 1081
- Protokoll2. Kammer: 90. Sitzung 1089
- Protokoll2. Kammer: 91. Sitzung 1097
- Protokoll2. Kammer: 92. Sitzung 1109
- Protokoll1. Kammer: 99. Sitzung 1113
- Protokoll1. Kammer: 100. Sitzung 1121
- Protokoll2. Kammer: 94. Sitzung 1129
- Protokoll2. Kammer: 95. Sitzung 1143
- Protokoll1. Kammer: 102. Sitzung 1155
- Protokoll2. Kammer: 96. Sitzung 1163
- Protokoll1. Kammer: 104. Sitzung 1171
- Protokoll1. Kammer: 105. Sitzung 1179
- BandBand 1833,Juli-August 761
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mehr und 3) sei der Aufwand der Mitglieder größer. Nichts desto weniger halte man die Gegengründe für überwiegend, die Berührung Leipzigs mit allen Theilen des Landes, der Po-! stenlauf, bessere Gelegenheit für die, welche ein Anliegen ha ben, nach Leipzig zu kommen, seien schon Gründe für Leip-^ zig; zudem sei dort eine Akademie, und die Erfahrung zeige, daß an allen Akademien unter dem Namen eines Prorectors oder andern Namen einen k. Commissar für nothwendig erachtet werde. Nehme man nun das MeLicinalwesen, so wie das Kirchen- und Schulwesen noch dazu, so müsse er wünschen, daß die Mittclbehörde in Leipzig sei. Dieser Ansicht tritt auch der Abgeordnete Roux bei, und Staatsminister Oe. Müller bemerkt noch, daß die Frage, ob die Kreisregierung in Leipzig ihren Sitz haben solle, vom Abg. Eisenstuck ausführlich beantwortet sei; wahrend der Dis- cussion habe aber der Abg. Sachße in Erwähnung gebracht, daß er allerdings nothwendig finde, wenn eine solche Mittel behörde zugleich die Aufsicht über die Studirenden hatte. Er mässe geradezu die Erklärung geben, daß in dieser Hinsicht zur Zeit krine Veranlassung dazu vorhanden sein dürfte, um da durch diese Maßregel zu motiviren. Er müsse ferner die Er klärung geben, daß die Studirenden zu Leipzig in neuerer Zeit sich aus das Musterhafteste betragen hätten, und in der unruhigen Zeit hätten sie zur Erhaltung der Ordnung mitge- wirkt, und er könne zum Beweise noch hinzufügen, daß das Ministerium zu Meiningen einem jungen Manne, der sich des-! sen Mißbilligung zugezogen hätte, den Aufenthalt auf den Uni-! versität Leipzig allein gestattet habe. Es sei kein Bedenken vorhanden, die Studirenden unter eine andere Aufsicht, als der akademischen Behörden zu stellen. Dagegen müsse er auch bemerken, daß zur Zeit, so lange der Bundesbeschluß be stehe, daß an jeder Universität ein außerordentlicher Regierungs- Z Bevollmächtigter sich befinden solle, in dieser Beziehung nichts zu ändern sei, und es würdedaher dieNothwendigkeit eimreten, falls 1>ie Kammer beschließe, die Kreisregierung an einen andern Ort zu verlegen, einen Staatsdiener von ausgezeichneter Be-l fähigung in Leipzig zu lassen. Der Abg. Sachße erklärt, nicht die Absicht gehabt zu ha- ben, als ob es nöthig sei, die Universität unter eine andere Auf- ficht, als die verfassungsmäßige, zu stellen, und eben sowenig l gegen die Universität Leipzig und die Studirenden daselbst den? mindesten Tadel auszusprechen. s Der Abg. aus dem Winkel sucht noch den Punct wegen der Medicinalrathe zu bekämpfen, indem er anführt, daß doch die i Kreisregierung in Leipzig nichts besonderes haben, sondern alle j Kreisregierungen gleichgestellt werden sollen. Nun seien bei die- sen andern Krcisregierungen, namentlich in Zwickau, auch nicht solche ausgezeichnete Männer zu finden, wie man verlange; auch Bautzen werde die Manner nicht so aufzuwcisen haben. Er glaube aber nicht, daß man einen solchen Unterschied machen soll. ! Der Abg. Runde fügt schließlich noch die Bemerkung bei, z daß man sich irre, wenn man glaube, kleine Orte gingen nicht mit dem Geist der Zeit fort; die Erfahrung liege dagegen vor. Uebrigens habe die Oberamtsregierung zu Bautzen lange bestan den, ohne daß sich derartige Uebelstände, wie sie angeführt wor den, gezeigt hätten. Das Präsidium schließt nun die Debatte und stellt die Frage: ob der Sitz der 3. Kreisdirection in Leipzig sein solle? was von der Mehrheit, mir Ausschluß von 25 Stimmen, durch Ja beantwortet wird. Bei dem Sitze der 4. Kreisdirection wird nichts erinnert, sondern die Stadt Zwickau sofort als Sitz derselben angenom- men, worauf der Schluß der Sitzung nach ein Viertel auf 3 Uhr erfolgt. Neun und achtzigste öffentliche Sitzung der zwei ten Kammer, am 13. August ^833. Fortsetzung der speciellen Berathung über das Decret, die Errichtung von Kreisdirectionen betreffend. Die Sitzung beginnt vor halb eilf Uhr. Nachdem der Stell vertreter des Abg. v. Kotz au, v. Schönberg, beeidigt wor den war und seinen Platz eingenommen hatte, wird das Protocoll der letzten Sitzung vom 1. Secret, verlesen und nach einer kurzen Berichtigung Seiten der Abg. Sachße und Bach von den Abg. A x t und v. Könneritz mit vollzogen. Hiernach zeigte der Prä sident noch der Kammer an, daß Professor Grohmann seine Schrift, Mittheilungen zur Aufklärung der Criminalpsychologie und des Strafrechtes, der Kammer überreicht habe, und man geht sonach zur Verlesung der Registrande über, welche folgende Gegenstände enthielt: 1) Der stellvertretende Abgeordnete Riedel bittet unterm 9. August 1833, daß die 2. Kammer ihm zu seinem Erscheinen als Stellvertreter des Abg. Scholze bis Ende Aug. dieses Jahres Nachsicht gestatte; wird genehmigt. 2) Der SalZschankpach- ter in Penig, Wilhelm Schütz, bittet unterm 30. Juni 1833, die Ständeversammlung wolle dahin wirken, daß der Stadt Penig der Zwang wegen Erholung des vorgeschriebenen Salzguantums erlassen, oder daß alljährlich das fehlende Quantum nach erfolg ter Anzeige ohne Weitläufigkeit abgeschrieben werde (hierzu eine Beil.); an die 4. Deputation. 3) Der Abg. Axt überreicht un- Lerm 12. August 1833 eine Petition mehrerer Einwohner zu Schwarzenberg und mehrerer anderer Ortschaften, Carl August Bonitz und Cons., worinnen dieselben darauf antragen, daß es fernerhin jeden: sächs. Staatsbürger erlaubt sein möge, Theilneh- mer der Feuerversicherungs-Bank für Deutschland zu sein und zu bleiben; an die Ü. Deputation. 4) Die Gemeindehäusler zu Mohsdorf im Amte Rochsburg, Johann Gottlob Nutzer und Eons., bitten unterm 8.Aug. 1833, daß die 2.Kammer für eine Revision der zwischen ihnen und ihrer Gerichtsherrschaft wegen ihnen abgeforderten Iagdfrohngeldes und Erbzinses obwaltenden Differenz sich verwende, auch dahin wirke, daß die Patrimonial- gerichte baldigst aufgehoben und collegialische Gerichte mit Oeft fentlichkeit und Mündlichkeit der Verhandlung, auf Unabhängig keit der Richter und klare Gesetzbücher gestützt, eingeführt werden
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