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Dresdner neueste Nachrichten : 05.09.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-09-05
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490223001-191609055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490223001-19160905
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490223001-19160905
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner neueste Nachrichten
- Jahr1916
- Monat1916-09
- Tag1916-09-05
- Monat1916-09
- Jahr1916
- Titel
- Dresdner neueste Nachrichten : 05.09.1916
- Autor
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Ihrs M Dresvuer Neuefte Nachrichten- Ferne-n nit Eiern nnn Hunncnn Cnnen nnn Gnnfen Gemäß der Vetanntmachung des Stellvertreters des Reiche-tangere vom H August 1916 nnd der Ausfüdrnnqcverordnunq des Königliche-r Ministerlunw des Innern vom 26. Augqu 1916 wird mtt Geltung vom d. September 1916 für das Gebtet Zkk Stadt Dresden folgendes angeordnet: l. Geehrte-. § t. Jede Lebensmittellarte enthält s) einen Anmeldeauslveis zum Eierbezug, h) einen Sserrlartenvordruck sur Abfchrelbung gelieferter cler für jede Woche- Jede Perfon er ält eme Lebensmitteltartr. Die Höhe des Stabe-use für dte Karte vix von der wöchentltchen Anordnung des Rates abhängtq. Für Sondern-zu agen an Maule neuen die Vorschriften der Bekanntmqchung des Rates über Or enernädruu vom -.«1. August 1916 entsprechend 11. Eierbezuqsfchetnr. §2· Großverdrartcher (Gaft-, Schaut-, Speifewirtfchaftem Vereins- Und tcxssrifchungsräumq Kondttoreien und ähnliche Betriebe), die keine Lebensmittellarten Wehen- cthalten für den Eies-bezug im Bedarfsfalle auf Antrag Bezugsfchetne durch den zuständigen Wohlfahrtspoltzeibezirt (Meblbezirk). « stDäF Eterbmsst werden je auf die Ausgabe-gest der Lebensmittellarten auögc I - 111. Eicrbeziig. §Z. Der Erwerb und die Abgabe von Eiern ist » vi) fyr Verbraucher nur gegen Abschreibuiig ani· dei« Lebeiiöiiiitteikartc, « b) sur Großverbraiicher nur gegen Abgabe des- Lieiiizisscliciiic6, und zwar itets niir in der Höbr. die jeweils wöchentlich nach Anordnung des Rates (§»1 Am EUHO itcässig ist, gestattet. Der Kauf und die Abgabe von Eiern iit im übrigen untersagt §4- Esaöecvekbwllchek (§ 1) und Großverbrancher (§ 2), die Eier erwerben wollen« haben dies unter Abgabe des Aunieldeauetwcifes oder Bezugsscheines M eixlem Hefchaite ianzunieldeiy das die geiverbepolizeiliche Erlaubnis zum Kleinhandel mit Eiern ksvecks Abgabe an die Verbraucher nach der Belanntinachung des Rates voin :51. August Ists qlebe Dresdner Anzeiger vom s. September 1916) besitzt. Wegen der Uebergatgsbejt mmungen beim Inkrafttreten vergl. s 18 Absatz ?- » Die eschaite, die diese Erlaubnis besitzen, aben im Geschäften-um einen deutlichen-Anschlag Hugelafsene Eierverkauisstelle« anzubringen Dieser Anschlnamuß isoui zuftandigen Wo liabrtspolizeibezirk abgesiembelt sein. ie Hulassung der mit der Bekauutmachiing vom It- Jnli 1916 veröffentlichten Geschä te erlischt mit dem 4. SevtDembeLri 191165 G schast k « d »ie nme un zum Eier-bezug in nicht ugelafsenen e «en ann e er Verteilung nicht berücksichtigt werden. a §o. Die sugelassenen Geschäfte haben die Anmeldungen in das vorgeschriebene Kundsnbuch einzutragem Das Kundenbuch mu; iür jeden Kunden Name Wohnung und anczbl der übaeuebenen Ausweise bez. die öbe des Bezugoicheines entbultm Die Verzeicknisse der Kunden mit gelben Lebensmittellartein mit grauen Lebensmittelkaeten iind mt Eierbesugescheinen sind von eindnder getrennt zu halten. « Die zugelassenen Geschäfte haben die Anmeldeaustveise und Yezugsicheine am Schluß der ersten Woche der Lebensmittelkartenansgabczeit dein zuständigen prlfabrtss Pollzeibezlkk (Picblbezirk) vorzulegen- Hierbei haben sie anzugeben, wieviel Eier ihnen noch zur Befriedigung ihrer unden zur Verfügung stehen. « Der Meblbegirk erteilt hiernach Monateauöweisr. Die Monatsausweise sind getrennt ausziisebrei en » a; riber die åabl der Anmeldeansweiie von gelben Lebensmittelkartem b« ulzer die dsgl der Anmeldeauaweise bon grauen Lebensmittellarten, o) über die Höbe der Bezugsscheinanmeldungew «Der vorhandene Eiervorrat ist auf den Auch-eilen zu verwerten . ,§ s-» Die zugelassenen Geschäfte können die ibnen erteilten Monatsausweise allen obländlekn übergeben. die vom Gewerbeamte B zum Zwischen- oder Großhandel.init Eiern i)11 Dresden zugelassen werden. §lB Absatz 2 findet sür die Uebergangszeit sinngemäße L ntven Ung. . Die Händler legen bit Monatsaugweife der Warenverteilungsgesellschnlt rn. b. V» Abteilung sur Eier, Bautzner Straße 43, vor. Diese veranlaßt ihre Belieserung. Hierbei haben die Händler anznzeigem welche Eiermengen ihnen bereits zur Be si«ä-«s»djnlllm»der Ausweise zur Verfügung stehen. Die Warenverteilungsgesellschast rechnet dick ifisorrate sowie die nach § b a. E· aus den Aueweisen ersichtlichen Vorräte aus die Zu et trug an. , » § 7. Die Hänbler haben die ihnen überwiesenen Eier auszchließlich auf die vor iscicgtcn Monatsauotveise, und zwar in der Höhe, die der wöchen ichen Anordnung des Essuixs eniipricht,· und unter Anrechnung der Vorräte, die nach J b a. E. aus den Aus wsen ersichtlich ist, weiterzugeben Im übrigen ist ihnen der Ver auf von Eiern untersagt- IV. Eicreinfuhr. » « § 8. Wer Eier zum Wieder-verkan in Dresden einführt, bat die Pflicht, sie der Eimammelsielle käuflich zu überlassen. Die Eierfammelstelle befindet sich Güterbahnbof- Maße 1 und ftebt unter der Aufsicht des Rates. Sie ist verpflichten die erworbenen Eier ccr Warenverteilun ggefellfchaft zur Verteilung ever Verfügung zu stellen. · d Gthghyelzeltlafkungopflicht gilt für die Etere nfubt aller Kleinhändler, Zwtfchenhäudler m ro an er. spsösspstisvvon der Zentraleinkaufsgessllichast m. b. H. sn Berlin geliefetten Aus landsecer werden der Warenverteituagsgefellichaft m. b. H. zur Verfügung gestellt. v. Eierabqabe. , f « § 10. Die von der Warenverteilungggesellschaft nach §§ 8 und 9zu verteilenden Mk weran nach Durchteuchtung und nach Abstempelung mit dem Kleinverkaufspreis met-Irgng cyz· , « » » « » « , ,«» » · » «», , f«D«i-e Kleinverkaufspreife werden von der Warenverteilunqsgefellschaft unter Aufsicht W ROTHE DICHTER-.-. . «. . -- - , -.. -. . .- « . .. Ihre Höhe richtet sich bei den ngch IS durch die Eiersammelstelle gesammelten sstiern nach dem Durchschnitt der Einkaufsprei e und bei den nach § 9 eingefuhrten Aus limdseicrn nach den Vorschriften der Zeztraleinkaufsgesellschaft m. b. H. In Berttn. § 11. Die Warenverieilungsgefe fäiafi hat die Pflicht, die billigere Sorte in erster Linie auf die Monatsaustoeife, die über Anmeldungen auf geil-e Lebensmittellarten erteilt sind, und in zweiter Linie auf die Monatsansweife, die über Anmeldungen tzuf graue Lobensmittellarten erteilt sind, zu liefern. Im übrigen ift die teurere Sorte sur weiteren Belieferung diefer Ausweife und schließli lsur Befriedigung der Auswerse für Brzugsfcheinanmeldungen der Großbändler bereitet-sie en. § 12. Die Händler Tal-en entsprechend die billigere Sorte den zugelassenen Eier vcrkanfsgefchäften zur Befrie igung der gelben Lebensmittelkaeten und sodann der grauen Lebenspeitteliarten und die ieurere Sorte zur Befriedigung verdierdender Karten und endlich der Besigsscheine zur Verfügung zu stellen. § 13. a die jeweilige Höhe der Eiereinfudr durch dändler wie durch die Zentral cinkaufönesellschaft m. b· g in Berlin wechselt, besteht fiir die Inhaber von Lebensmittel karren ein bestimmter An ruch auf die Lieferung der billigen Sorte nicht. st. Selbstverforgen « § 14. Als Sekbfiversorger gelten die Geflügeibalter, die Angehörigen iiger Wirt schaft einschließlich des Gesindes, sowie ferner Naturalberechtigte. insbesondere ltenteiler nnd Arbeiter, soweit sie kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Eier zu beanspruchen haben. speistversorkzer dürfen die Anmeldeausweife für Eierbezug nur dsnn beanspruchen, wenn I-c naksnveä en, daß sie durch die Selbstversorgnng ihren der sonstigen Eierverteilung ent smscchendcn Anspruch auf Eier nicht befriedigen können. Dies ifi der Lebensmittellattem ctlktaqgesielge glaubhaft zu machen. Streitigkeiten entscheidet der anständige Wohlfahrts- VWFZEV « ...-. .·.. ... » . « ...-· ... ’»"L §"1«5. Die Geflügelhatter dürfen die in ihrem Betriebe gewonnenen Eier nur »Ach a) an die Eiersammelstelle, Güterbahnhofstraße I, b) czn Einzelverbrauczer und Großverbmuckey dafern sie die lSen-erblich- Ab gabe von Eiern em Gewerbeamt B angemeldet und bin's-er einen An » » mgpescheinethczlxen haben-« « , - , » « » » «»· Bei der Abgabe von Eiern an Einzel- und Großvetbrancher müssen die Geflügel smlicr die Anmeldeaustveife und Bezngsfcheine entsegennebmen und die Liefekung auf den Mcnsmittelkakien durch Durchstreichen der Lieferungswoche abschreiden. Es ist ihnen untersagt, mehr Eier zu liefern, ais in der Liefetnngswoche durch die Anordnun des ritaics allgemein zugelasjen sind. Die vereinnqhmten AnMdeausweife und Besugescadeine Hnd monatlich dem sustandigen Wohifahrtspolizeidszirk ( hlbesich einzureichem VII. Schlußvorfchecft § 16. Das Haltbarmachen von Eiern zum Zwecke eines handels- oder Gewerbe ketriebifz sowie gie gewerbliche Herstellung von Eiertonferven bedarf der Erlaubnis des Wen-er feamttes . « » » - » , - Haltbar gemachte Eier dürfen nur an die Eiersammelsielle nbgeseszt werden. Der «·i’crkaus von Eiertonserven ist nur mit Genehmigung des Lebensmittelamkts ststattet § 17· Die Aussuhr von Eiern, haltbar gemachten Eiern und Eierkonserven aus icm Stadigebiet bedarf der Erlaubnis des Lebensmittelamtes. § 18. Beim Inkrafttreten dieser Bekanntmachung bereits in Dresden eingeführte Gier dürfen unter Beachtung der Vorschriften in § s abgesetzt werden- Der Verkauf ist allen den Geschäften, die bereits vor dem l. August 1914 Eier regelmäßig an die Verbraucher abgesetzt haben, vorbehältlicb der endgültigen gewerbe polizeilichenlsulagsnng gestattet. » Die ber assungshflicht des §8 gilt sur die Eier, die vom Tage des Inkraft tretens an in den Stn tbezirk eingeführt werden. § 19. Wer den aus Grund dieser Vorschriften erhian Bestimmungen mWunder handelt. wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit e sirase bis zu w Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. 58777 Dresden, am 2. September ists. » Der Nat in West-en. Notssnåizsbr. saoaol hält hla nat weiteres wieder Shimoda-satte- kks es- DMO Ihjujtkbsdkmiok M MER· Fäska ·ami ien nZeigt zu Ist-kost- und 111-bott- Aussfoshkshtois Its-I -dol-h oppon,co"hoa, Ist-ka 111-» litt-sou « Yoko, Its-Lusts! jed. Att, - , öswsp«"-Ts"i3ss;iskti mi ask-. Xeaog Anfertigung v. Herren- ananäenfajheiå StdntttiersaäG kloan set-ask WMW »s« »Hm-ZU 8 -c·« Jdeni jin-fes- he T WIL- qesx 09942 .- sum-Im K k losdc d.—· Korea-Poe Gufkiekpttxband M: zwickte-new Bett-n m Cis M Prospekt Die zcstnbere . spukt-, Unter mäsn w I M 1111 Is- lllli Thomas-Jst- Is von Mark 9.00 an. Iteclietss Sohn, like-cea- Noastsdh hoch-m W Kömetstwße Us. Leipziger Streits-I Ib9. Beste-straft si- o. Sei-Wer 1916 MI Såtliilfme RentenuckilmecunalsAnitalt zu Dresd- EE IO
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