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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.07.1854
- Erscheinungsdatum
- 1854-07-27
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185407270
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18540727
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18540727
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1854
- Monat1854-07
- Tag1854-07-27
- Monat1854-07
- Jahr1854
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.07.1854
- Autor
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2778 d) vor Feststellung diese-Plane- keine Bauconcession ertheile; 3) vorbehältlich der Entschließung über den Bau- und Kosten anschlag de- WindmühlenthoreS zu dem Ankäufe des dazu bestimmten Areal- von der Königl. StaatSregierung (1V Ngr. die llZElle) Zustimmung zu ertheilen; 4) die Aufnahme de- Feldstücks Nr. 219 in die Einfriedigung zu genehmigen; 5) die Kosten der Umplankung zwischen dem Zeitzer und JohanniS- thore, in so weit dieselben von der Stadtcaffe und der Caffe de- Johanni-Hospitals zu übertragen sind, zu verwiegen; 6) die für die Erbauung deS Johannisthore- geforderten 7700 Thtr. zu bewilligen; ferner zu beantragen, daß 7) nie beim Johannisthore, auch in den Thorhäusern des Münz- und WindmühlenthoreS auf Anlegung von Luftzügen unter dem Tafelboden und 8) auf Herstellung eine- Eommunicationsweges innerhalb der Umplankung Bedacht genommen werde. Hiermit im Zusammenhänge standen zwei weitere an das Collegium gerichtete Eingaben. Die eine, vom Ersatzmann vr. Heine eing-reichte suchte darzuthun, daß der auf engbegrenzte Umplankung gebaute Plan da- Wachsen der Bevölkerung, beziehentlich des Proletariats nicht hindern, sondern durch Beschränkung der Stadt grenze und der Wohnungen nur Verarmung und NahrungSabfall Hervorrufen werde. Die Stadtgrenze sei naturgemäß an der Ver bindungsbahn und von da au- in gerader Richtung nach der Pleiße zu ziehen, und zwar mit Berücksichtigung eines Ueber- gangeS über die baierische Bahn, der sich in Zukunft zweifellos al- nothw.ndig Herausstellen werde. Die andere, von dem hiesigen Bürger und Hausbesitzer Julius Robert Hoffmann herrührende Eingabe machte auf die Vsrtheile aufmerksam, die ein Verlegen des Münzthores auf die sogen. Sau weide, an den Schleußiger Weg, dem Brandstege gegenüber, jedoch mit Ausschluß desselben, im Gefolge haben werde. Hoffmann theilte zugleich mit, daß er, wenn das Thor an den vorgeschlagenen Platz zu stehen komme, sich gegen den Rath bereit erklärt habe, den dadurch in den Stadtbezirk aufgenommenen, ungefähr 16 Acker haltenden Theil der Sauwride zu beträchtlich erhöhtem Zinse und unter sehr günstigen Bedingungen zu pachten. Er bat, diesen vom hm dem Rathe gemachten Antrag zu bevorworten. Bezüglich dieser Eingabe schlug der Ausschuß vor: 9) die Bevorwortung des Hoffmannschen Pachtgesuchs als eine Privatangelegenheit nach Maßgabe tz. 115 na. der Städte ordnung zwar abzulehnen, die Eingabe aber an den Stadt rath mit dem Anträge abzugeben, derselbe möge die darin enthaltenen praktischen, auch das öffentliche Interesse berüh renden Vorschläge in ernste Erwägung ziehen und auf eine entsprechendere Verwerthung des zwischen dem Floßgraben und der Pleiße gelegenen Theilcs der sogen. Sauweide Bedacht nehmen. ES wurde zunächst eine allgemeine Debatte eröffnet, welche St.-V. Buch Helm mit einer Bevorwortung der Hoffmannschen Eingabe begann. Weiter ergriff sonst Niemand das Wort. Man ging daher zu den Einzelnheiten über und ließ zunächst den früheren Antrag wegen Einziehung der AcciShebestelle im Münzthore wieder fallen. Der Antrag unter 1. ward gegen 1 Stimme angenommen. Au dem Anträge 2. bemerkte auf Anfrage deS St.-V. Buch- heim St.-V. View eg, daß sich der Ausschuß sowohl im Interesse der betheiligten Bürger, als auch mit Rücksicht auf die unbeschäf tigten Arbeiter gegenwärtig bereit gezeigt habe, auf den Plan deS Rath- einzugehen. Die bisher gemachten Erfahrungen hätten es aber zweckmäßig erscheinen lassen, auf genaue Feststellung der Pläne für die künftigen neuen Anbaue zu dringen, damit nicht frühere Uebelstände und Mißgriffe, krumme Straßen, Störungen und Zerreißungen der Fluchtlinien u. dgl. m. sich hier wiederholten. ES müsse Einheit in daS Ganze gebracht werden. Au seinem Be dauern könne er jedoch nicht verschweigen, daß auch in dem Ent würfe de- neuen Plan- für da- Areal zwischen dem Zeitzer und Windmüblenthore schon krumme Straßen zu finden wären. Der Berichterstatter fügte hinzu, daß alle jahrelangen Be mühungen, eine bessere Grenze zu finden, an der Ungeneigtheit einzelner Betheiligten gescheitert seien und daß, wenn Letztere gegen wärtig geneigter erschienen, darauf nicht mehr Rücksicht genommen werde« möchte. St.-V. vr. Vogel theilte weiter unter Angabe näherer Um stände mit, daß die Besitzer der Leplayschen Felder die Bedingung gestellt hätten, daß ihre ganzen Felder ausgenommen werden sollten, und daß die- eben Seiten der Stadt nach der gegenwärtigen Sach lage ohne zu große Opfer nicht geschehen könne. Der Vorschlag 2 a. und b. wurde hierauf einstimmig ange nommen und auf den Antrag unter 3. übergegangen. Hier wünschte St.-V. Felix die Ausdehnung der Stadt nur bis zum baierischen Bahnhofe fortgeführt und hier für weitere Anbaue für jetzt ge schloffen zu sehen. St.-V. Backhaus trat dem unter der Bedingung bei, daß dann wenigstens die Thalstraße mit ausgenommen werde, während Ersatzmann Goldarbeiter Müller (heute einberufen) diesen Vor schlag mit Rücksicht auf die benachbarten Grundstücke geradezu für unausführbar erklärte. Auch vr. Vogel und der Berichterstatter rechtfertigten die Anlage des WindmühlenthoreS in der vom Stadt- rath vorgeschlagenen Weise. Nachdem St.-V. Felix wiederholt sich dafür ausgesprochen hatte, daß eS ihm zweckmäßiger scheine, wenn thunlich, die Um plankung vom baierischen Bahnhofe ab nach dem Johannisthore zu nicht weiter zu führen, hob St.-V. Wi lisch hervor, daß die Verlegung des WindmühlenthoreS eine nothwendige Folge der bis jetzt gefaßten Beschlüsse sei. Der Antrag des Ausschusses unter 3., so wie die Anträge unter 4., 5, 6., 7., 8. und 9. wurden hierauf einstimmig angenommen. Lathsbaumeister. Was bedeutet wohl dieses Wort? Nach meinem Dafürhalten soll es einen Mann bezeichnen, welcher im Fache des Bauwesens ein Meister ist und als solcher einem Stadtrathe zur Seite steht. Ist es denn aber wünschenswerth, daß ein solcher Meister einem Stadtrathe bei Ausübung seines schweren Beruf- hilfreiche Hand leistet? Ganz gewiß, denn man kann von einem Stadtrath gar Vieles verlangen — und thut dies auch — aber nicht Alle-, und gerade das Baufach ist darum eine- der schwierigsten Branchen einer Gemeindeverwaltung, weil dazu eine tüchtige theoretische und praktische Vorbildung und Vorbereitung gehört, welche nach dem bei uns noch stattfindenden Bildungsgänge unserer RathSmit- glieder (ich rede hier nur überhaupt von allen Städten Deutsch lands, nicht von einer bestimmten Stadt) diese sehr oft gar nicht erlangen können; weil ferner Baue viel Geld kosten und man überall billig wirthschaften will und nicht selten für wenige- Geld viel verlangt; weil die Baue am Wege vorgenommen und daher von Jedermann wahrgenommen und besprochen werden, und well es endlich jetzt gar zu viele gescheidte Leute giebt, die sich wohl ganz vortrefflich aufs Tadeln, nicht aber aufs Beffermachen verstehen. Nun trägt es sich bisweilen zu, daß Zeitläufte eintreten, wo man an Gemeindeverwaltungen besondere Anforderungen stellt, ohne daß man so eigentlich weiß, waS man will, und daß Beamte, welche dem Zeitgeiste Folge leisten wollen, sich bemühen, ihre amtliche Thätigkeit durch ausgezeichnete, vielleicht auf die ferne Zukunft berechnete Werke zu beurkunden, daß ihnen aber so viele Schwie rigkeiten und Hemmnisse in den Weg gelegt werden, daß sie gar nicht auf geradem Wege zu dem sich vorgesteckten Ziele gelangen können. Eine Hauptausrede dieser Schwierigkeitenmacher ist denn die, daß dem einzelnen fraglichen Beamten oder dem ganzen Collegio die nach allen Seiten notwendigen Kenntnisse abgingen und daß sie daher zu viel in die Hände der Unterbeamten legen müßten, wodurch Fehler auf Fehler geschähen. — Gesetzt nun, diese vor trefflichen Tadler hätten hierin nicht ganz unrecht, wie wäre denn dem am Besten abzuhelfen? Doch wohl dadurch, daß man wirk liche Sachverständige, theoretisch und praktisch tüchtig durchgebildete Bauverständige in den Rath wählte. Dadurch müßte da- gewonnen werden, daß die betreffenden Berathungen von vom herein richtig geleitet würden und daher Vorlagen, welche an so offenkundigen Fehlern litten, so von Jedermann au- dem Volke zu erkennen, gar nicht zum Vorschein kämen. Hätte man aber solche Beamte, dann müßte da- Verfahren folgende- sein: DaS Collegium hat zu be schließen, ob und waS gebaut werden soll. Ist der Bau beschlossen, dann führt ihn der Rathsbaumeister selbstständig nach Riß und Anschlag auf seine Verantwortung auS. Wie sonst so zeigt sich gerade hier der größte Nachtheil, wenn sich Collegium oder einzelne Beamte nicht vom Fache in die Aus führung einmischen. Dadurch wird in der Regel nicht- erlangt, als daß man dem ausführenden Beamten die Verantwortlichkeit abnimmt, daß man ihn mißmuthig oder lässig macht, ja daß man einen empfindlichen Beamten zu der Pflichtwidxiakeit verleitet, die
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