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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-04-27
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186204270
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620427
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620427
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-04
- Tag1862-04-27
- Monat1862-04
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1862
- Autor
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 117. Sonntag den 27. April. 1862. Bekanntmachung. Das im Bezirke des GerichtSamtS Grimma gelegene, der dasigen Landesschule gehörige Gut Kloster Nimbfchen ne-st den Vorwerken Kleinbothen und Grotzbardau soll auf zwölf Jahre vom 1. Juli 1862 an bis dahin 1874 im Wege des MeistgebotS anderweit verpachtet werden und eS ist der LS. Mai diese- Jahre- zum BietungStermine anberaumt worden. Diejenigen, welche das genannte Gut sammt Zubehör zu rrpachten gesonnen sind, haben sich vor dem BietungStermine bei dem Finanz-Ministerium schriftlich anzumelden und über ihre ökonomische Befähigung, ihr zeiiherigeS Verhalten und ihre Vermögensumstände durch genügende Zeugnisse und sonst gehörig auSzuw eisen, zum BietungStermine aber des Vormittags um 1V Uhr in der Domainen - Canzlei des Finanz-Ministeriums sich persönlich oder durch ausreichend legitimirte Bevoll mächtigte anzugeben und sodann um 1l Uhr des Beginns der Licitation sich zu gewärtige». Dem abzuschließenden Pachtverträge wird die über die dermalen bestehende Pachtung errichtete ContractSurkunde zum Grunde gelegt werden und eS kann diese, nebst dem dazu gehörigen Nutzung-anschlage und dem betreffenden Flurbuche und Croquiö, von denjenigen Pachtcompetenten, welchen die Genehmigung hierzu von dem Finanz-Ministerium ertheilt werden wird, in der Domainen-Canzlei alltäglich des Vormittag- in den gewöhnlichen ErpeditionSstunden eingrsehen werden. Vor dem definitiven Abschlüsse deS PachteS wird die Auswahl unter dm Licitanten, welche jedoch inmittelst inSgesammt an ihre gethanen Gebote gebunden bleiben, so wie die Allerhöchste Genehmigung zu der zu treffenden Wahl Vorbehalten, so daß bis dahin für den StaatSfiScuS keinerlei Verbindlichkeit hinsichtlich de- PachtabschluffeS besteht. Rachgebote werden nach dem Schluffe der Licitation nicht angenommen. Dresden, am I. April 1862. Finanz-Ministerium. von Friesen. Brenig. Die Zustände der Mustkchöre Leipzigs wie sie waren, sind »nd sein könnten. Mit mehr oder weniger Interesse mag wohl ein großer Theil des PublicumS unserer Stadt auf die unter den hiesigen Musikern stattfindenden Wirren blicken, wie solche sich im Tageblatte und an andern Orten kundaeben; selten aber mag es Leute geben, die da bei einen genauen Einblick in das Wesen oder Unwesen, das den Stand der Musiker bedrückt, genommen haben. Dieser Einblick in den wahren Sachverhalt mangelt wohl sogar vielen Musikern selbst, indem ihn die jüngern nicht haben können und die älteren zum Theil aus persönlichem Interesse nicht haben wollen. Der Zweck dieser Zeilen soll nun sein, dem Publicum klar zu machen, was die jetzigen Mißstände in der Musikerwelt hervorgerufen, wodurch sie genährt worden sind und sich gesteigert haben und wie ihnen abznhelftn und dahin zu wirken ist, daß Leipzig sich auch fernerhin einer guten Musik an öffentlichen Concert- und Tanzorten er freuen und sich namentlich ein würdiges Communalgarden-Musik- chor schaffen und dauernd erhallen könne. Zunächst sei daran erinnert, daß in frühern Zeiten von unserm Stadtrathe ein Stadtmusikdirector mit einem festen IahreSgehalte installirt war. Für denselben hatte er die Verpflichtung, eine ent sprechende Anzahl musikalisch gebildeter Leute zu halten und mit iynen das Abblasen vom Thurme zu besorgen, das bei der Kirchen musik erforderliche Orchester zu ergänzen und die im Weichbilde der Stadt erforderliche Dkusik ausschließlich nach einer vom Rathe fest gestellten Taxe zu leisten. Nur die Musik im Theater, im Ge wandhaus und an öffentlichen Concertorten konnte von andern Musikern geleistet werden. Wie tüchtig damals die Leistungen dieses Stadtmusikchors unter dem Director Barth waren, wird Vielen noch erinnerlich sein. Die ersten Kräfte, die zum Theil jetzt noch die größten Capellen Deutschlands zieren, gingen au- chm hervor. Ein Queißer war die Seele des Ganzen und eS konnte sich in dieser Hinsicht wohl kaum eine andere Stadt mit der unsri- gen messen. Wenn neben diesem einen concefstonirten Chore noch einige andere, wie z. B. das Hauschild'sche, Fölck'sche und Wenck- sche bestanden, so lagldies insofern im Interesse des Stadtmusik- directorS, als derselbe aus ihnen nöthigen Falls sein Chor ver stärken konnte. In Folge später eingetretener Flauheit und in Folge drängender Zeitverhältnisse konnte aber Barth die Entstehung anderer neuer Mnsikchöre, die wie Pilze au- der Erde wuchsen, nicht hindern. Der beliebte Queißer dirigirte selbst bald ein eigenes Chor (das sich jedoch wieder mit dem Barth'schen vereinigte) und neben demselben nisteten sich außer den Militairmusikchören und den aus den umliegenden Dörfern spielenden Musikanten noch 7 Musikchöre ein. Von nun an datirt sich der Verfall der öffent lichen Musik und eS begann die auffällige Wirksamkeit eines Lopitzsch und Consorten. Lobhudelnde Necensionen erhoben unwürdige Lei stungen, gegenseitige Mißgunst erzeugte Spaltungen und industrielle Inhaber von Concertlocalen wußten die entzweiten Chöre trefflich zu ihrem Bortheile zu benutzen, während dabei die Musiker in Noch und Elend versanken. Das Publicum gewann unter diesen unglückseligen Verhältnissen nur scheinbar; es bekam zwar immer billigere, aber auch immer mangelhaftere Musik zu hören. Die vormals besten Musikchöre wurden eine Beute gewinnsüchtiger Wirthe und Gesellschaften, die Musik bedurften, indem sie sich die selben PreiSherabdrückungen gefallen lasten mußten, auf welche ge ringere Chöre ihr precäres Dasein gegründet hatten. So kam es, daß ein Mann, der sonst für eine bestimmte Leistung 2 Thlr. und mehr erhalten hatte, sich gefallen lasten mußte für 1 Thlr., ja für 20 Ngr. zu spielen. Viel trugen hierzu die Militairmusikchöre bei, indem sie bei ihrer dienstlichen Besoldung leicht billiger spielen und auch eine geringe Einnahme als ein willkommenes Taschengeld hinnehmeu konnten. Dieser mißlicheZustand steigerte sich bis nach Barths Tode. Um nun aber die Musik nicht noch weiter herab sinken zu lassen und den Stand der Musiker vom drohenden Pro- letariate zu retten, erachtete der Rath für nöchia, ein Regulativ ergehen zu lassen, welches sowohl von dem Publicum, als auch von den Musikern, weniger jedoch von einigen Musikdirectoren freudig bemckßt wurde. Diese hätten es nämlich lieber gesehen, wenn der Rath, anstatt conceffiouirter Musikchöre, an deren Spitzen sie stehen sollten, lieber concessionirte Direktoren geschaffen hätte, die, mit Machtvollkommenheit ausgerüstet, sich von den Erträgen der Concerte re. immer einen Löwenantheil hätten aneignen, und alte oder unbequeme Mitglieder hätten entlasten können. Es war daher nicht zu verwundern, wenn von dieser Seite her an dem Regulative fleißig gerüttelt wurde, um so mehr, da viele Mitglieder der Chöre nicht befähigt waren, der Gewalt der Directoren mit Erfolg entgegen zu treten. Ja es gab sogar Einzelne, die, ihren Directoren ru gefallen oder sich einen augenblicklichen Nutzen zu verschaffen^ selbst mit an dem Regulative rüttelten oder wenigstens dazu schwiegen, wenn man an den einzelnen Bestimmungen deS-
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