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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-04-27
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186204270
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620427
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620427
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-04
- Tag1862-04-27
- Monat1862-04
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1862
- Autor
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1982 selben deutelte, um ein statutenwidriaes, zu Gunsten der Gewinn sucht eines Wirthes stattgefundenes Gebühren als gesetzlich erlaubt erscheinen zu lasten. Ein solcher Zustand hätte freilich nicht ein- treteu können, wenn die für Uebertretungsfälle im Regulative fest gesetzte Strafe vom Rathe immer schonungslos vollzogen worden wäre. Daher kam es, daß ein Sünder dem andern folgte und daß das so freudig begrüßte Regulativ nur deswegen vorhanden zu sein schien, um zu zeigen, wie es sein könnte. Ja es wollte sogar vielen scheinen, als ob das Regulativ nur dazu entworfen worden wäre, die Gewandhaus-, Theater- und Kirchenmusik zu ordnen und sicher zu stellen, da der vom frühern Stadtmusikus bezogene Gehalt dem Stadt- und Theaterorchester zugewendet, den eoncessionirten Chören aber das unentgeltliche Avblasen vom Thurme auferlegt wurde. Das beständige Rütteln an dem Regulative seiten einiger Directoren der eoncessionirten Chöre und das Nichthalten der darin festgesetzten Bestimmungen, ohne daß eine Strafe erfolgt wäre, die fortgesetzten Klagen der Directoren gegen ihre Chöre oder dieser gegen ihre Directoren machten der wohlmeinenden Behörde das regulativ endlich wohl gar zur Last, so daß sie willig wurde, die den Chören verliehene Concession den Directoren zu ertheilen, deren Zahl sich nach Verschmelzung des Hauschild'schen und Fölck'schen Chors mit den übrigen auf 5 reducirt hatte. Hier durch steigerte sich die Gewalt der Directoren. Sie hatten das Ziel erreicht, nach dem sie gestrebt hatten: sie konnten die Mit glieder entlassen, ohne einen Grund anzugeben, was nach den: Regulative verboten war; sie konnten vom Verdienste fordern, was ihnen beliebte, ohne Gefahr zu laufen, vom Chore entlassen zu werden (was früher nach den Statuten des Regulativs unter Umständen zulässig war), trotzdem daß die Chöre nicht von den Directoren, sondern diese von den Chören engagirt worden waren. Letztere hatten jene zum Theil auS ihren Mitteln nickt blos Bürger werden lasten, sondern auch die daraus folgenden Avgaben bezahlt. Dagegen war die Existenz vieler Familienväter und hier heimischer Musiker in Frage gestellt und der Fond, den sie seit einer langen Reche von Jahren zur dereinstigen Pensionirung für sich und ihre Witwen gesammelt hatten, konnte ihnen verschlossen sein, wenn sie aus Machtvollkommenheit des Directors entlassen wurden. Als rettender Engel erschien nun das neue Gewerbegesetz, durch welches die Mitglieder der Chöre freie Männer wurden, die sich zur Begründung und Sicherstellung ihrer Existenz durch Statuten verbinden und einen Director, der seinen Pflichten nicht nachkommt, entlasten können. Hiermit wären wir nun bei den Musikzuständen der Gegenwart angelangt. Trotz der eben ge rühmten Errungenschaft, trotz des erklärten Austrittes der beiden Herren Directoren Riede und Menzel aus ihrem Chorverbande und trotz des gewiß nur zum Segen für unsere Musik neuerdings erfolgten Abgangs des Communalgarden - Musikdirectors, Herrn Jacobs, kann der Zustand unserer öffentlichen Musik noch immer ein sehr unheilvoller werden, wenn nicht gewissen Bestrebungen durch eine zweckmäßige Organisation ein „Halt!" geboten wird. Bleiben die Chöre nämlich, wie bisher, von einander getrennt, so wird das Publicum nichts, die Musiker wenig und die Inhaber- großer Locale alles gewinnen. Es wird nach wie vor eine Art Verkauf dieser Locale stattfinden, bei dem die Herren Wirthe gewiß ihren guten Nutzen wahrrunehmen verstehen werden, zumal sie in den Inhabern zweier großer Locale, die die Musiker bei besonders günstigen Gelegenheiten nach dem früheren Regulative spielen lasten, bei dem es ihnen möglich ist, einen erklecklichen Theil des durch säuern Schweiß der Musiker erworbenen Gewinns in ihre Tasche stießen zu lasten, voranlenchtende Beispiele finden können. (Mit Anerkennung muß hierbei erwähnt werden, daß die Herren Wirthe des Tivoli und des Odeon und auch einige der kleineren Concert- orte zu einer solchen Praxis nicht herabgcstiegen sind.) Bleiben die Chöre getrennt, so werden sie auch schwach besetzt bleiben und der Rest des von ihnen erworbenen Verdienstes wird ihnen nur einen kärglichen Lebensunterhalt gewähren. Deswegen werden gute Musiker Leipzig fliehen und musikalischer Unverstand wird sich unbedenklich an die Spitze stellen und dominiren können. Ob das Publicum dabei pecuniär gewinnt, dürste sehr zweifelhaft sein. Ganz anders würden sich die Verhältnisse gestalten, wenn sämml- liche Chöre, so wie dies auch in neuester Zeit schon von dem ehemals Riede'schen Chor geschehen, das sich mit dem Welcker'schen vereinigte, auch die übrigen mit ihren Directoren unter einem tüch tigen, zur Leitung der innern und äußern Angelegenheiten be fähigten Generalmusikdirector vereinigt wären. An diesen würden sich alle Diejenigen zu wenden haben, welche in ihren Localen entweder Concert oder Tanzmusik halten lasten wollen. Dieser Director würde mit dem betreffenden Wirthe das Honorar festzu stellen und die paffenden Kräfte abzusenden haben. Durch Ver einigung sämmtlicher Kräfte wäre die Möglichkeit gegeben, nicht nur großartige Concerte zum Gehör des PublicumS zu bringen, sondern auck dem Musikbedürfnisse der Communalgarde, so oft es gewünscht würde, zu- entsprechen. Wenn sämnnliche vereinigte Chöre in eine Caste spielen und der Gesammtertrag nach festzu stellenden Sätzen unter die Einzelnen vertheilt wird, und wenn der Schwerpunkt bei Feststellung de- Honorar- in die Hände de- leiteudeu Directors gelegt ist, so wird auch die pekuniäre Lage Aller sich bald verbessern, so wie man auch im Stande sein wird, besonders gute Kräfte dem Ganzen durch eine den Leistungen ent sprechende Besoldung zu erhalten. Ein Director an der Spitze der auf diese Weise vereinigten, mit guten Kräften und entsprechen dem Einkommen ausgestatteten Chöre wird dann nicht genöthigt sein, Concerte rc. unter Bedingungen zu halten, aus denen man oft nur allzudeutlich schließen kann, daß man die Musik als Lock vogel benutzt, um zweifelhafte Biere und saure Weine für möglichst hohe Preise loszuwerden. Er wird nicht in der Lage sein, zu gestehen zn müssen, daß das Einkommen für die Musik durch eme große Zahl von Freibillets geschmälert werde, oder daß von jenem sogar Leute bezahlt werden, welche mit der Musik durchaus nichts zu schaffen haben, sondern lediglich im Dienste des Wirthes oder des PublicumS beschäftigt sind. Wir könnten hier Einzelheiten mit Namen anführen, doch: Lxsmpls sunt oäivsa. Was wir durch diese Zeilen hauptsächlich erreicht zu sehen wünschten, ist eben eine Vereinigung der hiesigen Musikchöre zu Einen: großen Chore, welches befähigt ist, den öffentlichen An sprüchen und insbesondere auch denen der Communalgarde voll ständig zu genügen, ohne genöthigt zu sein, dem Publicum mit einem hohen Entree, das nur zum Theil in seine Caste fließt, beschwerlich zu fallen. Daß neben einem solchen Chore noch klei nere Chöre, so wie auch die Militairmusikchöre innerhalb und außerhalb der Stadt bestehen und Beschäftigung finden können, braucht wohl nicht erst nachgewiesen zu werden. Leipziger Lunflverein. Ausstellung im Vereinslocale. Von dem Architekturmaler L. Choulant in Dresden ist ein größeres Oelbild: „ Das Kloster von S. Bartolomeo auf der Tiber- Insel in Nom" eingesandt worden, dessen Durchführung in einer eigenthümlichen Farbengebung entschieden an die Meisterwerke Cana- letto'S erinnert. Es fehlt dem Bilde, wie der Künstler darüber schreibt, „jene gebräuchliche italienische Farbe, die gerade in Italien gar nicht zu finden ist", und es wird das entschiedene Streben daraus ersichtlich, in einfachster Darstellung und Auffassung die Lösung der in der Wiedergabe eines architektonisch interessanten Motivs begr-ündeten Aufgabe zu finden. — Das Bild ist in Rom selbst ausgeführt und die sehr treu wiedergegebene Oertlichkeit von der Tiber aus ausgenommen, welche, mit Schiffen belebt, den Vordergrund des Bildes einnimmt und auf deren Fläche die male rische Gruppe des Klosters mit Kirche und Nebengebäuden, den beiden Brücken und Uferanbauten sich spiegelt. Besonderes Interesse werden eine Neihe von neuen Photo graphien nach Oelbildern aus der berühmten Anstalt von Albert in München erregen. Mehrere hervorragende Werke Münchener Künstler, wie: „Die Zerstörung von Heidelberg" und die „Schlacht bei Leipzig" von F. Dietz, der „Traum des Ge fangenen" von M. v. schwind, drei „Marinen" von Heinr. Tank (aus Hamburg, in Kopenhagen gebildet), ein „Sturm im Gebirge" von Albert Zimmermann, „ Bachuszug" und „ Thetis an der Leiche des Achilles" von Ludw. Thiersch; dann vier Nach bildungen von Bilderxi des in München gebildeten, sehr begabten englischen Künstlers H. I. Stanley: „Der Liebesbrief", „Morgen nach dem Maskenball", „Iahrmarktscene" und „Irrlicht" (Spuk gestalt einer bayerischen Kellnerin mit Bierkrug und duftendem Braten, die einen wohlbeleibten Kapuziner in den Sumpf lockt), sind sämmtlich nach dem neuen Verfahren Alberts so vorzüglich in Klarheit und Ton, daß keiner der sonst in Photographien nach farbigen Originalen vorkommenden Mängel daran sichtbar wird. Von dem hier lebenden Maler Paul Thumann, den in neuester Zeit seine Illustrationen zur „Gartenlaube" und zu „Auer bachs Volkskalender" in weiteren Kreisen bekannt gemacht haben, ist ein für England bestimmter CycluS von Handzeichnungen zu A. Tennysons Gedicht „Evangeline" ausgestellt. Bezüglich der Ausstellung der Concurrenzentwürfe ist darauf aufmerksam zu macken, daß dieselbe nur bis mit dem 4. Mai und zwar Sonntag, Mittwoch und Freitag öffentlich, an den übrigen Tagen für die Vereinsmitglieder und In haber von Eintrittskarten geöffnet ist. Verschiedenes. Leipzig, den 25. April. Dem Vernehmen nach haben die Schulinspectionen vom Cultusminifterium den Auftrag, von den städtischen Schuldirectionen Gutachten darüber einzuholen, ob der im ersten Jahr täglich 2 ständige Elementarschulunterricht im Gegen satz zu dem xetzt üblichen 4 ständigen zweckmäßiger erscheint. Die Abgeordneten der Fabrikanten baumwollener Garne des Zollvereins haben am 24. d. M. im Hotel de Baviere die Con- ferenzen über eine Einigung de- Gewichtes der Garne eröffnet und, wie wir vernehmen, zu einem gedeihlichen Abschluß dadurch gebracht, daß die bi-hengen Gewichtsdifferenzen durch Annahme de- all-
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