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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.01.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-01-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186201149
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620114
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-01
- Tag1862-01-14
- Monat1862-01
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.01.1862
- Autor
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- — '' — — — - -- ----- - - — W 14'. Dienstag den 14. Januar. 1862. , Mittwoch den 15. Januar g. v. Abends >2? Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tage-ordnung: I) Vortrag der zur Registrande eingegangenen Sachen. 2) Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Ockonomie- und Forstwesen über einige Theile des HauShaltplanS. bekannt maHnng. Die Nenjahrmeffe endigt mit dem 14. Januar dieses JahreS und eS sind an diesem Tage bis Nachmittags 4 Uhr die Buden und Stände in den Straßen und auf den öffent lichen Plätzen bei unnachsichtlicher Strafe völlig zu räumen. Leipzig am Iv. Januar 1862. ^ Der Rath der Stadt Leipzig. Schleißner. i vr. Koch. Bekanntmachung. Wir bringe« hiermit in Erinnerung, daß bei Fünf Thaler Strafe für jeden Contraventionsfall Schriee und Gis aus den Grundstücken auf die Straßen oder öffentlichen Platze nicht gebracht werden darf, vielmehr sind zur Ablagerung von Schnee und Eis nur folgende Orte bestimmt, nämlich: der freie Platz hinter dem sogenannten Kanonenteiche, i . . 2) daS Hefe Terrain an der Waldstraße beim Frankfurter Thore, daS Parthenufer vom Gerberthore an Ln der Richtung nach der Pfassendorfer Brücke auf eine Strecke von ca. 366 Ellen, 4). La» erste schmale Feldstück vor dem Dresdner Thore auf der rechten Sette dev Chaussee und L) die Sauweide bis zum Münzthore an der Brandbrücke. ^ Gleichzeitig werden die Grundstücksbesitzer und beziehentlich deren Stellvertreter auf ihre Verpflichtung: Bahnfchaufelu bei Schneefall und durch Streuen von Sand, Asche oder Sage- fpähnen bei Glätte unverzüglich für Herstellung eines ficher gangbaren Fußweges längs der Straßenfronte ihrer Grundstücke zu sorgen, mit det Bedeutung aufmerksam gemacht, d.,ß wegen jeder Vernachlässigung dieser im öffentlichen Interesse dringend gebotenen Vorschriften der Schuldige Fünf bis Zwanzig Thaler Geld- oder nach Befinden verhältnißmäßige Gefängnißstrafe zu erwarten hat. Leipzig, den 14. December 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. IW. Koch. Schmidt. ^ ^ - - Bekanntmachung. T)as betheiligte HandelSpublicum wird hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß eine Restitution der in gegenwärtiger Neujahrmeffe für im freien Verkehr eingegangene Propre- und Transits-SpeditionS-Güter erlegten Meßunkosten nur dann gewährt werden kann, wenn die hierüber einzureichenden Verzeichnisse nebst Unterlagen längstens Sonnabends den SS. Januar laufenden JahreS bis Abends « Uhr allhier zur Ablage gelangen. Leipzig, den 7. Januar 1862. Königliches Haupt - Zoll - Amt. ' ' Lamm. Wildprets-Auction. Eine Anzahl Rehe soll stückweise Dienstag den 14. d. M. Nachmittags S Uhr im Marstall gegen baare Zahlung meistbietend verkauft werden. Leipzig den 12. Januar 1862. Des Raths der Stadt Leipzig Forstdeputation. - Ueber Angelegenheiten der Lramer in Leipzig. ^ (Auf mehrseitigen Wunsch ribgedruckt.) Ems der ältesten Institute des deutschen Handels, welches in beinahe ungetrübter Reinheit mittelalterlicher Formen und Gesetze in die Neuzeit hineinragt, wird nun mit Beginn des nächsten Frühjahrs der unerbittlichen Parze des fortschreitenden Zeitgeistes und der freieren Entwickelung des mercanttlen und gewerblichen Lebens zuck Opfer fallen. Es lst dieses die zur Zeit hiek bestehende Innung der Kramer- geuossen mit ihren wenig veränderten, mehr als drei Jahrhunderte alten Statuten und Verordnungen. Diese mit Strafgeldern, Abgaben, Familienverpflichtunaen, Poemteuzen reichlich ausgestatteten Statuten gewähren in An betracht der ihnen gegenüber, den Jnnmrgsmitgliedern eingeräumten » "» > « '"> > " MW-»»-»»-»»— Rechte, bei der absoluten, fast unumschränkten Gewalt der regie renden Kramermeister, dem denkenden Leser, der einigermaßen mit der Geschichte vertraut ist, das lebhafteste Bild eines der grauen Vorzeit angehörenden Feudalstaates. r?ft ist früher darüber gesprochen worden und es hatte wieder holt an maßgebender Stelle Erwähnung gefunden, wie die Orga nisation der hiesigen Kramerinnungsverhältnisse so gar nicht mehr der Neuzeit angemessen sei und wie die veralteten, aber noch in Kraft erhaltenen Statuten derselben den spater erschienenen Landes gesetzen m verschiedenen Puncten sogar schnurstracks entgegenlaufen. Nichtsdestoweniger sind durch eine unbegreifliche Gleichgültigkeit der Jnnungsgenossen bisher keine ernstlichen Schritte gethan, eine zeitgemäße Umgestaltung der Jnnungsangelegenheiten herbeszuführen. Eine große Unklarheit herrscht über Puncte, welche jedem einzelnen Mitgliede der Innung von höchster Wichtigkeit sein müssen, z. B,
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