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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.02.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-02-12
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186402127
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640212
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640212
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-02
- Tag1864-02-12
- Monat1864-02
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.02.1864
- Autor
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Amtsblatt des .Nutzt, Bezirksgerichts md des Raths der Stadt Leipzig. M 4L. Freitag den 12. Februar. 1864. General-Verordnung an die Gerichtsämter des Leipziger Regierungsbezirks. Bekanntmachung. Um dem Publicum Gelegenheit zu geben, sich über die hier bestehenden Packträger-, Dienstmann- und Arbeiter-Institute, deren Einrichtung, Leitung, Mitgliederzahl und Unterscheidungsmerkmale genauer zu unterrichten, bringen wir hiermit Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß. Es bestehen in hiesiger Stadt folgende fünf Institute und Vereine: I. Das Leipziger Packträger - Institut unter Leitung des Herrn Johann Friedrich Harting (Bureau: Neumarkt 14 parterre). Die Mitglieder desselben (gegenwärtig 78 an Zahl) tragen eine blaue Leinwandblouse mit roth eingefaßtem Kragen, so wie mit den auf der Brust aufgenähten rothen Buch gleich lautet, wird in diesen Tagen von Herrn Härting in diesem Blatte bekannt gemacht werden. II. Der Leipziger Packträger-Verein unter Leitung des Herrn Wilhelm Ferdinand Beck (Comptoir: Ritterstraße ZV, 1. Etage). Die Kleidung der Mitglieder dieses Ver eins besteht in blauer, mit grün eingefaßtem Kragen, so wie den aus der Brust aufgenähten grünen Buchstaben L«. k. V. ver sehener Blouse, ferner in schwarzer Oesterreicher grün passepoilirter Mütze, an welcher ein Messingschild mit der Inschrift „Leip ziger Packträger - Verein", so wie die Nummer (von 101—300) bepstigt ist. Der Verein zählt dermalen 148 Mitglieder. Den Tarif hat Herr Beck in neuerer Zeit wiederholt (zuletzt in Nr. 36 dieses Blattes) bekannt gemacht. III. Das Leipziger Dienstmaun-Institut unter Direktion des Herrn Julius Hermann Wagner (Comptoir: Ritterstraße 46, 1. Etage). Die Dienstmänner (gegenwärtig 78 an der Za"' ^ ^ ^ " ^^ ^ - ^ Drillhosen, wie dunkele Rande, so wie mit einem Messingschilde/ welches das Wort Dienstmann und auf beiden Seiten desselben die Nummer (von 1 an) zeigt. Dre Nummer findet sich überdem noch auf der Tasche angegeben, welche jeder Dienstmann, um den Leib geschnallt, zu führen hat. Tarif und Reglement dieses Institutes sind im vorigen Sommer wiederholt (z. B. in Nr. 258 Iahrg. 1863 dieses Blattes) bekannt gemacht worden. IV. Der Leipziger Arbeiter-Verein . . : Herr Friedrich August Lange, Comptoir Reichsstraße Nr. 46 parterre). Die Mitglieder dieses Vereins tragen eine blaue Leinwandblouse mit blau eingefaßtem Kragen und eine dunkele Mütze, an welcher die Nummer (von 501 an) sowie ein Messing schild mit der Aufschrift: Arbeiter-Verein befestigt ist. Der Verein besteht zur Zeit aus 38 Mitgliedern. Der Tarif ist „bis auf wenige Puncte mit dem des Packträger-Instituts und des Packträger-VereinS gleichlautend. V. Der Leipziger Dienstmann -Verein Zrigen Dienst- mtt gelbem versehen ist. Der Tarif ist — wie bereits bemerkt — fast durchgängig derselbe, wie bei den sud I, II und IV genannten Instituten. Die Mitglieder aller vorgenannten fünf Vereine und Institute sind von uns in Pflicht genommen und mit Geldstrafe von 1 bis 10 Thaler oder verhältnismäßigem Gefängniß bedroht worden für den Fall, daß sie sich Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Reglements und Tarifs oder sonst Ungehörigkeiten zu Schulden kommen lassen sollten. Im eigenen Interesse des Publicums ist ' - - — sch^ ' ' " ' - -- - - ' (Vorsteher! Leinwandb daher dringend zu wünschen, daß uns jede von einem Packträger oder Dienstmann begangene keil an werde, . . H m „ damit wir den Schuldigen bestrafen, bez. aus den Instituten entfernen und so die letzteren immer frei von solchen Leuten halten können, welche ihre Stellung dazu mißbrauchen, um das Publicum zu übervortheilen und zu schädigen. Insbesondere empfehlen wir dringend, stets und bei jeder Verwendung eines PackträaerS eine Marlke zu verlangen, da nicht nur der Besitz derselben in solchen Fallen, wo später gegen den betreffenden Packtrager Beschwerde erhoben werden soll, die Ermittelung desselben erleichtert, bezieheudlich allein möglich macht, sondern weil auch von den Instituten nur dann für etwaige Schäden oder Unterschlagungen Ersatz geleistet wird, wenn der Beschädigte die Marke zu produciren vermag. Ueberdem können dre Mitglieder des Dienstmann - Instituts, ' .... ... .. ^ " unterlassene Abnahme Schaden zu Marken gen leicht verleitet werden, die Ablieferung zu unterlassen, und wenn hierdurch dem Publicum auch nicht unmittelbar ein gefügt wird, so geschieht dies doch indirect, indem sich die Unredlichkeit eines Mannes, wenn sie durch Nichtabnahme der mhrt wird, leicht ebenso gegen das Publicum selbst, wie gegen das Institut wenden kann.
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