2240 dagegen den Erinnerungen, welche in Betreff der zum Verfassungsentwurfe gehörigen Beilage sud I. unter u. 0. e. cl. e. k. x. ausgestellt worden sind, abgeholfen werden wird. Zu §. 19. Wollen Ihro Königl. Majestät und König!. Hoheit in Beziehung auf die im Ein gänge der Schrift vom 19. Juli und deren Beilagen 8,ib und HI. erfolgten An träge geschehen lassen, daß von der im höchsten Dccrcte vom 1. Marz d. I. berechne ten Gefammt-Summe der Civilliste die in der angezogenen Beilage sub iw. III. un ter Iw. 7. 12. 14. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. verzeichneten, einen Betrag von 145,987 Thlr. 2 gr. 1 pf. erreichenden Posten ausgeschicbcn und auf das künftige Budget überwiesen werden mögen. Ingleichen genehmigen Allerhöchst- und Höchstdieselbcn die Aufnahme der Bestimmung in dre Verfassungsurkunde, das; die Civilliste künftig nur auf die Dauer der jedesmaligen Regierungszcit mit den Standen festgestellet werden solle, und wol len Sich demnach für Ihre beiderseitige Regierungszcit mit der zu verabschiedenden Civilliste von jährlich Fünfmal Hundert Tausend Thalcrn —- —- nebst dem transitorischen Zusatze von 50,000 Thlr. — - - - auf das Jahr 1832. 40,000 - ----- - - 1833. 30,000 - ----- - - 1834. 20,000 - ----- - - 1835 und 10,000 - ----- - - 1830. begnügen, so wie die Sr. Königl. Hoheit, dem Prinzen Mitrcgenten, insbesondere auf dre Dauer Ihrer Mitrcgcntschaft offerirten Zwanzig Tausend Thaler —- <—- jährlich, unter Vezcigung Ihres besondcrn gnädigsten Wohlgefallens für den durck dieses Anerbieten an den Tag gelegten Beweis ihrer Liebe und Ergebenheit gegen Höchstdero Person acccptiren; Allerhöchst- und Höchstdieselbcn geben jedoch hierbei den getreuen Ständen gnädigst zu erkennen: 1. Soviel die beantragte Trennung der in der Beilage sud III. unter 12. aufgeführten 30,000 Thlr. — - — - für katholische Kirchen und Schulen betrifft, so findet zwar dagegen, daß davon nur 10,000 Thlr. —- —- für den Hofgottesdienst bei der Civilliste verbleiben sollen, und gegen die Überweisung der unter den übrigen 20,000 Thlr. —- —- mit be-4 griffenen 1538 Thlr. 12 Gr. — - Gehalt des Beichtvaters weil. Königs Friedrich Au gust, Majestät, auf die Staatskasse kein Bedenken statt. Wenn aber wegen der hier-