225. Ei'ngegangcn den 29. August 1831. Schrift der Prälaten, Grafen und Herren, so wie der Universität Leipzig, die höchste Resolution auf die unterm 19. Juli 1831. eingereichte Schrift über deu Entwurf der Verfaffungsurkunde betr. Allerdurchlauchtigster rc. Durchlauchtigster rc. Ew. K. M. und K. H. haben uns, die unterzeichneten Mitglieder des Prälaten - Grafen - und Herren-CoUoKii nebst der Universität Leipzig, vermittelst allerh. Decrets vom 10. d. M. auf die in unserer Schrift vom 19. Juli d. I. gebildeten Anträge mit allerhöchster Resolution versehen. Indem wir nun unfern allerunterthänigsten Dank darbringen, daß Allerhöchst- und Höchstdiesclbcn die Geneigtheit zu erkennen gegeben haben, einigen unserer Anträge in gewisser Hinsicht Berücksichtigung wiederfahren zu lassen, so können wir, die Präla ten, Grafen und Herren, doch nicht umhin, zugleich unser schmerzliches Bedauern aus zudrücken, daß solches nur in so beschränkter Maaße geschehen ist, und wir dadurch ! veranlaßt werden, folgendes anderweit allerunterthanigst vorzustellen: rul 1. Da das (üoUeN'nln der Prälaten, Grafen und Herren nach der jetzt bestehenden Verfassung durch kein Verbot von der Thcilnahme an irgend einem Gegenstand der r verfassungsmäßigen Wirksamkeit der gejammten getreuen Stände ausgeschlossen wird, so dürfte sich auch wohl nicht behaupten lassen, daß die Fürsten und Grafen von Schön burg wegen ihrer Receßherrfchaften als Inhaber einer Stelle in der aus mehr als 40 Mitgliedern bestehenden ersten Kammer, vermöge der neuen Verfassung eine ausge dehntere unmittelbare Theilnahme auf die Angelegenheiten des Landes gewinnen wür- ü den, als ihnen ihr bisheriger reccßmaßiger Platz im Prälaten- Grafen- und Herren- ) Oolle^io mit einer Stimme gegen vier gewähren können. Hicrnächst ist — während darüber, daß besagte Fürsten und Grafen bei ihrem Er st scheinen unter den Grafen und Herren blos als Gesammthaus eine Curiatstimme zu st führen hatten, keine Norm enthalten ist, vielmehr die dicßfalls ohne diese Beschrän kung gefaßten Worte des 14ten §. des Recesscs von 1740., so wie der Umstand, daß