mehr auf Kriegsschäden, als auf den heutigen Verhandlungsgegenstand, indessen glaube er die Erklärung nicht vorenthaltcn zu sollen: daß die Regierung, wenn das Gesetz, die Vergütung der Kriegsschäden betreffend, in der ersten Kammer durchberathen sein werde, eS in ernste Erwägung nehmen werde, ob man eine Vorausbezahlung der Vergütung eintreten lassen solle; daß aber die Regierung angenommen habe, daß die Zahlung, wenn sie in baarem Gelde erfolge, nur nach und nach eintreten könne. Nachdem der Herr Präsident bemerkt, daß er bei dem großen Interesse, welches diese Angelegenheit für das ganze Land habe, dem Herrn Staatsminister für diese gelegentliche Mittheilung nur sehr dankbar sein könne, erfolgte der Schluß der Debatte uud Seiten des Herrn Referenten das Schlußwort. Hierauf erfolgte die Abstimmung auf Präsidialfrage in folgender Weise: Die Frage: 1) will die Kammer nach dem Vorschläge der Deputation bei der Staats- regieruug beantragen, daß dieselbe denjenigen Sächsischen Fuhrwerksbesitzern, welche durch Umtausch oder sonst Vergütung für die zu Spannfuhren für die Königlich Sächsische Armee requirirt gewesencu, bei ihrer Rückkehr aber durch die geleisteten Dienste erweislich unbrauchbar gewordenen Pferde bis jetzt nicht erhalten haben, solche in billiger Weise nachträglich gewährt? wurde von der Kammer gegen 5 verneinende Stimmen bejaht. Es wurde 2) der Antrag des Herrn Abgeordneten Müller (Reick) 8ub I. gegen 17 bejahende Stimmen abgelehnt. Weiter wurde die Frage: 3) will die Kammer beschließen, bei der Staatsregierung zu beantragen, daß denjenigen Spannfuhrwerksbesitzern, deren Geschirre von der Königlich Sächsischen Armeeverwaltung requirirt worden sind und länger als eine Woche unausgesetzt abwesend waren, außer der ihnen bereits gewährten Vergütung von täglich 1 Thlr. 5 Ngr. ferner noch für entzogene Arbeit des Geschirrführers täglich 7 Ngr. 5 Pf. als Vergütung gewährt werde? gegen 5 Stimmen bejaht; die Frage: 4) will die Kammer beschließen, diesem eben angenommenen Anträge nach dem Deputationsvorschlage die Worte: „wobei jedoch die erste Woche nicht in Rechnung kommt," beizufügen? gegen 16 Stimmen bejaht;