356 » 317. den von der ersten Deputation adoptirten Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer über das Königliche Decret, die Entwürfe einer bürgerlichen Proceßordnung und einer Concurs- ordnung betreffend, vom 4. November 1867, nachdem die Kammer mit Genehmigung der Staatsregiernng von der Vorlesung des gedachten Königlichen Decrets abzusehen beschlossen, bis zu den auf Seite 3 I 1 dieses Berichts zu lesenden Worten: „keiner besonderen Rechtfertigung," der Kam mer vor, und da über diesen Theil des Berichts eine Debatte nicht stattfand, auch den übrigen Theil des Berichts bis zum Schluffe. An der über Punkt 4 des Berichts entstandenen Debatte betbeiligten sich die Herren Abgeordneten Schreck, Mosch, Müller aus Chemnitz nnd nach Schluß der Debatte der Herr Referent mit dem Schlußworte. Auf gesonderte Fragstellung beschloß die Kammer dem Vorschläge der Depu tation gemäß: a) sich mit dem Verfahren der Staatsregierung hinsichtlich der unter 1, 2 und 3 erwähnten Gegenstände einverstanden zu erklären, und b) sich die Entschließung wegen der Verordnung vom 9. Januar 1865, das Verfahren in nichtstreitigen Rechtssachen betreffend, bis zu dem Special berichte vorzubehalten, einstimmig, und e) den Antrag des Herrn Abgeordneten Schreck und des unterzeichneten Se- cretärs an die Staatsregierung zur Erwägung abzugeben, gegen 2 Stimmen, und wurde die vou dem Herrn Präsidenten gestellte Frage: will sich die Kammer in der beschlossenen Weise gegenüber der Staats regierung äußern? bei der Abstimmung mittelst Namensaufrufs von sämmtlichen Anwesenden mit „Ja" beantwortet. Als zweiten Gegenstand der Tagesordnung trug Herr Abgeordneter Heinrich als Referent von der Rednerbühne aus 318. den Bericht der zweiten Deputation über eine Petition des landwirthschaftlichen Creditvereins im Königreiche Sachsen, Stempelbefreiung betreffend, der Kammer vor.