784 Comite zu Schöneck, Klingenthal, Markneukirchen und zu Anwendung des Expro priationsgesetzes auf diese Linie ermächtigen, zugleich aber auch genehmigen, daß, dafern das Comite binnen Jahresfrist von erhaltener Concession an den Besitz der erforderlichen Geldmittel nicht nachgewiesen haben würde, die von der De putation bezüglich der Linien Aue-Jägersgrün und Chemnitz-Aue gemachten Vorschläge zur Realisirung gelangen. Bauer. III. Die Kammer wolle die Staatsregierung ersuchen, einer Privatgesell schaft, welche die von Aue bis Jägersgrün auf Staatskosten zu er bauende Eisenbahn von Jägersgrün ab über Schöneck-Markneukirchen nach Adorf und beziehentlich über Klingenthal nach Falkenau fortzusetzen beabsichtigt und die dazu nöthigen Mittel nachweist, soweit Sächsischer Seits möglich, Concession zu ertheilen; dafern sich aber die Mittel hierzu auf Privatwegen nicht finden lassen, nach Vollendung der zum so fortigen Baue empfohlenen Bahnen auch die Bahnstrecke von Jägersgrün über Schöneck, Markneukirchen nach Adorf mit der Zweigbahn Zwota-Klingenthal nach Falkenau auf Staatskosten zu erbauen, auch wegen Feststellung der betreffenden Linie nach den der hohen Staatsregierung bereits vorliegenden sachverständigen Unterlagen die weiter nöthigen Er örterungen anstellen zu lassen und dem künftigen Landtage darüber Vor lage zu machen. Bauer. IV. Die hohe Kammer wolle auf den Fall, daß der Privatbahnbau der Eisenbahnlinie Chemuitz-Aue-Adorf mit Berücksichtigung der Stadt Mark neukirchen nicht zu Stande kommen oder überhaupt nicht genehmigt werden sollte, wenigstens eine eingeleisige Zweigbahn Adorf-Markneukirchen auf Staatskosten zu erbauen beschließen und die diesfallsige Vorlage für den künftigen Landtag sich erbitten. Bauer. V. Die zweite Kammer wolle im Vereine mit der ersten Kammer die Königliche hohe Staatsregierung ersuchen, die Herstellung von Eisenbahnen für Rechnung der Staatscasse von Schwarzenberg aus: u) bis an die Landesgrenze bei Johanngeorgenstadt und b) nach Annaberg