8-15 8 18 unverändert, 8 19 mit der von der ersten Kammer beschlossenen Abänderung, unter Versetzung dieser beiden Paragraphen hinter 8 24, hiernächst 88 20, 21, 22, 23 und 24 mit der zu 8 2 1 von der ersten Kammer beschlossenen redactionellcn Abänderung, und sodann 88 25 und 26 unverändert nach dem Entwürfe genehmigt mit Einstimmigkeit. Bei 8 27 entstand Debatte, an welcher sich betheiligten die Herren Abgeordneten Fahnauer, Stauß, Mosch, Herr Staatsminister von Nostitz-Wallwitz, und nach Schluß der Debatte der Herr Referent mit dem Schlußworte. Auf gesonderte Fragstellung wurde von der Kammer: der erste Theil des Abs. 1 bis: „nicht überschritten wird," einstimmig angenommen, die von der ersten Kammer hinter den Worten: „ öffentliche Angelegenheiten," angenommene Einschaltung der Worte: „die mit dem Zwecke des Vereins nicht in unmittelbarem Zusammen hänge stehen," nach dem Vorschläge der diesseitigen Deputation abzulehnen, gegen 9 Stimmen beschlossen, der übrige Inhalt des Abs. 1 einstimmig genehmigt, sowie die übrigen Absätze des 8 27, jedoch unter Vertauschung der auf der dritten Zeile des zweiten Absatzes zu lesenden Zahl: „vier" mit der Zahl: „sechs," einstimmig angenommen, und die Petition des Gewerbevereins zu Glauchau auf sich beruhen zu lassen, beschlossen.