92 Die Unterzeichnete Deputation schließt sich diesem Votum an und beantragt: Pos. 21 mit 52,990 Thlr. zu bewilligen. Pos. 22 n. Für gewerbliche Zwecke und Anstalten. I. Zu Beförderung der Gewerbe werden unverändert postulirt und sind zur Bewilligung zu empfehlen: 16,000 Thlr. II. n. Zur Beförderung der Landwirtschaft gleichfalls wie früher 20,000 Thlr., welche die Deputation zur Bewilligung empfiehlt. Bei dieser Position wurde vom letzten Landtage folgender Antrag gestellt: die Staatsregierung wolle unter Zuziehung geeigneter Persönlichkeiten, welche theils innerhalb, theils außerhalb der Vereinsorganisation stehen, in Erwägung ziehen, ob und inwieweit die bestehende Organisation des landwirthschaftlichen VcreinswesenS, um das segensreiche Wirken der landwirthschaftlichen Vereine auch unter den gegenwärtig veränderten Verhältnissen fernerweit zu sichern, einer Verbesserung, nach theilweiser Analogie der Handels- und Gewcrbekammern, durch Gesetz zu unter ziehen sei, und hierüber der nächsten Ständeversammlung eine Vorlage zugehen lassen. Durch Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Reorganisation des Landescultur- raths ist dieser Antrag erledigt worden. II,k>. Für die meteorologischen Stationen sind 2500 Thlr., d. i. 200 Thlr. mehr als zuletzt, gefordert. Das Mehrbedürfniß für diese von allen Culturstaaten beförderten Beobacht ungen und Studien möchte nicht zu verweigern sein. Pos. 22. II. b. wird mit 2500 Thlr. zur Bewilligung empfohlen.