Als selbstverständlich wird vorausgesetzt werden dürfen, daß nur unter der Bedingung Erlaubniß zu Errichtung einer Aichstelle crtheilt werde, daß dieselbe allen Anforderungen und Bedürfnissen des Publikums entspreche, dieselbe nicht nur einseitig zur Aichnng solcher Instrumente eingerichtet werde, welche die meisten Gebühren abwirft, dadurch aber nachtheilig ans die vollausgerüsteten benachbarten Aichämter einwirkt. Pos. 23e. Für die Gendarmerieanstalt. Gefordert werden setzt: 125,395 Thlr. etatmäßig und 1,190 - transitorisch. Zuletzt waren bewilligt: 105,190 Thlr. etatmäßig und 30 - transitorisch; also jetzt mehr: 20,205 Thlr. etatmäßig und 1,160 - transitorisch. Dazu würde noch kommen an scalamäßiger Gehaltsaufbesserung: 10,0-10 Thlr. für den bisherigen Bestand und 2,0 00 - für 5 0 Mann postulirter Zuwachs. Die Mehrforderungen werden begründet durch Wegfall der Portofrciheit, Steigerung der Wohnungspreise und daraus folgender Nothweudigkeit, einigen Obcrgendarmen einen Miethzinsenzuschuß zu gewähren, sowie mit dem Wunsche, die Auslösungen und Umzugskostcnvergülungen etwas reichlicher beniesten zu könuen. Die Deputation erkennt die Billigkeit dieser Erhöhungen an. Den ansehnlichsten Theil der Erhöhung des Postulats verursacht die pro- jcctirte Vermehrung um 50 Gendarmen. Diese würde betragen: 19,050 Thlr. normalmäßig, 2,000 - scalamäßige Zulage, 1,17 5 - transitorisch, d. i. einmaliger Aufwand. 22,225 Thlr. in 8u. Diese Vermehrung hat die zweite Kammer abgelchnt. Die Königliche Staatsregierung behauptet die unbedingte Nothwendigkeit einer Verstärkung des Gendarmeriecorps, indem sich immer mehr durch die Zu-