74 Die Unterzeichnete Deputation hat die einzelnen Positionen geprüft und zu constatiren, daß die Gehaltsaufbesserungen nach den von beiden Kammern hierfür angenommenen allgemeinen Grundsätzen mit wenigen, durch besondere Verhältnisse gerechtfertigten, im Berichte der zweiten Deputation der jenseitigen Kammer hervorgehobenen Ausnahmen erfolgt sind. Es ist auch der Beschluß der ersten Kammer, bei den Gehaltsclassen von und über 3000 Dhlr. eine Zulage von 300 Thlr. zu bewilligen, bei Pos. 30^. 1, Ministerium, in Folge eines bei den Verhandlungen der jenseitigen Kammer hierauf gestellten Antrags berücksichtigt worden. Bei der in Pos. 33e., Zoll- und Steuerverwaltung, aufgeführten Besoldung des Directors tritt bereits nach der Budgetvorlage eine Gehaltsergänzung um 300 Thlr. ein. In Folge dessen hat die Staatsregiernng ans weitere Erhöhung keinen Antrag gestellt und auch die zweite Kammer hat von einer solchen abzusehen beschlossen. Hiernach hat die Deputation geglaubt, es auch ihrerseits bei der Vorlage bewenden lassen zu sollen. In Pos. 33k. sind unter 3 (S. 384 des Budgets) für 18 ökonomisch-geodätische Techniker (Steuerconducteure) 16,600 Thlr. und ebendaselbst unter 4 für Gehalte, Remunerationen und Auslösung der Stcuercondncteur-Assistenten 9350 Thlr. postnlirt. Die Zahl der Letzteren beträgt gegenwärtig 1 I und soll auf 1 3 ver mehrt werden, auf welche Vermehrung bereits bei dem Postulat von 9350 Thlr. Rücksicht genommen worden ist. Durch Gehaltszulagen erhöht sich jedoch letzteres um 7 1 0 Thlr., mithin auf I 0,060 Thlr., und das Postulat von 1 6,600 Thlr. auf 2 4,1 10 Thlr., und zwar durch Gehaltszulagen um 1140 Thlr. und durch die beantragte Anstellung von 7 neuen Steuerconductcnren um 6370 Thlr. Steuerconducteure und Steuerconducteur-Assistenten sind im Allgemeinen Beamte mit gleichem Geschäftökreis. lieber denselben enthält das Nähere die der Verordnung zur Ausführung des Grundstenergesetzes vom 26. October 1843 «Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1843 S. 160 fg.) beigegcbene Instruction. Außer an den Sitzen der Kreissteuerräthe sind dieselben gegenwärtig