788 b) von Chemnitz über Stollberg und Zwönitz nach Aue, e) von Chemnitz im Thale des Zwönitzbaches nach Zwönitz, 6) von Chemnitz über vorgenannte Orte nach Adorf oder Falkenstein an die s Voigtländische Staatseisenbahn. In Abschnitt 8.6. des technischen Gutachtens unter (Z> sind diese Projekte s mit erörtert worden und es kann hier darauf Bezug genommen werden. Der Chemnitz-Würschnitzer Eisenbahngesellschaft ist bereits in 8 1 ihrer Con- k -i cessionsbedingungen zur Fortsetzung ihrer Bahn bis Stollberg die Concession für ii den Fall in Aussicht gestellt, daß sie sich zu diesem Baue entschließen sollte; was 8^ bis jetzt noch nicht geschehen. Zu einem Staatsbaue eignet sich diese kurze Strecke nicht, da der Betrieb auf derselben nur in Verbindung mit dem Betriebe auf der Chemnitz-Würschnitzer rs Bahn geführt werden kann, letzterer aber von der Staatseisenbahnverwaltung nur rr auf Zeit übernommen worden ist. Es dürste daher, wenn die Chemnitz-Würsch- nitzer Eisenbahngesellschaft sich nicht etwa in Hinblick ans die ihr durch das oben n: unter a. erwähnte Project drohende Concurrenz zum Baue noch entschließen n: sollte, einem anderen Unternehmer überlassen werden können, die kurze Bahnstrecke sh herzustellen, wobei hinsichtlich des Betriebs auf so lange, als der Betrieb der rs Chemnitz-Würschnitzer Eisenbahn in den Händen des Staates ist, die thunlichsten m Erleichterungen in Aussicht gestellt werden können. Was die hiermit in Verbindung stehenden obenangeführten anderen Projecte st: anlangt, so läßt sich nach dem, was in dem technischen Gutachten unter O darüber rs< ausgeführt ist, kaum erwarten, daß sich Unternehmer für dieselben finden. Es 8Z kann aber auch ein Bau derselben auf Staatskosten, für jetzt wenigstens nicht, in ni Frage kommen, doch wird für den immerhin möglichen Fall, daß sich Unternehmer rs, finden sollten, sich eine Ermächtigung zu Ertheilung des Expropriationsbefugnisses 8Z für die Linien a., b., 6. und 6., hinsichtlich der letzteren jedoch unter Beschränk- »U ung ihrer Ausdehnung bis in die Gegend von Rautenkranz, empfehlen. In letzterer Beschränkung würde nämlich diese Bahn auch für den Absatz der , rse bedeutenden Staatsforsten dortiger Gegend von großem Werthe sein, während eine j srn weitere Ausdehnung bis Adorf oder Falkenstein zur Zeit durch kein wirkliches Be- i -sh dürfniß geboten erscheint. Zu V. Eisenbahn Borna-Kieritzsch. Auf dieser zur Ausführung gekommenen und seit Jahresfrist in Betrieb be- >zg findlichen Eisenbahn ist von der Staatseisenbahnverwaltung der Betrieb und die sick