o Hainichen betreffend. In Hainichen sind die gerichtsamtlichen Expeditionen dermalen im zweiten und dritten Stockwerke des Rachhauses gegen einen jährlichen Miethzins von 58 Thlr. untergebracht und räumlich so beschränkt, daß die Anstellung noch eines juristischen Mitarbeiters, welche (es sind dermalen im Gerichtsamte Hainichen nur zwei Referendare angestellt) bei einer Seelenzahl von über 15,000 Gerichts befohlenen durch den Umfang der Geschäfte dringend geboten ist, nur aus dem Grunde nicht ermöglicht werden kann, weil es an Raum fehlt, um demselben einen Platz auweisen zu können. Hierzu kommt noch die große Feuergefährlichkeit der betreffenden Localitäten, die äußerst schlechte Unterbringung der Arrestaten in den im dritten Stocke gelegenen, in Bezug auf Feuersgefahr nicht minder zu den gewichtigsten Bedenken Veranlassung gebenden, der Zahl nach außerdem unzu reichenden Zellen, der Mangel eines Gefangenenhofes, sowie endlich der Umstand, daß ein passender Raum für das Archiv gar nicht vorhanden ist, dasselbe vielmehr zum größten Theile in den Dachräumen hat untergebracht werden müssen, wo es den verderblichsten Einflüssen der Witterungsverhältnisse und anderen Schädigungen ansgesetzt ist. Schon seit Jahren ist daher auch vom Vorstande des Gerichtsamts Hainichen die Erbauung eines Gerichtsamthauses in Anregung gebracht, während Seiten des dasigen Stadtraths auf das Dringendste um Rückgabe der an den Fiscns vermieteten Localitäten unter Bezugnahme darauf gebeten worden ist, daß man derselben zu eigenem Gebrauche dringend bedürfe. Eine in Folge dessen im Monat April 1866 durch einen Rath des Ministeriums unter Zuziehung des Bezirks baumeisters an Ort und Stelle vorzenommene eingehende Erörterung, deren Er- gebniß nicht nur die unbedingte Notwendigkeit einer zu gewährenden Abhülfe er gab, sondern auch darüber keinen Zweifel ließ, daß die Füglichkeit zu Erwerbung eines für die Zwecke eines Gerichtsamthauses geeigneten Gebäudes nicht vorhanden war, hat das Justizministerium bestimmt, bereits im letztvergangenen Jahre einen in jeder Beziehung geeigneten Bauplatz zu erwerben, so daß man jetzt in der Lage ist, den hier wie kaum in einer zweiten Stadt durch die Umstände gebotenen Neu bau in Angriff nehmen zu können.