225 156. Ständische Schrift über die Petitionen der Gemeinden des Amtsbezirks Zittau und des Amts bezirks Reichenau, die Erlassung eines Gesetzes über Entschädigung für Militärleistungen in Kriegözeiten betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. Aie oben genannten Petitionen haben der verfassungsmäßigen Berathung und Beschlußfassung beider Kammern der Ständeversammlung unterlegen und e» haben dieselben sich zu nachstehendem ständischen Anträge geeinigt. Ew. Königlichen Majestät Staatsregierung zu ersuchen, bei den kompetenten Organen des Norddeutschen Bundes mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dahin zu wirken, daß das Gesetz vom 11. Mai 1851 abgeändert und daß auch für alle zu militärischen Zwecken zu leistenden Dienste eine angemessene Entschädigung gezahlt werde. Indem wir diesen Antrag Ew. Königlichen Majestät unterbreiten, ver harren wir in tiefster Ehrerbietung und unwandelbarer Treue als Ew. Königlichen Majestät Dresden, den 28. Mai 1868. alleruuterthänigst treugehorsamste Ständeversammlung. 81 Erste Abteilung, 4. Band.