827 ^ 163. Ständische Schrift über die Petitionen von Johann Traugott Erdmann Metzsch in Wiederau und Genossen, die Revision des Gesetzes über die Berichtigung von Wasserläufen re. vom 15. August 1855 betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. An die gehorsamst Unterzeichnete Ständeversammlung haben Johann Traugott Erdmann Metzsch in Wiederau und Genossen sich mit der Bitte gewendet, bei Ew. Königlichen Majestät Staatsregierung zu befürworten, daß das Gesetz vom 15. August 1855, die Berichtigung von Wasserläufen rc. betreffend, einer Revision unterzogen werde. Nach verfassungsmäßiger Berathung in beiden Kammern haben wir beschlossen: die vorliegenden Petitionen, insoweit sie auf das Erforderniß einer Ma jorität der Betheiligten für die Entschließung der Ausführung einer Wasserlaufsberichtigung sich beziehen, insbesondere auch mit Rücksicht auf etwaige Beihülfen aus der Staatscasse, an Ew. Königlichen Majestät Staatsregierung zur Erwägung abzugeben. In tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue verharrend Ew. Königlichen Majestät Dresden, den 28. Mai 1868. allerunterthänigst treugehorsamste Ständeversammlung.