40S 179. Ständische Schrift auf die Petition des Gemeindevorstands F. A. Sckeffler zu Beierfeld bei Schwarzenberg, die Wiedereinführung der früher bestandenen polizeilicken Revision der Bäckerwaaren betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. Mittelst an die Ständeversammlung gerichteter Eingabe bat der Gemeindevorstand Friedrich August Scheffler zu Beierfeld bei Schwarzenberg Nachstehendes vorstellig gemacht: „Es sei von der Königlichen Kreisdirection zu Zwickau mittelst Generalverordnung vom 8. Mai 1866 in Folge an verschiedenen Orten ihres Bezirks, insbesondere auf dem platten Lande, laut gewordener Klagen über mangelndes Gewicht und sonstige schlechte Beschaffenheit des BrodeS und der Semmel, auch anderer zur täglichen Nahrung dienender Bäcker waaren, namentlich unter den ärmeren Classen der Bevölkerung, auf die Verpflichtung der Obrigkeiten besonders aufmerksam gemacht worden, durch geeignete Controlmaßregeln, wozu sic nach den §§ 47 und 51 des Ge werbegesetzes vom 15. October 1861 für ebenso berechtigt, als mit Rücksicht auf das dabei wesentlich berührte öffentliche Interesse für ver pflichtet zu erachten seien, diesen Beschwerden abzuhelfen. Zugleich habe die Königliche Kreisdirection in dieser Verordnung diejenigen Maßregeln näher bezeichnet, welche nach Befinden zu möglichster Verhütung solcher zur Beschwerde gezogenen Beeinträchtigungen des Publicums in An wendung zu bringen sein möchten. Diese Verordnung sei nun im ganzen Bezirke namentlich von den ärmeren Volksclassen mit Freuden begrüßt worden und habe sehr segens reich gewirkt, indem in deren Folge in Beierfeld und an anderen Orten, bei erfolgten Revisionen ansehnliche Confiscationen nicht vollwichtigen Brodes zur Ausführung gekommen seien. 58*