69 . 117. Ständische Schrift, die Petition des pädagogischen Vereins im Plauenschen Grunde, nebst 41 Lehrervereinen des Landes und Konsorten um Erlassung eines Pen sionsgesetzes und um Gehaltserhöhung rc. betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. Aie obengenannte Petition nebst Anschlußerklärungen eines großen Theils der Elementarvolksschullehrer des Landes, insoweit sie sich auf Gehaltsaufbesserung, Erhöhung der Schulgeldersätze und sonst bezieht, hat der verfassungsmäßigen Be ratung und Beschlußfassung in beiden Kammern unterlegen. Der übereinstimmende Beschluß beider Kammern der Ständeversammlung geht nun dahin: der Königlichen Staatsregierung den Wunsch der Kammern auszudrücken, die weitere Aufbesserung der Gehalte der Elementarvolksschullehrer nicht nur fortwährend, wie zeither schon, im Auge zu behalten, sondern auch, sobald es die Umstände für zweckmäßig und thunlich erscheinen lassen, zu geeigneter Zeit das desfalls weiter Erforderliche zu veranlassen, im kleb rigen aber ihr Einverständniß mit dem Königlichen Cultusministerium darüber auszusprechen, daß der gegenwärtige Zeitpunkt weder zur unver züglichen Erhöhung der Lehrergehalte im Allgemeinen, noch auch zu einer Erhöhung der Schulgeldersätze geeignet erscheine, zugleich auch, ihres Orts, dem Königlichen Cultusministerium dahin Ermächtigung zu ertheilen, daß bei der nächsten Revision der Schulgeldfixa die Gemeinden angehalten werden, den Schulgeldereinnehmer, ohne Beiziehung des Lehrers und ohne hierzu das Einkommen an Schulgeld noch besonders in Anspruch zu neh men, aus der Schulcasse zu besolden; endlich aber die vorliegenden Pe titionen, insoweit sie, dem Vorstehenden nach, sich nicht von selbst erledigen, auf sich beruhen zu lassen. Erste Abteilung, 4. Vaud. 11