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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.02.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-02-01
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186502018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-02
- Tag1865-02-01
- Monat1865-02
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.02.1865
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Bekanntmachung. Die s. g. Düh«e«gew6lbe unter dem Ralhhause am Markte, mit einziger Ausnahme der att die Herren Merseburger und Zieger vermietheten, sollen im nächsten Sommer neu hergestellt und decorirl und sodann von Michaeli- d. I. ab anderweit auf 6 Jahre an die Meistbietenden vermiethet werden. Wir fordern Miethlustige auf, Donnerstag den 2. Februar d. I. Vormittag- 1v Uhr an Rathsstelle sich einzufinden und ihre Gebote zu eröffnen. Die Auswahl unter den Bietern und jede sonstige Entschließung bleibt dem Rathe Vorbehalten. Die LicitationS- und VermietyungSbedingungen liegen an Rathsstelle auS, der Bauplan kann beim Bauamte eingesehen werden. Leipzig, den 18. Januar 1865. De- Rath- der Stadt Leipzig Finanz - Deputation. Holz-Auktion. Donnerstag den 2. Februar d. I. sollen auf dem diesjährigen Gehau in Gonnewitzer Revier Vormittag- von S Uhr an ca. 150 eichene, buchene, rüsterne, erlene und aSpene Nutzklötzer und i/« Klafter eichene Nutzscheite, so wie Nachmittags von 2 Uhr an ca. 150 eichene, buchene, rüsterne, erlene und aSpene Scheitklaftern Brennholz unter den im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen meistbietend verkauft werden. Leipzig, am 21. Januar 1865. De- NathS Forst-Deputation. Verhandlungen der Stadtverordneten am 25. Januar 1865. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) Zur Tagesordnung übergehend brachte Herr Vicevorsteher vr. Günther das Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Öko nomie- und Forstwesen zum Vortrage über 1. die Veräußerung des altm ArmenschulgebäudeS an Herrn Buchdruckereibesitzer Engelhardt für das Höchstgebot von 24,600 Thlr. Nach Antrag des Ausschusses ward der Zuschlag an den Er stehn einstimmig genehmigt. Namens desselben Ausschusses berichtete Herr Näser 2. über die weitere Verwilligung von 1503 Thlr. 24 Ngr. 4 Pf. zu den Vorarbeiten zur Wasserregulirung. Die betreffende RathSzuschrift rst bereit- in diesem Blatte ab gedruckt. Das vom Ausschuß abgegebene Gutachten lautet: Bereits unterm 2. November 1863 hatte der Ausschuß Ver anlassung, in einem historischen Rückblicke auf die ganze Wasser- reguUrungS-Angelegenheit darauf hinzuweisen, welche Opfer die Stadt gebracht hat und wie wenig Aussicht vorhanden ist, auf diesem Wege das erwünschte Ziel zu erreichen. Das Collegium trat den damals ausgesprochenen Ansichten des Ausschusses allenthalben bei und verjagte einstimmig die Ver willigung weiterer Summen zu beregtem Zwecke mit Ausnahme der bereits verausgabten und des für die Parthe-Regulirung Erforderlichen. Der Ausschuß befindet sich auch beute nicht in der Lage, dem Collegium ein Abgehen von seinen früheren Beschlüssen anzurathen, da in beiden RathSzuschriften vom November 1863 und vom December 1864 irgend welche durchschlagende Gründe für uns nicht enthalten sind. Im ersten Communicate ist eS dem Rathe vorzüglich darum zu thun, darzulegen, daß die verausgabte Summe nicht ganz so groß sei als wir berechnet hatten, und in der zweiten Zuschrift, ein Jahr später! wird uns abermals die baldige Vollendung der Arbeiten angezeigt. WaS das Erstere betrifft, sonst e- ziemlich gleichgültig, ob die Höhe der Summe um einige Tausend Thaler höher oder geringer anzuschlagen ist, da nicht ausschließlich die Höhe der Summe an sich, sondern mehr noch die ersichtliche Erfolglosigkeit der Verwen dung ein Grund für uns war, weitere Verdrillungen abzulehnen. Der Ausschuß räth daher dem Collegium an: bei seinem früheren Beschlüsse stehen zu bleiben. Gleichzeitig hält eS der Ausschuß für seine Pflicht im gegen wärtigen Augenblicke, wo die Stelle eines Wasserbau-Inspektors durch den Abgang des bisherigen Inhabers vacant geworden ist, darauf hinzuweisen, daß eine Wiederbesetzung der Stelle jetzt, wo die WafferregulirungSarbeiten für uns beendet sind, kaum nöthig und zweckmäßig erscheinen dürste und der Stadtcaffe recht füglich jährlich 800 Thlr. und mehr erhallen werden können. Er schlägt daher dem Collegium vor, dasselbe wolle beim Rathe beantragen, daß er die Stelle eine- Wafferbau-Inspektor- gänzlich einziehen möge. Der Antrag unter 1. ward einstimmig, der unter 2. gegen eine Stimme angenommen. Weitere, wieder von Herrn vr. Günther bewirkte Vorträge deS erwähnten Ausschusses betrafen 3. a) die Elsterregulirung zwischen der Leibniz- und Wald straße und d) ein diesfalls mit Hrn. Prof. Frege getroffene- Abkommen Hierüber schreibt der Rath u. A.: „Bereit- bei Erbauung der Leibnizbrücke und der damit in Ver bindung stehenden Regulmrng der Elster stellte sich eine weitere Gradelegung dieses Flusse- zwischen der gedachten Brücke und der Waldstraßenbrücke als sehr zweckmäßig dar, welche jedoch damals, f- als nicht dringend nöthig, unterblieb, weil der außer der Stadt- aemeinde allein dabei betheiligte Herr Prof. vr. Frege zur Zeit Anstand nahm, darauf einzugehen. Später jedoch hat Herr Prof. Frege sich von der großen Nützlichkeit dieser Gradelegung voll ständig überzeugt und bei uns den Antrag gestellt, dieselbe auf gemeinschaftliche Kosten auszuführen. „Mit Herrn Prof. vr. Frege sind wir dahin überein gekommen, daß die projectirte Regulirung durch die Stadt ausgeführt und die Hälfte der auf 1983 Thlr. veranschlagten Kosten von Herrn Prof. Frege vergütet wird, daß ferner wegen de- zu dem neuen Flußbett zu verwendenden, so wie wegen de- durch letzteres von den Stamm grundstücken abzutrennenden und an den andern Theil zu überlassen den Areals, nicht minder wegen de-zu theilenden alten Flußbettes eine besondere Ausgleichung unter den Interessenten nicht stattfindet, daß endlich da- auf den betreffenden Parcellen stehende Holz, soweit dieselben zum Flußbett gebraucht werben, von den Besitzern vorher eschlagen und abgebracht, soweit sie aber an den andern Theil allen, dem letzteren gegen forstmännische Taxe überlassen wird. Obgleich für die projectirte Regulirung von der Stadt etwa- mehr Areal gewährt wird, als von Herrn Prof. Frege, so haben wir doch von unserem anfänglichen Verlangen einer besonderen Ver gütung dafür in Folge der gepflogenen Verhandlungen, selbst ab gesehen von den allgemeinen Vortheilen de- Projekt-, auch um deswillen absehen zu müssen geglaubt, weil nach der getroffenen Uebereinkunft der an die Stadt fallende Antheil de- alten Fluß bettes durch das auS dem Durchstiche zu gewinnende Material auf gemeinschaftliche Kosten auSgefüllt und somit der Stadt sofort als nutzbarer Boden gewährt wird, während der an die Funkenburg fallende Theil fast ganz unauSgesüllt bleibt und daher zur Zeit kernen Werth hat, well ferner Herr Professor Frege auf ein vom Bau der Leibnizbrücke her rhm noch zustehenveS Guthaben von ca. 47 lüR. jetzt zu Gunsten der Stadt verzichtet, und weil derselbe endlich beim Bau der Waldstraßenbrücke alle- dazu und zu Regulirung de- Flußbettes erforderliche Areal auf der Funken burgseite ohne jede Entschädigung abgetreten hat." rc. Der Ausschuß empfahl gegen 2 Stimmen den Durchstich selbst zu genehmigen, da- Abkommen mit Herrn Prof. Frege aber ab zulehnen, auch die Zustimmung zum Durchstich an die Bedingung zu knüpfen, daß Herr Prof. Frege nach Maßgabe der regulativ mäßigen Bestimmungen, gleich der Stadt die Hälfte vom Areal und Kosten seinerseits hergebe, beziehentlich übernehme. Alle diese Anträge fanden einstimmige Annahme. 4. Die Verpachtung der Weidenanlagen im Streitteiche bei Connewitz. Hierüber schreibt der Rath u. A: „Die neu angelegten Weidenpflanzungen im Streitteiche bei Connewitz sind nun so weit herangewachsen, daß deren Schnitt beginnen kann. Nachdem jedoch die erst vor wenig Wochen statt- gefundene Versteigerung von mehreren Weidenanlagen in nächster Umgebung der Stadt ein gegen früher wenig günstiaeS Resultat gewahrt, dagegen zu der erwähnten Pflanzung ein Pachtlustiger mit einem sehr annehmlichen Gebot sich gemeldet hat, so haben wir um so mehr von einer Licitation absehen zu müssen geglaubt, als ohnehin der erste Schnitt einer neuen Pflanzung weniger vor- theilhaft ist. Denn die Nothwendlgkeit, die Pflanzen erst 3 Jahre alt werden zu lassen, ehe sie da- erste Mal geschnitten werden, hat zur Folge, daß da- Holz älter und stärker rst, als eS von Korb machern im Allgemeinen gewünscht wird. Unter diesen Umständen haben wir das Anerbieten de- Korbmacher Beyer in Connewitz, für den Weidenschnitt im Streitteiche bei einer sechsjährigen Pacht- zeit vom 1. Januar 1865 ab ein jährliches Pachtgeld von 80 Thlr. zu bezahlen, für sehr annehmbar erachten müssen und beschlossen, auf diese Bedingungen mit rhm Contract abzuschließen." Da das gethane Gebot eingezogener Erkundigung zufolge al- ein angemessene- anzusehen ist, so trug der Ausschuß einstimmig kein Bedenken, der Versammlung den Beitritt zum Rathsbeschlusse anzu rathen. Einhellig erfolgte die Annahme diese- Vorschlags.
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