Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.07.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-07-26
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186307260
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630726
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630726
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-07
- Tag1863-07-26
- Monat1863-07
- Jahr1863
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.07.1863
- Autor
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tt, viel und de« !k. oan. irre. uni. durg. -ahn. bürg, eipzig- «mstd. »113; Mexic. S9i/,. rls der wurde, 67,30; 71,60; HO,00; erschlef. 00 Pfd. >47< j. 47V- — nach al. bez., August- natt. — August- t. Gek. 6°L. ttMgcr TllgMM Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W LV7. Sonntag den 26. Juli. Bekanntmachung. 1863. Vorbehaltlich weiterer Anordnungen für das bevorstehende dritte deutsche Turnfest haben wir Behufs der Ordnung des Fähr verkehrs nach und von dem Turnfestplatze für den Sonntag den 26. d. M. Folgendes festgesetzt. 1) Alle nach dem Turnfestplatze sich bewegenden Fuhrwerke haben sich auf der linken Seite der Zeitzer Straße und der Conne- witzer Chaussee zu halten. 2) Die Wagen, welche ihre Gäste am Turnfestplatze abgesetzt haben, begeben sich, ohne die Reihenfolge unterbrechen zu dürfen, auf den Halteplatz hinter dem Turnfestplatze und 3) haben ihren Weg auf der Rückfahrt nach der Stadt auf der entgegengesetzten Seite der Chaussee, d. h. auf der linken Seite vom Turnplätze aus einzuschlageu, übrigens hierbei allenthalben den Weisungen der Raths- und Polizeidiener unweigerlich Folge zu leisten. 4) Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen bi- zu 10 Thlrn. oder entsprechendem Gefängnisse geahndet werden. Leipzig, den 24. Juli 1863. Der SRnth der Stadt Leipzig. Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. CichoriuS. ' Metzler. Zur Erwiederung auf die von Herrn Karl Güttner gesammelten, in Nr. 197 d. Bl. mitgetheilten Wünsche und Meinungen von Sub- scribevteu über unsere Armeuanstalt. Mit größtem Danke haben wir anzuerkennen, daß das Sub- scriptton-samwleramt auch diesmal von einer großen Anzahl unsrer aeehrte» Mitbürger bereitwillig übernommen worden ist und gern sprechen wir diesen Dank auch öffentlich in diesem Blatte aus. Allen hinsichtlich dieses Amts geäußerten Wünschen, wie den Be richten über die bei dessen Ausübung gemachten Erfahrungen die " vollste Berücksichtigung zu widmen, haben wir stets als eine unsrer Aufgabe« betrachtet. Wir sind daher immer bemüht gewesen, specielle» Wünschen möglichst nachzukommen und allgemeine Er fahrungen oder Verbesserung-Vorschläge soweit thunlich für die nächstfolgende Subscripttou zu benutzen. Denn für eine bereits im vollen Gauge befindliche, übrigens auf Grund gesetzlicher Vorschrift und vorheriger mehr maliger Bekanntmachung veranstaltete Subscription sind nachträg liche allgemeine AeuderuugSvorschläge nicht wohl anzuwenden, und eben so wenig kann eine nachträgliche öffentliche Anfechtung de- Princips der Freiwilligkeit Beachtung finden, obwohl in letzterer Hinsicht da- Resultat einer noch nicht beendigten Subscription bei manchen Contribuenten beeinträchtigt werden kann, was freilich nicht im Interesse der Sache liegt, gewiß aber auch nicht Zweck der öffentlichen DiScusston über da- Princip sein kann. Wir haven nun auch dem bei Rückgabe der Subskriptionsliste uns zugegaugeneu, von Herrn Güttner miterstatteten Bericht der Herren Subscripttonssammler de- die kleine Fleischergaffe umfassen den 10. SubscriptionSdistrictS, woraus uns obige Wünsche und Meinungen zum Theil bekannt wurden, unsre ganze Aufmerksam keil gewidmet, wie nicht minder 2 andere« schriftlichen Berichten über die Erfahrungen bei der jetzigen Armensubscription. Wir beabsichtigten jedoch, ehe etwa- Weitere- darauf geschehe, da- Re sultat der zur Zeit noch nicht beendigten Subscriptton und etwaige andere Berichte abzuwarten. Nachdem indeß Herr Güttner die von ihm gesammelten Wünsche und Meinungen einzelner Subscribentev de- 10. DistrictS der Oeffevtlichkeit übergeben hat, so halten wir un- i« Interesse der noch nicht völlig beendete» Subscriptton jetzt zu einer öffentlichen Erwiederung verpflichtet. Laut Bekanntmachung de- Armendirectorium vom 12. Mai d. I. ist die Armensubscription auch diesmal auf Grund der 13. S. 3, 16, 17, 1- und 20 der Armenordauag vom 22. Oktober 1840 veranstaltet worden. In den zur Zeit gültigen gesetzlichen Be stimmungen ist da- Princip festgehalten, daß die Bedürfnisse der Armenkassen zunächst auf andre Weise al- durch Anlage» gedeckt werden solle». Daher wird der Ertrag, der durch die Einsam«- lrmg frmoilliger Beiträge erlangt wird, z» de» ordentliche» Ent nahmen gerechnet, und e- soll zur Ausschreibung von Anlagen zu Armenzwecken nur im Nothfall verschritten werden, hierzu aber die verfassungsmäßige Zustimmung der Gemeindevertretung, auch die Genehmigung der Vorgesetzten Regierungsbehörde erforderlich sein. Die letztere soll aber nur dann erlheilt werden, wenn ein genügender Nachweis vorliegt, daß alle Mittel erschöpft worden sind, um da- vothwendige Bedürfaiß durch möglichste Steigerung der ordentlichen Einnahmequellen, also auch der freiwilligen Bei träge zu decken, so wie unter Beschränk»»« auf gewisse Zeit, nach deren Ablauf, wenn obige Voraussetzung sortdauert, um erneuerte Genehmigung nachzusuchen ist. Dem Institut der freiwilligen Bei träge aber, damit eS um der Minderzahl willen, die zur Mild- thätigkeit gerwungen sein will, nicht gefährdet werde, ist sowohl in § 16 der Armenordnung von 1840, als auch schon früher, die subsidiäre ZwangSbeiziehung jener Mivderzahl beigegeben worden. Diesen gesetzlichen Bestimmungen zufolge konnte bei Ablauf der vorigen Subscriptionsperiode, in Betracht, daß die Nothwendigkeit einer Armenanlage bis jetzt hier nicht eingetreten war, kein Zweifel darüber walte«, daß zunächst wieder eine Subseription freiwilliger Beiträge (mit subsidiärer ZwangSbeiziehung), wie sie dem hiesigen Publicum längst bekannt, zu veranstalten, wegen de- zukünftigen Mehrbedarfs aber eine allgemeine Erhöhung der Beiträge zu erbitten sei. Demnach ist auch nächst der dreimal iuserirten Bekanntmachung bei Begmn der Subscription selbst in Nr. 147 d. Bl. der Sachverhalt in finan zieller wie in rechtlicher Hinsicht, namentlich auch in Betreff der ZwangSbeiziehung, nochmals ausführlich dargelegt worden, mit dem Ersuchen um möglichst allseitige Erhöhung der Beiträge zu Deckung de- so weit möglich specialisirten Mehrbedarfs. ES dürste hiernach weder der von Herrn Güttner bedenklich gefundene Passus über die eventuelle ZwangSbeiziehung in der von jeher ähnlich lautenden Sammlerinstruction auffällig sein, noch ein Grund zu der in fraglichem Aufsatz erwähnten Befürchtung vorliegev, daß man al- Sammler bei einer eintretendenfalls nöthi- gen Bezugnahme auf die Eventualität gesetzlichen Zwang- einer Täuschung geziehen werden könne. Der Aufsatz theilt ferner folgende Ansicht einzelner Subscri- bente» mit: die Erhebung der Subscriptton koste für die freiwrlli- gen Organe bei dem zwar unentgeltlichen Eivcasstre» sehr viel Zeit und Mühe und auch eine uaverhältvißmäßig große Summe von Beamtengehalt. Diesen ganzen Verlust an Zeit und Geld könne man vermeiden, wenn da- ganze Fehlende, was ohngefähr ein halbes Simplum Zuschlag zur städtischen Steuer betrage, an der jetzt schon 3000 Thlr. jährlich zuschießenden Stadtcasse auf gebracht würde, wa- kerne erhöhte Abgabe, sondern nur eine ge rechter vertheilte sei und wonach dann an den Gehalten zweier Beamten wohl die Hälfte erspart werden könne. Gegenüber dieser Ansicht gestatte» wir un- auf folgende Puncte hinzuveisen: der danken-werthe zeitherige Beitrag der Stadtcaffe
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