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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.09.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-09-01
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186309012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-09
- Tag1863-09-01
- Monat1863-09
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.09.1863
- Autor
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4KS8 reiten, auch HLuffer darauff bauen und mit gewisse« Personen besetzen wöge, ES geschehe solches durch vermiethung, Berkauffung, Oootructum La-pb/tavticaw, oder auch 6cQsit»cuw, oder wie eS sonsten die geleaenheit an die Hand giebet, Immaßen Wir ihnen dann solchen Rosenthal und Zubehörung m,t ausdrücklicher be- nehmung der vatnrac et ciuaUtLlis und Lehnschasst und derer Verwandlung ins Erbe zu ihren Weichbilde und Staotguthe hier mit aus LandeSfürstlicher Macht und Hoheit geschlagen und be stätiget und dieselben als Weichbild und Stadtguth erblich und zu ewigen Zeiten ohne einige und fernere beleihung zu haben, zu be sitzen und zu gebrauchen, gnädigst gewilliget und übergeben haben wollen, Wir sind auch erböthig, alle zum Rosenthal und dessen pertweatien gehörige Documenta, Zinß und Steuer Register und andere Uhrkunden alsobald mit dieser Unser Verschreibung auS- antworten zu lasten und da sich deren künfftig bei Unfern Cantz- leyen oder m Unserm Amte Leipzig! noch mehr finden sollen, die selbe gleichergestalt absolgen zu lasten, krafst dieses befehlende, Unsere Beamte zu Leipzig! und sonst männigUch sich alles ferneren holtzhauen und fäOenS, auch abforderung der zum Rosenthal ge hörige Zinßen und Frohnen, und aller anderer deßen Nutzungen, wie die auch nahmen haben mögen, als welche durch diesen Kaufs dem Rathe gäntzlich geeignet werden, von äato an, durchaus ent halten sollen. Verpflichten Uns auch hierneben, vor Uns und eingangs ge dachte Unsere Erben und Erbnehmer, daß, wie erwehnel, die 2VV0 fl. welche ^uuo 1634 Key damahliger vouLrmatiou ihres krivileßü, der Rath uff dessen Burgkeller genommen und ver sichert und mit 120 fl. jährlich verzinßet, zunebenst denen 40 scheffel Haber Dreßdnischen MaaßeS, so nebenst obigen 120 fl. zu UnserS Försters im Rosenthal Besoldung bißhero äeputirt gewesen, auch in diesen Kaust mit eingeschlosten und deswegen von dem Rathe in ew'gkeit nichts gefordert werden sollen, gestalt wir Denselben aller UnS dieser wegen zugestandenen Zusprüche respectu des Capital- der Zinßen und der 40. Schöffel Haber gäntzlich loß- zehlen, Dann auch, das bei obigen alle von Uns, Unfern Erben und Nachkommen, der Rath beständig geschützet und gegen männig- lich uff alle Fälle, wann der Rath von einem und andern Unfern Nachfolgern, es geschehe solches auf waS weise es wolle, in An spruch genommen werden möchte, vertreten, auch eveutuLliter das bezahlte Kausfgeld nebenst alle eingewanten meUorativucQ und Un kosten. baar m einer unzertrennten Summa ohne einige Anweisung oder 6owp6llsLtioQ, denselben hinwieder erstattet, auch darwieder die Lxceptivu, daß der Rach den Rosenthal durch Abhauung des HoltzeS genützet oder äeieriori, ct, in keine Wege oxxovirlwerden soll, wie auch daß der verkauffte Rosenthal undt dessen perimeatieL mit keinen ferner« Steuern oder andern anlagen, außer den Steuern, welche auf der xrivatorum darinnen habenden Wiesen hofften und von dem Rathe als Gerichtsherrn künfftig emzunehmen und zu berechnen, nicht beleget, sondern von allen Beschwerungen gäntzlich bestehet bleiben soll, Allermaßen Wir hierüber allenthalben steiff und fest gehalten haben wollen und allen Unfern Räthen und Beamten hiermit ernstlich und bei Vermeidung Unserer Ungnade anbefehlen, bei allen dem, waS hierinnen von Uns mit guten bedacht und wie eingangs er- wehnet, auff gepflogenen Rath und unterhänigsteS gutbefinden, unserer Cammer Räche zugesaget und versprochen, den Rath kräfftiglich schützen und darwieder demselben in keine Wege bedrängen lasten sollen, Zu dessen Uhrkund wir diesen Kauf-Oovtract mit eigener Hand unterschrieben, auch Unser Churfürftl. Cammer 8ecret darunter drücken lasten, So geschehen in Dreßden, den 1. 8eplewbr!s ^Luo Ein Tausend, Sechshundert Drei und Sechzig!. D. 8. Johann Georg Churfürst. Verhandlungen der Stadtverordneten am 27. August 1863. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Nachdem die Versammlung die Iustification der vom VerfastungS- auSschuffe geprüften und richtig befundenen Rechnung über die Winkler-Pöppigsche Stiftung auf das Jahr 1862 ausgesprochen hatte, theilte Vorsteher Dr. Joseph eine an ihn gerichtete Zuschrift des Herrn StadtrathS Lorenz mit. Sie lautet: »Leipzig, 20. Juli 1863. «Hochgeehrter Herr! „AuS den Mitteilungen öffentlicher Blätter über die letzte Sitzung der Herren Stadtverordneten ersehe ich, daß bei der statt- gefundenen Vorwahl für die mit Ende dieses Jahres zur Erle digung kommenden zeitlichen RatbSstellen auch auf mich eine Mehr zahl von Stimmen gefallen ist. Dieser Umstand zeigt mir die Mög lichkeit, daß rch bet der definitiven Wahl wieder gewählt werden löimle. * „So werthvoll mir nun auch das Vertrauen meiner Mitbürger stets gewesen ist und so sehr ich daher auch diesen neuen Beweis desselben zu schätzen weiß, wie ich nicht minder die Ehre ein Mit glied der städtischen Behörde Leipzigs zu sein, vollkommen würdige, so würde ich dennoch aus mehrfachen Gründen, meist persönlicher Art, veranlaßt sein, eine etwa auf mich fallende Wiederwahl ab- lehuen zu wüsten. „Ich hoffe, nicht »öthig zu haben, Ihnen erst sagen zu solle», daß ich unter diesen Gründen die Zweifel, ob ich, als Mitglied des Nationalvereins, neuerdings die regierungseitige Bestätigung erhalten würde, nicht mit verstehe, denn es würde mich »ch berrren können, durch eine verweigerte Bestätigung den achtbaren Männern beigesellt zu werden, welche in den letzteren Jahren wegen ihrer Anhänglichkeit an die Idee der Herstellung einer, früher von der noch gegenwärtigen sächsischen Regierung selbst warm befürwor teten bundesstaatlichen Einigung Deutschlands, für unfähig erklärt worden sind, die Interessen einer sächsischen Gemeinde zu verwalten. „Ich enthalte mich, um nicht weitläufig zu werden, der An gabe der mich bestimmenden Gründe und beziehe mich der Kürze halber formell auf §.97 aä i der allgemeinen Städteordnunz, glaubte aber, um das Wahlgeschäft möglicher Weise nicht unnöthiz aufzuhalten, Ihnen diese Mrttheilung machen zu sollen, deren Be Nutzung ich Ihnen anheim stelle. „Sw schließlich ersuchend, Ihrem geehrten Collegium meine Dankbarkeit auszusprechen, bestehe ich rc." Ueber ein mit dem Directorium der Berlin-Anhaltischen Eisen- bahngesellschast getroffenes Abkommen wegen Beleuchtung des hiesigen Bahnhofs derselben machte der Stadtrath nähere Mittheilung. Es heißt darin u. A.: „Seit längerer Zeit haben wir mit der Direction der Berlin- Anhaltischen Elsenbahngesellschaft über die Beleuchtung ihres hiesi gen Bahnhofs mit Leuchtgas unterhandelt und endlich über folgende Puncte ein gegenseitiges Uebereinkommen erzielt." ») „Die Gasanstalt liefert der Berlin-Anhaltischen Eisevbahn- gesellschaft das für die Erleuchtung ihres hiesigen Bahnhofs sammt Gebäuden erforderliche Leuchtgas zu dem jeweiligen, für die Gasabnehmer festgesetzten Preise, also jetzt und bis auf weiteres zu 2 Thlr. für 1000 Kubikfuß sächsisches Maß. Dieser Preis erhöht oder mindert sich gleichmäßig für alle GaSconsumenten der Stadt nach Maßgabe der diesfalls er lassenen Bekanntmachungen des RathS." b) „Alle durch die Zuleitung des GaseS von der Gasanstalt bis zur Grenze deS Bahnhofs durch die Berliner Straße er wachsenden Kosten übernimmt die Gasanstalt, während säwwt- liche Rohrleitungen und BeleuchtungSvorrichtungeu innerhalb des Bahnhofs der Direction zur Last fallen." c) „Diese Uebereinkunft wird auf 10 Jahre geschloffen.und es verpflichtet sich die Direction, während dieser Zeit 'die Be leuchtung des Bahnhofs und sämmtlicher darauf befindlichen Gebäude lediglich durch das von der Gasanstalt entnommene Leuchtgas zu bewirken." „Zur Erläuterung dieses Abkommens gestatten wir uns folgende Bemerkungen." „Die Uebernahme der Beleuchtung durch unsere Gasanstalt macht die Aufwendung von 4801 Thlr. erforderlich. ES ist un erläßlich, ein sechSzolllgeS beziehendlich vierzolligeS Rohr durch die Berliner Straße nach dem Bahnhof zu legen und zwar muß dieser Röhrenstrang direct mit dem Gasometer Nr. III. in Verbindung gesetzt werden. ES ist übrigens ein besondere- DruckmesterhäuS- chen zu erbauen, damit der Druck geregelt werden kann, ohne die gleichmäßige Zuleitung deS GaseS in die Stadt zu beeinträchtigen. Allerdings würden die Kosten sich beträchtlich niedriger stelle», wenn eS sich nur um die Beleuchtung der Berliner Straße in ihrem jetzigen Zustande handelte. Denn dazu würde ein zwei- zolligeS Rohr Mit einem Aufwands von ungefähr 1900 Thlr. auSreichen. Abgesehen aber davon, daß die nicht auSbleibrute Entwickelung auch dieser Straße in vielleicht nicht zu ferner Zeit die Anlage eines Röhrenstranges von größerer Dimension erfor dern würde, so werden die Mehrkosten durch den Bedarf de- BahnhofeS jedenfalls vollkommen gerechtfertigt, und es wird gleich zeitig die Möglichkeit geboten, den künftigen Adjacenten Gas ab- zugeben. Zudem hat sich auch die jenseitige Direction bereit erklärt, auf die Zeit bis zum 1. November 1864 die BeleuchtungS- kosten der Berliner Straße zur Hälfte zu übernehmen rc." „Die Verwendung würde auf Conto der Erweiterungsbauten der Gasanstalt zu erfolgen haben". Nach dem Vorschläge des Ausschusses zur Gasanstalt ttat die Versammlung dem vorerwähnten Abkommen unter Berwilligung der postulirren Kosten einstimmig bei. Eine Anzahl von Abdrücken der von Herrn Diae. Dr. Lam- padiuS am dritten deutschen Turnfest gehaltenen Predigt, von Herrn Dr. Stephani überreicht, ingleichen die vom kaufmännischen Verein übersendeten Exemplare seine- Jahresbericht- wurden ver theilt. Die Seiten des RathS eingegangenen, zur sofortigen Be rathung nicht geeigneten Vorlagen gelangten an dte betreffende» Ausschüsse. In der Gasanstalt macht sich die Anlegung eine- neuen Brun nens nöthig, da da- Master de- bisher benutzten Brunnen- weder als Trinkwaster noch zu den technischen Zwecken wegen sei ne- starken AmmoniakgehalteS nach sachverständigem Gutachten ferner zu benutzen ist. Ve i» M von z ttöffer de- 1 jeuige welch« T sich s. pefche von i des L Ort mche Lmie von bi- § 25 bi bis ' 270, 5 Octr jede daß jeith mit Wirt i jede förd Zon ge' 3-
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