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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.03.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-03-24
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186903243
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690324
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690324
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-03
- Tag1869-03-24
- Monat1869-03
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.03.1869
- Autor
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nsereS hrrev eine n wir z t. ll. , daß urde, eilen. Ges.il- SN UN- t. ng von ch- r aller r, vr. ÜM, 1. L»nf>. igeu. Anzeiger. Mittwoch lErst-'BeUag- zu Str. 8S.j 24. März 1869. Den Herren Stadtverordneten theile ich hiermit folgende- RathSschreiben über die Wohnungen der Direktoren in den Schulgebäuden mit. Anschütz. „Sie haben Ihre Zustimmung zur Ausführung de- projectirten RealschulbaueS abgelehnt. Ohne auf di« dagegen erhobenen Be denken zur Zeit speciell einzugehen, heben wir zunächst nur ein schäftSstunden sich seinem AmtSberufe zu widmen hat, so muß er auch, wenn er Viesen Anforderungen gerecht werden will, räumlich Am 1 - -1 mit derselben enger verbunden sein, als die- in anderen amtlichen Stellungen der Fall zu sein braucht, mit einem Worte: er muß in der Schule sich ganz heimisch fühlen. Am fühlbarsten wird die Trennung der Wohnung de- Direc- tvr- von der Schule in leichteren Krankheitsfällen desselben, in denen er zwar da- Zimmer nicht verlassen kann, wohl aber für Hauptmoment Ihrer Ablehnung heraus, welchem wir eine princi-1 Lehrer, Eltern und Schüler zugänglich ist, so daß die Schule pielle Bedeutung beilegen und worüber vor allem eine grundsätz-! auch in solcher Zeit seinen Einfluß nicht entbehrt, wenn er in liche Entscheidung gefaßt werden muß, bevor an Entwerfung neuer,! derselben wohnt, wohl aber zu deren größtem Nachtheile dann, oder Abänderung der vorliegenden Baupläne gegangen werden I wenn er außerhalb derselben Wohnung zu nehmen genöthigt ist. kann. Diese- von Ihnen aufgestellte Hauptbedenken beruht ins Aber auch ganz abgesehen von dem nur gedachten speaellen der Frage: Falle, die Trennung der Directorwohnung von der Schule er- ob in die Realschule eine Directorialwohnung ^inzubauen sei? s schwert auch und wiederum zum größten Nachtheile der letzteren den Berkehr de- DirectorS mit den Eltern und Schülern, nicht weniger auch mit den Lehrern, und wir glauben, daß dieser Ist nun zwar diese Frage gegenwärtig nur in Bezug auf den concrcten Fall de- RealschulbaueS von ihnen aufgeworfen und verneinend beantwortet worden, so möge eü uv- doch gestattet sein, I Grund noch nicht gehörig erwogen und darum unterschätzt dieselbe, unter Bezugnahme auf die für Ihre Ansicht in diesem einzelnen Falle geltend gemachten Gründe, als eine allgemeine auf unsere Schulbauten überhaupt bezügliche näherer Betrachtung zu unterziehen. Der finanzielle Maßstab bei Beurtheilung dieser Frage ist von Ihnen in den Vordergrund gestellt worden und wir sind weit da von entfernt, dessen Wichtigkett zu unterschätzen, geben daher auch ohne Weitere- zu, daß der Einbau einer Directorwohnung in ein worden ist. Gar oft ist eS den Eltern dringende- Bedürfniß, sich über ihre der Schule anvertrauten Kinder mit dem Director eingehend auS- zufprcchen; um die- aber in allen Fällen zu können, dürfen die selben nicht an bestimmte Stunden gebunden sein, denn nur die wenigsten Väter sind so unabhängig gestellt, daß sie jede beliebige Stunde zu solcher Rücksprache wählen können; die meisten werden gezwungen sein, die Gelegenheit dazu vor Beginn oder nach Be- Schulgebäude die Baukosten erhöht und daß die Unterhaltung! endigung ihrer eigenen Geschäftszeit oder aber in den Zwischen einer Amtswohnung für die Verwaltung immerhin eine unbequeme I stunden zwischen der Vormittags- und Nachmittagsarbeit zu suchen. Last ist. Solchen rein admimstrativen, vom speciellen Zwecke de-! Wohut der Director im Schulhause, so weiß der, welcher die in Frage kommenden Baue- völlig absehenden Gründen müssen I Unterredung wünscht, daß er denselben zu den chm paffenden nun freilich, wenn sie ohne durchschlagende-Gewicht bleiben sollen, I Stunden in der Regel daheim antrifft, während er in der vom andere au- der Sache selbst sich ergebende Gründe von über-! Schulhause getrennten Wohnung nicht mit gleicher Sicherheit dar wiegender Bedeutung gegenüberstehen, und wir glauben allerdings, I auf rechnen kann, und ehe ein vergebener Weg gemacht wird, so daß solche vorhanden sind. unterbleibt er lieber ganz. Ziemlich ebenso verhält eS sich bezüg- Die in der Regel stetige Anwesenheit deS DirectorS im Schul-I lich de- Verkehr- zwischen Dirrclor und Lehrern. Dem Lehrer ist Hause wird nach unserem auf Erfahrungen beruhenden Dafür-1 daran gelegen, seinen Director vor Beginn der Schulzeit über die halten erfordert: im Interesse der DiSciplin, de- Verkehr- deSIoder jene Angelegenheit seiner Classe zu sprechen, dies wird ihm DirectorS mit Lehrern, Eltern und Schülern, sowie der pfleglichen I leicht, wenn er ein wenig früher zum Schulhause geht, sehr er- Benutzung de- Schulgebäude- selbst. Die ersten beiden Momente I schwert aber, wenn er den Director in seiner Wohnung — viel sind m pädagogischer, der letzterwähnte Grund in administrativer! leicht vergeblich — aussuchen und von da erst den Weg zur Schule Hinsicht von maßgeber.der Wichtigkeit, und wir hätten kaum ge-Imachen muß. Derartige Unterredungen werden dann nur auf glaubt, daß diese Gründe noch besonderer Motiviruvg bedürfen!bestimmte Sprechstunden angewiesen werden und überhaupt der würden. Der direkten Bestreitung der Herren Stadtverordneten I ganze Verkehr eme kalte geschäftsmäßige Behandlung erfahren, die gegenüber finden wir aber unS veranlaßt, noch Folgende- deshalb! sich nothwendig von selbst bildet, ohne daß darum dem Director auzuführen. I em Vorwurf gemacht werden könnte, wenn durch dessen Verweisung Die Aufgabe de- DirectorS ist in erster Linie neben der Ueber-1 in eine von der Schule getrennte Wohnung die engeren, ja wir wachung und Anordnung der Lehrgegevstände die Verständigung I möchten sagen, die iumgeren Beziehungen zu derselben gelöst über den Lehrzweck und dessen Erreichung mit den ihm unter-! werden. stellten Lehrern, sowie die Ausübung der Eontrole über die Art, I Schließlich brauchen wir kaum noch de- in gar häufigen Fällen wie die letzteren die ihnen gestellten Aufgaben lösen, sodann aber l sich bildenden wahrhaft kindlichen Verhältnisse- der Schüler zu die stete sorgsame Aufstchtführung über den gegenseitigen Verkehr! dem Director zu gedenken. Wie oft strebt, ja geizt da- Kcnd zwischen Lehrern und Schülern und die Erfolge, welche ^i« Schule s darnach, sich seinem geliebten Director nahen zu dürfen, sei eS in der Ausbildung der Schüler erreicht. ' Dieser Beruf de- DirectorS muß, wen» er fruchtbar sein soll, nicht nur in bemerk-1auch da-, wa- ihm auf barer, sondern auch in unbemerkter fortgesetzter Beobachtung der I abzuladen. Lehrenden wie Lernenden sich bethätigen, und je wohlmeinender auch nur, um ihm seine Liebe, seine Verehrung zu bezeigen, oder der kleinen Kinderseele liegt, auf ihn Wie gern flüchtet eS dann vor oder nach der Schulzeit zu und sorgfältiger der Director sein Amt in fürsorgender Weise fürs ihm, und die Banden reinster Liebe, die sich in solchen Stunden beide Theile auffafft, umsomehr wird eS ihm gelingen, mit raschem,! knüpfen, wirken segen-reich für da- ganze Leben de- Kinde- nach, kurzem Ueberblick die Mängel, welche zu bekämpfen find, zu er-l Wnd dasselbe auch dann noch solchem HerzenSdrange genügen, kennen und da- Gute, da- sich ihm dardietet, zu würdigen und zu! wenn eS erst an fremden Gesichtern vorüber in fremden Räumen fördern. Um hierzu zu gelangen, darf aber diese seine Beobachtung! zu dem Director gelangen kann? Wir verneinen die- und meinen, nicht nur auf regelmäßige Stunden de- Tage- beschränkt sein;!daß, wenn dieser Verkehr beschränkt oder vernichtet wird, dann auch di« zwischen den eigentlichen Geschäftsstunden inneliegende I ein- der zartesten pädagogischen HülfSmittel dem Director einer Zeit bietet genug Gelegenheit zu Wahrnehmung dar, die ohne! Schule entzogen wird. Haben wir diese pädagogischen GesichtS- Beeivträchtigung für die Schulzwecke nicht ungenützt bleiben darf. I puncte ganz vorzugsweise zu betonen gehabt, so dürfen wir doch Zu diesem Behufe muß der Director seine eigene ihm liebgewordene I auch einen rein administrativen Grund für unsere Auffassung an- Heimath in der Schule selbst finden, und die- wird er nur dann, I führen, welchem auch die Herren Stadtverordneten ein erhebliche- wenu er mit den Seinen in dem Schulgebäude wohnt, während I Gewicht nicht werden versagen können. «r andern Falle- zur Schule nur in dasselbe Verhältuiß tritt, wie I Wenn der Director nicht in der Schule wohnt, so ist da- Schul der Beamte zu seiner Expedition. Da nun aber die Beziehungen l hau- für ihn eben nur SchulhauS und die pflegliche Behandlung de- Director« zur Schule weit innigere find und sein müssen, I desselben wird ihm als Amtspflicht füglich nicht auferlegt werden da derselbe früh und spät und nicht nur in den sogenannten Ge-s können. Die ständige Aufsicht über dasselbe in administrativer
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