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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-04-27
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186904277
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690427
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690427
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-04
- Tag1869-04-27
- Monat1869-04
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1869
- Autor
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3915 Viech, llaffe, lthu», . Wir terrichl forden. ilemrv- Lehrer, :be» ist, erricht-, -aupter, wohl Zeit in r Lehrer erial zu cwünjch- uierricht Heu ver- c vorbe, »eherrscht auf ewr gehörige Mhriger eicht we- welchen > aufwavd, j aewifseu- oa Alle-, en, vou ß. M kem ge- z tiger Di- Vervach- j em Hause sittlich« cbeit uud itaufwavd n-, sowie HauSaof- -egrnwart »ch fordm , daß die Leicht mit tenS gleich er ist, al- : zu Hab«»: tehalte- iche Lr- ist- municate» -druck ge« 59. „Sei cksichtiguvg : bemeffe», dieser Vr- tSkraft der rden muß, hte, sowie duugSgrad 860: rre Stell« der Lehm« Lehrer der als an dir ehrer seiue hat rc. rc., und bleibt i, die ma» , und nicht c, als ma» er viel zu sich beglück er voraus- ein höherer geringerer «anspruche» dicht ve»ig-r al- andere Bedienstete: eine ihre» Leistungen äuge- oeffene Bezahlung, und dieselbe wird für die höheren Elasten auch höher sein wüsten, da, wie wir auch immer der Ansicht sind, ältere Schüler dem Lehrer mehr Arbeit und Mühe kosten. als jüngere, bei denen «S sich um viel einfachere, weniger Borbeituvg ,»d weniger Mühe beim Corrigiren der Arbeiten bedingende llnterrichtSgegen stände handelt. Wir erachten, daß der obige Antrag mit der Beibehaltung deS durch Tüchtigkeit und Würdigkeit regulirtcn AnciennetätS- principS sich wohl vereinigen läßt, sobald man die in confirmirte Stellen eintretenden Lehrer mit der 8. oder 7. Elaste be ginnen und im Laufe ihrer Amtszeit allmälig nach den ober« Elasten, mithin in die Gehalte von 550 Thlr. und 600 Thlr. emrücken läßt, sofern sie nach dem Ermessen deS RarheS — eventuell der Schuldeputation — durch ihre bisherige Amts führung sich als würdig und tüchtig erwiesen haben. Wenn wir aber das Aufrückeu von der 8. oder 7. Elaste au als ein fakultatives bezeichnen, so bestimmt unS hierzu die Würdigung de- Elementarunterricht- im ersten Schuljahre. Nicht jeder Lehrer ist für denselben geeignet, so tüchtig er auch immerhin sein mag. Hat demnach eine Schule daS Glück, einen ganz vorzüglichen Llewentarlehrer zu besitzen, so würde eS Schädigung derselben sein, wollte mau ihn seiner Elaste durch Auftücken in eine 7. Elaste u. s w. «tziehen. Solche Lehrer sind ihrer Elaste zu belasten, doch ist die- „Belassen" in Ansehung der GehaltSftaffel in Anrechnung zu bringen, so daß derartige Elementarlehrer beim zweiten ver bleiben in die GehaltSclaffe vou 550 Thlr. einzurücken hätten, was ohne Schädigung der anderen Lehrer durch persönliche Zulage ausgeglichen werden kann. Diese persönliche Zulage würde, wenn ein Lehrer der 8. Elaste bei fortdauernder Würdig keit und Tüchtigkeit ungeachtet weiterer dreimaliger Gelegenheit zum Aufrücken bis in die 3. Elaste in seiner Elementar-Elaste deunoch verbleibt, sich bis auf 100 Thlr. erhöhen, und könnte in besonderen Fällen bei eminenter Leistung bis zu 160 Thlr. steigen. Man kann hiergegen eiuwendeu, daß durch einen solchen ModuS die Schulcaste ganz außerordentlich in Anspruch genommen, außer dem dem persönlichen Wohlwollen ein großer Spielraum gelaffen »erde. Beide- ist nicht zu fürchten. Die persönliche Zulage wird uur in dem Falle gerechtfertigt erscheinen, wo es sich um eine vorzügliche Begabung für diese Elaste handelt, oder ein besonderes Iuttleffe vorwaltet, den betreffenden Lehrer in der 8. Elaste zu belasten — man hat keinen Ersatz für ibn, Fälle, die nicht all täglich Vorkommen und daher auch die Schulcaste nicht besonder- belasten können. Gerade in der untersten wie in der obersten Elaste ist eine gewisse Stabilität nothwendig und dem Elternhause erwünscht. Zen« bildet die Ein-, diese die AuSgaugSpforte deS SchulhauseS. Sehr viele Eltern wünschen, daß ihr Kind bei eiuem bestimmten Lehrer sein erste-Schuljahr verlebe, gleich wie sie dem reiferen Kinde mahnend zurufrn, alle Kraft aufzubieten, damit eS sein letzte- Schuljahr in der ersten Elaste verbringe, und zu diesem Zwecke iS nicht selten noch ein ganze- Jahr der Schule belasten. Der Einwand aber, daß eine solche persönliche Zulage durch besonderes persönliche- Wohlwollen oder Begünstigung veranlaßt Verden könnte, wird durchs die öffentliche Stimme der Schul gemeinde leicht beseitigt. Sollte unS aber Jemand eivweuden, daß auch andere Lehrer für ihre Elasten unentbehrlich sein könnten, so möchte ein solcher Einwand, wenn überhaupt, doch nur in den seltensten Fällen mit triftigen Nachweisen zu belegen sein. Tüchtige Lehrer einer 6. Elaste werden mit gleichem Erfolge auch in einer 5. und 4 wirken, zumal wenn die Schule in der von unS befür worteten Organisation Gelegenheit bietet, durch Fortschritten von Elaste zu Elaste nach Aucienneiät ihre pädagogische Durchbildung auf dem Wege der Dienstpragmaük immer weiter fördern zu können. Zeigt dagegen ein Lehrer durch seine geringen Leistungen, oder durch Mangel an Eifer für seinen Beruf, daß er für äne höhere Elaste ungeeignet ist, so hat er sich daS fernere verbleiben i» seiner Elaste, ja vielleicht die Zurückversetzung in eine niedere innerhalb seiner GehaltSftaffel, sowie da- Richt erlichen eine- höheren Gehalte- selbst zuzuschreibeu. So glauben wir unsere Ansicht, daß bei einer GehaltSftaffel außer der durch Würdigkeit und Tüchtigkeit regulirten Ancien- »eiät auch auf die vermehrte Arbeit und Zeit, welche die höheren Classen erfordern, Rücksicht zu nehmen sei, hin länglich motivirt zu haben. Bei Annahme und Durchführung unsere- Antrag- behält jede Schule 4 confirmirte Stellen zu 500 Thlr. 6 550 4 - - - 600 » gleich den 2 eoufirmirteu Stellen zu 660 Thlr. Die größere Arbeit wird bester und gerechter honorirt und dabei da- auf Würdigkeit und Tüchtigkeit bastrte AncieunetätS- priucip gehörig gewahrt. vermöchten wir dagegen der RathSvorlage in ihrem ganzen Umfange zuzustimmeu, so würde durch Einführung einer über sämrmuch« 9 Volksschulen der Stadt verbreiteten Ancreunetät nach den von unS dargestellten Erörterungen (wir müssen natürlich von den Bedingnnge» Würdigkeit und Tüchtigkeit absehe«, glauben auch zur Ehre deS hiesigen LehrerstandeS annehmen zu können, daß nicht oft Veranlassung vorhanden sein möchte, diese Corrective der Ancienueiät anwenden zu müssen) von den 32 Gehalten von 600 Thlr. deren 11 allein der I. Bürgerschule 5 - - H. - 4 - -m. 3 - - IV. - und nur 1 - - V. - 5 - - RathSfteischule, 1 - - I. Bezirksschule und 2 - - II. Bezirksschule zufallen, und eS möchte eine ziemliche Reihe von Jahren vergehen, ehe diese- Mißverhältniß in der Verkeilung sich bester gestaltete, ganz abgesehen davon, daß die Factoren Arbeit und Zeit umge rechter Weise völlig außer Betracht bleiben, und diese höheren Ge halte zum Theil Lehrern zufallen würden, welche, weil durch die Schule weniger in Anspruch genommen, durch UnterrichtSertheilung in Doppelclaffen, Familien und Instituten die diSpomble Zeit gut zu verwertheu vermöchten, waS durch Claffenarbeit viel beschäftigten Lehrern nur in ganz beschränkter Maaße möglich wäre. Fügen wir nun noch hinzu, daß von dieser Aenderuug in den GehaltSverhältuiffen drei Lehrer an den Bezirksschulen betroffen würden, welche bereit- seit Jahren einen Gehalt von 600 Thlr. bezogen haben ; ferner, daß mit Ausnahme der Begünstigten eine allgemeine Unzufriedenheit der Lehrer an den Anstalten eiutreten müßte, welchen die höheren Gehalte auf Jahre fast entzogen würden, so wie endlich, daß ein derartige- Arrangement weder unser« Ver handlungen vom 27. März 1868, noch dem seit vielen Jahren beobachteten Verfahren bei den hiesigen Schulanstalten bezüglich ihrer Etatisirung, noch den von unS citirlen Ansichten de- Rache- vor noch nicht einem Jahrzehnt entspricht, so wird man eS nicht ungerechtfertigt finden, wenn wir auf Einführung einer allge meinen Ancieuuetät, wie sie in der RachSzuschrift beantragt wird, nicht einzugehen vermögen. Bezeichnet aber da- RathScommuuicat alS günstige Erfolge der Einführung dieser Anciennetät, daß die Leistungsfähigkeit jeder ein zelnen Schule nicht gehemmt und beeinträchtigt werde, waS durch allzu häufigen Wechsel im Lehrerpersonale Vorkommen könne, so wie daß sie allen Lehrern der Stadt gleiche Gelegenheit zum Auf rücken m höheren Gehalt gewähre, so unterschätzen wir diese Vor theile keineswegs, meinen aber, daß bei Durchführung unserer An träge die Zusammevhaltuug der Lehrercollegien auch bewahrt bleibe, wie die bisherige Praxis tatsächlich bewiesen hat. Äst doch bei derselben die Versetzung confirmirter Lehrer au andere Schulen nm ausnahmsweise und nur unter besonderen Umständen vorgekommeu. Dagegen stimmen wir dem Commuuicate voll kommen bei, daß die Verwaltung der Füglichkeit bedarf, Ver setzungen der Lehrer von einer Schule an die andere vornehmen zu können, da eine solche in einzelnen Fällen eben so zweckmäßig als unentbehrlich ist. Wir legen auf diese Füglichkeit große- Ge wicht und meinen, daß mancher engherzige Widerstand gegen äußerst woyllhätige Institute gebrochen werden könnte, der in der Abge schlossenheit einzelner Collegien den stärksten Halt gefunden hat, ganz abgesehen von einem Kastengeiste und einer Stagnation, welch« in üvem zu abgeschlossenen Lehrercollegium zum Nachtheil für ein frische- kräftige- Schul- und Lehrerleben zu leicht Vorkommen können. Ebenso wird da- Auftücken in höhere Elasten und demgemäß in höhere Gehalte bei Annahme unserer Modifikation allen Lehrern gewahrt bleiben, und wenn man einwenden wollte, daß jede vacanz in den oberen und mittleren Elasten inmitten deS Schuljahres die sämmtlichen nachfolgenden Elasten den Nachtheilen einrS Lehrerwechsel- au-setze, so läßt sich diese Gefahr sehr leicht dadurch beseitigen, daß, wie bei Anstellung von Bicareu, der neue confirmirte Lehrer für den übrigen Theil de- Schul jahre- in die erledigte Classe einttitt. Man wird die- in vielen Fällen ohne alle- Bedenken anordnen können, da derselbe alS provisorischer Lehrer vielleicht in einer ganz ähnlichen Elaste gearbeitet hat. Sollte dies aber dennoch unräthlich sein, so wird ein Lehrer derselben GehaltSftaffel seine früheren Zöglinge recht gern wieder aufnehmen, besonders wenn er der wäre, der künftig die Elaste zu führen hätte. Man kann die Ausgleichung derartiger Bedenken getrost der Umsicht unserer Direktoren überlasten. Mit dem neuen Schuljahre träte alSdann der Stellenwechsel ein, welcher durch Fortführung derselben Classe für Lehrer wie Schüler gleich angenehm und wohlthätig sich erweisen und namentlich bei ersteren zur pädagogischen Durchbildung auf prak tischem Wege beitragen würde. Alle im Communicate aufgeführten und bei Verleihung höher dotirter Stellen bisher befolgten Grundsätze können bei Durch führung unserer Vorschläge in Geltung verbleiben, namentlich soll dem Lehrer kein unbedingte- Recht zum Auftücken eingeräumt, jede- Ausrücker» von eiuem RathSbeschluß abhängig gemacht und neben dem Dienstalter die Arbeit, Würdigkeit unv Tüchtigkeit als Bedingung für höheren Gebalt als zweckmäßig und gerecht an erkannt werden. Geschieht die-, dann wird eS nicht Vorkommen, daß Lehrer wie bei de; bisherigen Gleichheit der Gehalte, au-
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