Dresden. 14. November 1923. An unsere Abonnenten! Ab 17. November 1923 mit Beginn der 3. Bezngswoche geht unser Verlag über zur Berechnung des Bezugspreises in Goldmark. Es wird dadurch im Interesse beider Teile eine wesentliche Vereinfachung der Vezugsgeld- entrichtnng erzielt insofern, als die lästigen und bisher jede Woche notwendige» Erhebungen durch Zahlkarte und Nachnahme in Wegfall kommen. Bezug im November: Die „Sächsische Volkszeitung" lind die „Thüringer Volksmacht" kosten für den Nest des November ab 17. d. M. 2.5V Goldmarlr. Unsere Verlaqsabonnenten, d. h. diejenigen, die Bestellung und Bezahlung beim Verlag direkt vornehmen, haben diesen Betrag zum jeweiligen Tageskurs am Einzahlungstage an den Verlag zu entrichten. De Bezahlung erfolgt entweder p e r s ö n l i ch in unserer G e s ch ä f t s st e l l e oder dnr ch liebe r w e i s n n g auf un s e r e P o st s ch c ck k o n t en D r es d e n N r. 14797 (für „Sächsische Volkszeitung") oder Erfurt Nr. 13409 (für „Thüringer Volksmacht"). Wir machen die Verlagsbezieher ganz besonders noch einmal darauf auf merksam. daß, wie schon oben erwähnt, in Zukunft Zahlkarten der Zeitung nicht mehr beigefügt werden. Unsere Postabonneiltcn, d. h. diejenigen, welche Bestellung und Bezahlung der Zeitung an den Briefträger oder an ihr zuständiges Postamt richten, erhalte» in diesen Tagen eine Nacherhebnng für den ganzen Monat November durch die Post und zwar in Hohe von 4.10 Goldmark. Dieser Betrag setzt sich zusammen ans 1. Novemberwoche . . . .035 Goldmark 2., 3. und 4. Novemberwoche je 1.25 Gvldmnrk 3.75 Goldmark zusammen . . 4.10 Goldmark Hierbei ist der an die Post schon eingezahlte Betrag für November in Höhe von 1 052 000 000.— Mark in Abzug gebracht. Bezug im Dezember: Der Bezugspreis der „Sächsischen Volkszeitnng" und der „Thüringer Volksmacht" beträgt für Verlags- und Postbezieher gleicherweise für Dezember 5.00 Golvmartr. Die Verlagsabonnenten haben diesen Betrag bis 1. Dezember auf unsere Post scheckkonten Dresden Nr. 14797 („Sächsische Volkszeitung") und Erfurt Nr. 13 409 („Thüringer Volksmacht") oder durch persönliche Bezahlung in unseren Geschäftsstellen oder bei den bekannten Annahmestellen zu entrichten. Die Postabonnenten bezahlen diesen Betrag wie bisher an den Briefträger oder- direkt an die Post. Ans den obigen Ausführungen ersehen unsere Abonnenten, das; der bisher durch die Zeitverhältuisse bedingte Wochenbezugspreis in Wegfall kommt und an dessen Stelle wieder der frühere Monatsbezugspreis tritt. Die Bezugsgeldentrichtung wird hierdurch wesentlich vereinfacht. Wir bitten aber dringend, v 0 rstehende Ausführungen genau zu beachten und für ungesäumte Erledigung besorgt zu sein. Denn nur dann ist es möglich, unsere beiden Zeitungen zu erhalten und den Lesern pünktliche Lieferung zuzn sichern. Verlag der Sächsischen Volkszeitung und der Thüringer Volksmacht.