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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.06.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-06-20
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186906205
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690620
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690620
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-06
- Tag1869-06-20
- Monat1869-06
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.06.1869
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5VVV deren Namen und Wohnort in ihre« Büchern notiren und. die vorgeschriebenen mit der betreffende» Rgisternummer zu versehenden Bestellzettel S Monate laug aufbewahren. 2) Anderen balzhändlern ist, wenn sie mit Viehsalz handeln, die Notiruvg der Namen und de- Wohnorte- der Käufer in ihren Büchern zur Pflicht zu machen, wenn sie aber mit Gewerbesalz handeln, so ist da- von ihnen zu führende Tontrolebuch zu foliiren und zu stempeln und ist ihnen vorznschreibrn, die S Monate auf zubewahrenden Bestellzettel mit der laufenden Nummer de- Controle- such- zu versehen. Allen Händler» mit Viehsalz oder Gewerbesatz ist außerdem — vorbehaltlich der Befugniß der Großhändler: an Zwischenhändler zu verkaufen — zu verbieten, an Personen dergleichen Salz zu verkaufe», von denen sie wisse», daß sie Vieh nicht besitzen, be ziehung-weise da- im Bestellzettel angegebene Gewerbe nicht be treiben, oder welche ihnen als solche, welche dergleichen Salz nicht beziehen dürfen, von der Steuerbehörde speciell bezeichnet sind. Zu diesem Ende sind die von de» in Rede stehenden Händlern zu führenden Bücher häufig eiazusehen, und ist der Verdacht, daß dergleichen Salz zu andere» alS den gesetzlich erlaubten Zwecken bezogen sei — ein verdacht, der auch vorliegt. wenn Personen Vieh- oder Gewerbesatz in einer ihr Bedürfmß offenbar weit über steigenden Menge beziehen — sorgfältig zu verfolgen, beziehungs weise besten Verfolgung dem Hauptamts, in dessen Bezirk der Käufer wohnt, anheim zu geben." Eine weitere Bekanntmachung desselben Minister- ordnet an: „Da gegen die Bestimmungen der Bekanntmachung vom 20. Juni v. I., betreffend den Verkauf de- Viehsalze- und de- Gewerbesalze-, vielfach verstoßen wird, so wird wiederholt Fol gende- angeordnet: 1) Viehsalz darf nur zur Fütterung de- BieheS, Gewerbesalz nur zu gewerblichen Zwecken. für welche Salz abgabenfrei verab folgt wird (Z. 20 de- Buvde-gesetze- vom 12. October 1867, Bundesgesetzblatt Seite 41) und zwar stet- nur zu denjenigen ge werblichen Zwecken verwendet werde», welcher von dem Gewerb treibende« im Bestellzettel vermerkt ist. 2) Niemand darf Viehsalz oder Gewerbeialz verkaufen, der nicht zuvor der Steuerbehörde von der Absicht, solche- Salz zu verkaufen, schriftlich Anzeige gemacht und über diese Anzeige eine Bescheinigung erhalten hat, m welcher zugleich die beim Verkauf zu beobachtenden Bestimmungen mitgerheilt werden. 3) Viehsalz und Gewerbesalz dürfen von SalzwerkSbefitzern und Salzgroßhävdler» an Handeltreibende nur überlasten werde», wenn Letztere sich über de» Besitz der unter Nr. 2 ^gedachten Be scheinigung auSweisea." Verein für Natur Heilkunde. Die diesmalige Wochenversammluvg de- Verein- für Natur heilkunde wurde nach Verlesung und Genehmigung de- Protokoll- durch den Herrn Vorsitzenden mit Verlesung eine- Abschnitte- einer populären ärztlichen Schrift (von A. F. Erfurch, einem Schüler de- verewigten Rauffe) eröffnet. Hierauf folgte eine Berichterstattung von vr. Boruttau über die in neuester Zeit erschienenen für Naturheilkund« und volkSthümliche Gesundheitspflege wichtigsten literarischen Werke, unter welchen er eine große Reihe, deren Verfasser theilS Fach- Männer und Gelehrte von Profession theilS aber auch sachver ständige „Laien" find, mit Namen, Titel und kurzer Beurtheilung de- IuhalleS aufführte. Mit etwa- größerer Ausführlichkeit verweilte vr. B. bei Besprechung der neu begründeten „Deutschen Vierteljahr- schrift für öffentliche Gesundheitspflege", deren Anschaffung für die Ber- einSbibliothek und fleißig prüfende Lectüre er angelegentlich empfahl. Der Geduer hob besonder- hervor, eS könne der Umstand, daß diese oder jene Persönlichkeit, von welcher da- literarische Unternehmen au-gehe, zeitweise au- irgend welchem Beweggrund den Bestrebungen dies» Vereine- feindlich entgegen getreten sei, keine genügende Veravlaffuvg bieten, um die sachlich auf dasselbe Ziel hiuwirkeuden Bemühen jener Männer zu ignorireu oder geringschätzig zu be handeln. Der HauptangriffSpuuct gegen die Thatigkett oeS Vereine- für Naturheilkunde, daß sie der Freigebung der ärztlichen Praxi- in unerlaubter Weise vorgreife, werde ja »hvedie- hoffentlich bald, wie verschiedene Zeichen andeuteu, durch die Gesetzgebung in Weg fall kommen. Redner knüpfte hieran die Bemerkung, daß, wie man u. A. au- einem höchst lesen-werchev Aufsatze der erwähnten Zeitschrift (von vr. Wafferfuhr) ersehe» könne, auch unter den Fachgelehrten die Erkevntniß durchzudringen beginne, daß die SanitätS-Wissenschaft ohne rege Behelligung und BethLttgung de- aufgeklärten Volk-Willen- ein todrer, unfruchtbarer Schatz sei. Da- hätte« -. B. schon die in dieser Beziehung höchst beachteaS- werthen Verhandlungen der letzte» Wanderversawmlung deutscher Naturforscher und Aerzt, gezeigt. Unter de« hierauf folgende» Referate» verdient ein Bericht de- Mitgliede- Herrn Löwe »eben einen unter seiner Aufsicht »nd An leitung bei zweckmäßiger Wafferav Wendung glücklich verlaufene» Fall von Scharlach mit Braune besonder- hervorgehoben zu 8 werden. Ein Antrag aus Veranstaltung einer Festlichkeit Jahresfeier der Vernu-stiftung wurde für eine geschloffene gliederversammluvg zurückgelegt. verschiedenes. — Eine empfindliche, aber wohlverdiente Strafe traf eine» Berlin sich aufhaltenden Weinhäudler au- Frankfurt a. A Rob. Oppenheim, welcher im Flur de-Opernhauses wäh de- Gedränge- zum Eingang sich erlaubt hatte, eine den g! deren Kreisen angehörige junge Dame mit handgreiflichen anständigkeiten der gröbsten Art zu belästigen. Die Sache zur Keuntniß de- Staatsanwalt- gelangt und die Anklage w Erregung eine- öffentlichen AergernifseS durch Verletzung Schamhaftigkeit erhoben worden. DaS Gesetz bestimmt als »I drigsteS Strafmaß für ein derartige- Vergehen drei Mo» Gefäugniß, da- Gericht sah sich jedoch veranlaßt, über Strafmaß hinauSzugeheu, und erkannte auf sechs Monate fängniß. In den Gründen wurde darauf hingewiesen, daß ständige und gesittete Damen durch dergleichen Exceff, in peinlichste Lage versetzt würde» und daß eS Aufgabe de- G< sei, einer solchen Gefährdung der öffentlichen Sitte so die möglich eutgegruzuwirke». — Menu eine- holländischen Passagierdampferi Ein eugltscher Reisender hat sich der dankeuSwerthen Mühe Me zogen, da- Menu eine- holländischen Poquetboote-, da- nach malayischeu Archipel ging, zu copireu und mitzuthelleu. Dafse war in da- Schiffsreglement ausgenommen und lautete wie f« „Um 6 Uhr Morgens Thee und Kaffee. Bo» 7 bi- 8 Uhr Frühstück: Thee, Eier, Sardinen u. s. w. Um 10 Uhr Mo Gin, Bitter. Um 11 Uhr zweite-Frühstück, da- sich nur iuso von dem Diner unterscheidet, al- eS ohne Suppe servirt wr Um 3 Uhr Nachmittags Thee und Kaffee. Um 5 Uhr Bi Madeira und Gin. Um */,7 Uhr große- Diner mit Bier Bordeaux. Um 8 Uhr Thee und Kaffee. In den Pause» vik Bier und Sodawasser verabreicht." Da nun die Seeluft bekannt« maßen und dem gebräuchlichen Ausdruck zufolge „zehn", so nicht zu verkennen, daß da- holländische System auSreichl,! Passagieren die- Phänomen nicht allzu empfindlich zu mache». — Die traurige Affaire Zastrow kommt vom 5. bi- 10.3 ur gerichtlichen Verhandlung in Berlin. Die Zahl der zv rscheiven aufgeforderteu Zeugen ist nahe an 80. (Eingesandt.) An der dem AugustuSplatze zugekehrteu Fronte de- Unk gebäudeS paradiren große Anschläge, welch« von Rach- wegen bieten: eS solle schwere- Fuhrwerk hier gar nicht, leichte- nur Schritt vorbeifahren. Und in der Thai, wenn allmonatlich mal ein Fiaker vor dem Augusteum passirt, geht- ordnuug-ge langsam, und die Doeenten find ungestört. Wer aber so glücklich ist, in einem der über dem Couvici findlicheu Auditorien zu lesen oder zu höre», der kann dar rechnen, alle Viertelstunden von dem donnerudeu Getöse ein« oder mehrerer schwerbeladener Rollwagen gestört zu werde», unten im Hofe fröhlich hin und wider fahren. Man eilt, Fenster zu schließen, so erquicklich auch ein frischer Luftzug mag, namentlich in dem dumpfen Auditorium I.; dennoch s sich der Docent geuöthigt, seinen Vortrag zu unterbreche», oder die Weisheit geht verloren. Gehört diese Thatsacke, für welche der Einsender vu» Semester lang die Beläge sammeln konnte, vielleicht zu den b« tigten Eigenthümlichkeiteu de- PaulinumS? oder wäre eine Rest ebenso ausführbar, alS sie wünschen-werth ist? Eine öffentliche Anfrage dürfte sich empfehlen. (Eingesandt.) Wir theilen auch die Meinung, daß unser Theaterpubüa» seit der Zeit der Eröffnung de- neuen Theater- in Bezug «f Beifall-speuden sehr oft selbst bei gute» Leistungen sich erwat servirter hält, alS früher im allen Theater, und wir stt ganzem Herzen dafür, eS möge in dieser Beziehung bald besser werden und eine angenehmere Berfallöremperatur eintreten, znml in erster Linie die Anerkennung de- Publicum- den Künstler si weiterem Streben begeistert. Nicbt aber sind wir damit einon- standen,, wenn e- in neuerer Zeit die Schauspieler- uub Ln» waudtenlogeu alS eine ihrer Aufgaben erkennen möchten, buch markerschütternde- Händeklatschen dem Beifall etwa- auf die Brm helfe» zu wolle». ES erregt die- im Publicum Mißfalle» «ad wird vor allen Dinge» dahin, da- Publicum eher kälter alt wärmer zu stimmen, ja e- erscheint geradezu unpassend. Mar merkt die.Absicht und wird verstimmt. Hoffentlich ^ »ügen diese Zeile», di« Abstellung dieser Unsitte ur veranlaß indem wir unS gleichzeitig im Interesse der Kunst und der Küns! an unser Theaterpuolicum mit der Bitte wrnden, gute» tmsd leistuuaen r den verdiente» Beifall nicht vorenthalle» zu wolla. Diese Snerkennung rein au- der Mitte de- Publicum- wird d« ^ wahr« Künstler willkommen sein. Vf. u. L
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