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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.07.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-07-08
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186907087
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690708
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690708
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-07
- Tag1869-07-08
- Monat1869-07
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.07.1869
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Gebäude, namentlich auch das Gut eines gewissen Kurth ergriffen i er gegen die ihn um Auskunft nach dem Orte deS Feuers alt- und eingeäschert hatte. ! gehenden Waldarbeiter des mitabgebrannten Kurth'schen Gute- keine Dagegen wurden auch alsbald durch die Untersuchung Um-1 Erwähnung that. Allein der Angeklagte konnte, da er sich, nach stände ermittelt, welche die Angaben Höhte's in sehr wesentlichen I seiner ebenfalls nicht widerlegten Angabe, ganz in der Nahe der Puncten als erlogen erwiesen. Namentlich widersprachen vier I Brandstätte befunden hatte, dieselbe Auskunft auch von einem glaubhafte Zeugen der trotzdem festgehaltenen Behauptung des I Andern erhalten, oder, obwohl er den weitern Umfang des Feuers Angeklagten, daß er zum Zweck der Brandstiftung Feuerschwamm I kannte, die auf die hierauf nicht gerichtete Frage ertheilte Aus sich gekauft habe, und von den zahlreichen, nach Ausbruch des I kunft absichtlich auf die Bezeichnung des Guts, in welchem das Feuers anwesenden und herbeigeeilten Personen vermochte nicht! Feuer ausgekommen war, beschränkt haben. Bielleicht fürchtete er Art der erlangten Kenntniß zu sagen, weil eine ei tung zu bestätigen, daß er auf der Flucht von der Brandstätte! er damit die für einen Vagabunden gewiß nicht wenig verführerische von drei Männern verfolgt worden sei. Ebenso erwies sich der ! Anwesenheit beim Ausbruch des Schadenfeuers, oder einen sonstigen L-L,. c L., l wenn auch irrigen — Meinung ihm ungünstigen bekennen müssen. Jedenfalls würde selbst seine aeseyen von dem seit feiner Dienstzeit Del dem Geschädigten ver-1 nachgewlesene Anwesenheit am Orte der That ebensowenig wie die stoffenen zweijährigen Zeitraum, mit dem Letztern später erwiesener ! in der Nähe wahrgenommene Fußspur als ein genügendes In- Maßen in freundlichem Verkehr gestanden hatte und bei einem ! dieium zur Unterstützung der Selbstbezichtigung haben aufgefaßt wiederholten Besuche sogar mit Kaffee und Kuchen bcwirthet! werden können. worden war. ! Da endlich selbst der Staatsanwalt eines Antrags auf einen Am auffälligsten mußte aber erscheinen, daß er, obschon er! verurtheilenden Wahrspruch sich enthielt, vielmehr die Beantwor- seiner Behauptung zufolge schon bei seiner Entweichung aus Methan ! tung der gestellten Frage lediglich dem Ermessen der Geschwornen den Entschluß gefaßt hatte, dahin nicht zurückzukehren, sondern durch ! anheimgab, so mußten die letztem auch bierin einen beacbtens- Verübung der beabsichtigten Brandstiftung seine Unterbringung in ! werthen Wink zu dem ertheilten Verbiet erblicken. Zwickau zu veranlassen, dem ihn verhaftenden Gensdarm gegen-! Die Herren Geschwornen sind daher wegen des in der Höhle- über, der, weil er sich eben mit Nachforschungen nach dem Urheber! schen Untersuchung abgegebenen Wahrspruchs mit Unrecht getadelt des Schadenfeuers beschäftigt hatte, ihm ohne irgend einen Ver-1 worden. Finanzieller Wochenbericht. (Schluß.) Berlin notirte: Eredit 133. 132»/4. 135^. Franzosen 2001/4. 2071/4. 2072/4. Lombarden 1381/4. 138^8. 138^. 114 ex. 114»/4. 200 ex. 20N/8. 1381/2. 139V2 dachtsgrund und blos auf gerades Wohl vorhielt, daß er wahr scheinlich das Feuer in Hopfgarten angelegt haben werde, unter Behauptung eines fernen Alibi seine Unschuld bet heuerte, während er sich doch bewußt sein mußte, daß er seinen behaupteten Zweck, da er sich keines Zeugen seiner That versichert hatte, nur durch Selbstanzeige erreichen könne, demselben aber durch sein widersprechendes Verhalten einem Organ der öffentlichen Sicherheit gegenüber gerade zuwiderhandle. Es mußte dieses Verfahren den dringenden Anschein erwecken, als ob er durch jenen Vorfall erst! Die Ultimoregulirung mußte auch für heimische Bahnen um auf den Gedanken, die Verübung des Verbrechens sich anzudichteu,! so schwieriger verlaufen, als die verschiedenen Institute, welche gebracht worden sei. ! sonst den Reportirenden beisprangen, ihre Gelder für eigene Zins- Wenn nun der Angeklagte, nachdem er von seinem Vertheidiger! zahlungen brauchten. Lombarden, Eredit und Amerikaner waren belehrt worden war, daß ibm wegen des behaupteten Verbrechens! stark übrig; wogegen Franzosen, welche auch in Paris stark an- nicht sowohl seine Einlieferung nach Zwickau, als vielmehr eine! zogen, noch immer die Spieler mit einem Deport foppen. Hin- langjährige Zuchthausstrafe bevorstehe, sein schon an sich nicht! sichtlich Lombarden ist wieder die Rede von einem Eonsortium, besonders glaubhaftes, in wesentlichen Puncten sogar als wahr-1 das den Cours derselben zu treiben beabsichtige, wenigstens ent- 1141/8. 2021/4. 140»/s. Maßregeln Uebertragung aller- nicht 'die sich Ober- jel-Od-erberger; aber auch für Bergisch-Märkische Falle ein Schuldig ausrusprechen, lieber zu ersparen. ! und Magdeburg-Leipziger. Jedenfalls ist die Eapitalsanlage dabei Auch das bei der Verhandlung vorgelesene Anklageerkenntniß! betheiligt, theilweise auch Deckungsbedürfnisse und Aussicht auf hat auf thatsächliche Umstände, welche die Sclbstbeschuldigung! Gctreidetranöporte. Görlitzer wurden nach der Generalversamm- von Strouöberg und Eonsorten aufgekauft, um durch eine ige Eourssteiger'ung die von der Generalversammlung ange- genommene Fusion als von der Börse günstig ausgenommen einen Verbrechens durch Höhle nicht ausgeschlossen und ,/Niemand auf-! Augenblick lang im bengalischen Feuer erscheinen zu lassen. (Die getreten sei, der ihn zur Zeit der That an einem anderen Orte! Börsenzeitung schämt sich auch nicht mit ihrem Lichtstümpfchen gesehen habe." ! dabei mitzuhelfen). Die Generalversammlung selbst brachte, ob- Daß sich Jemand eines verübten Verbrechens fälschlich bezich-! gleich ihr Ausgang, zweifellos war, charakteristische Dinge ans tigen könne, ist eine nach den Erfahrungen der Strafrechtspflege! Tageslicht. Anwesend waren 97 Stimmberechtigte, welche 4278 Stim- kemeswegs seltene Thatsache. Nach bekannten Regeln über den ! men vertraten, so- daß durchschnittlich auf jeden 42 Stimmen Beweis im Strafproceß kann aber, wie vom Vertheidiger mit kamen. Ein großer Theil der Anwesenden bestand natürlich, wie es in solchen '/Fällen immer ist, aus Nichtactionairen. Von der Opposition wurde ein Berliner Bankier namhaft gemacht, welcher sich 800,00 0 Thlr. Actien von verschiedenen Actionairen unter dem Vorwand e gegen die Fusion stimmen zu wollen, geliehen Recht hervorgehoben wurde, auf ein Geständnis; eine Verur teilung nur'dann gegründet werden, wenn dasselbe, weil es mit anderen Ermittelungen im Einklang oder mindestens nicht im Widerspruch steht, glaubhaft erscheint. Von einem Geständniß kann überhaupt nur die Rede sein, wenn sich annehmen läßt, daß! hatte, und dieselbe im" Gegentheil für Strousbcrg verwendete! der Gestehende zur Sühne für ein begangenes Unrecht freiwillig! Im Sinne der Ec.rnmunalbehörden von Görlitz wurde der Antrag der Erd ul düng des dafür angedrohten Strafübels sich unter-! gestellt, die Fusion von dem Beginne des Baues von Görlitz nach wirft. Wer aber den Beweis liefert, daß er in Folge Ungemachs! Reichenberg abhängig zu machen. Der Bürgermeister aus Zittau in seinen Lebensverhältnissen oder aus moralischer Versunkenheit! erhob sich dagegen, weil ein solcher Beschluß das Rechtsgefühl Ver den Aufenthalt in einer Strafanstalt der freilich durch einen! letze, da er einen. Vertragsbruch der Regierungen verlange. Der regelmäßigen Wandel zu erkaufenden Freiheit vorzieht, der legt! Reichcnberger B ürgermeister verglich dawider den Staatsvertrag durch die Selbstanschuldigung eines jene Veränderung seiner Lage! zwischen Oesterre.-ich und Sachsen mit dem im gleichen Jahre ge- herbeiführcnden Verbrechens nicht ein Bekenntniß ab, sondern stellt! schlossenen römis chen Eoncordat. Wie dies müsse auch jener fallen, eine Behauptung auf, die des strengen Beweises bedarf, wie die! als dein Geiste der Zeit widerstrebend. Anzeige eines Verbrechens von Seiten des Verletzten. ! Der famose. Paragraph, wonach die Verwaltung sich cigen- Der einzige, erst bei der Verhandlung näher erörterte Ver-! mächtig, ohne weiter die Actionaire zu befragen, die Bestimmung dachtsgrund, welcher allenfalls als eine Unterstützung der früheren ! desCapitals vorbehielt, wurde zwar freiwillig von derselben zurück- zätte betrachtet werden können, war der von ! aeroaen. inde^/r Strousbera wein ia. daN es ibm nach vollroaener
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