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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.09.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-09-10
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186909102
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690910
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690910
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-09
- Tag1869-09-10
- Monat1869-09
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.09.1869
- Autor
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WpMtr TaMM Anzeiger. Freitag Mrfte Beilage z« Nr. LKA.j 10. September 1869. Tagesgeschichtliche Ueberslcht. I Die bereits gestern von uns erwähnte, von den preußischen ist nun die Angelegenheit auf demPuncte angelangt, daß auf eine Ministerien der Finanzen, des Handels, des Cultus und des baldige, beide Theile befriedigende Lösung Aussicht ist. Innern an sämmtliche Specialregierungen, Landdrosteien u. s. w. Die „Magdeb. Ztg." berichtet aus Kassel, den 7. Sept.: erlassene Anweisung zur „Ausführung der Gewerbeordnung u. s. w." Die „Hessische Volkszeitung" ist heute mit einem Trauerrande hebt u. a. in Betreff der Preßgewerbe folgende Veränderungen erschienen, um ihre Gefühle darüber auszudrücken, daß heute vor der Gesetzgebung hervor: Die im §. 1 des Preßgesetzes vom drei Jahren die Abgeordneten aus Hessen im preußischen Abge- 12. Mai 1851 vorgeschriebene Genehmigung der Bezirksregierung ordnetenhause mit der Einverleibung Hessens sich einverstanden er zürn Gewerbebetriebe der Buch - und ^»temdrucker, Buch - und klärt haben. Wir bemerken dies, um dem etwaigen Mißverständ- Kunsthändler, Antiquare, Leihbibliothekare, Inhaber vo« Lese- nisse vorzubeugen, als habe die „Hess. Volkszllung" diesen Tag cabinelten, Berkäufer von Zeitungen, Flugschriften und Bildern, durch Entfaltung der schwarz-weißen Farben festlich begehen wollen, sowie die für diese Genehmigung vorgeschriebenen Bedingungen In der am 8. d. M. in Halle abgehaltenen außerordentlichen fallen hinfort weg. Die Prüfung der Buchhändler und Buch- Generalversammlung der Actionaire der Halle-Sorau-Gu- drucker findet fernerhin nicht mehr statt. Durch die Aufhebung bener Eisenbahn-Gesellschaft wurden die Anträge des der Erfordernisse für die Genehmigung zum Betriebe der Preß- Verwaltungsraths bezüglich einer Verschmelzung des Unternehmens gewerbe werden auch die Vorschriften beseitigt, welche in den §§. 3 mit der Berlin - Görlitzer und der Märksich-Posener Elsenbahn- und 4 des Preßgesetzes vom 12. Mai 1851 in Bezug auf die Gesellschaft sowie bezüglich der Ausführung verschiedener Anschluß- Ausübung der "Preßgewerbe durch Stellvertreter enthalten sind; bahnen mit 1468 von 1556 vertretenen Stimmen angenommen, diese Ausübung ist in Gemäßheit der §tz. 45 und 46 der Gewerbe- Den Carm eliterinnen in Krakau ist nun definitiv die ordnung für die Preßgewerbe unbedingt und ohne besondere Ge- Staats-Unterstützung entzogen worden. Die hierauf bezügliche nehmigung gestattet. Dagegen bedarf "es zum Betriebe des Preß- Zuschrift des Bezirkshauptmanns von Krakau, Herrn Bokowski gewerbes nach §. 14 der Gewerbeordnung der Anzeige über das an den dortigen Earmeliterinnen-Eonvent lautet: „Se. Excellenz Betriebslocal und jeden spätern Wechsel desselben bei der Orts- der Minister für Eultus und Unterricht hat verfügt, daß die den Polizeibehörde. Die Zuwiderhandlung ist im §. 148 Nr. 3 mit barfüßigen Carmeliterinnen seit 1. Januar 1867 aus den Staats- Strafe bedroht. Nach tz. 10 des Preßgesetzes durfte bisher fonds verabreichte rückzahlbare Vvrschußleistung von 1800 Fl. Niemand ohne Erlaubniß der Ortspolizeibehörde auf öffentlichen jährlich mit Ende des Monats September 1869 zu sistiren sei. Wegen, Straßen, Plätzen rc. Druckschriften ausrufcn, verkaufen, Ich setze nun den Convent auf Grund des Ministerial-Rescriptes vertheilen, anheften oder anschlagen; — die betreffende Erlaubniß vom 20. und des Statthalterei-Erlasses vom 23. d. M. davon in konnte jederzeit zurückgenommen werden. Nach tz. 43 der Gewerbe- Kenntniß. Krakau, 27. August 1869. Der Delegirte der Statt ordnung ist die Erlaubniß fortan nur für diejenigen erforderlich, Halterei: Bokowski." — Der Gemeinderath in Graz hat am welche gewerbsmäßig die erwähnte Thätigkeit ausüben wollen, und 3. September beschlossen, eine Petition an das Gesammtministe- die Erlaubniß darf nur unter den Bedingungen und nach Maß- rium um Stellung der Klöster unter das Staatsgrund- und das zabe des tz. 57 versagt werden. Die Erlaubniß darf dem ent- Vereinsgesetz zu richten. prechend auch nicht zurückgezogen oder die Erneuerung nicht Aus Paris, 7. Sept. schreibt die „Köln. Ztg.": Die Fran- >ersagt werden, so lange die im ß. 57 bezeichnten Erfordernisse zosen werden sich daran gewöhnen müssen, den Kaiser Napoleon vorhanden sind. Wer den Vorschriften des H. 43 zuwider handelt, fortan als einen schwachen, gebrechlichen Mann zu betrachten, der unterliegt nach §. 148 Nr. 5 der dort vorgesehenen Strafe. Ab- noch lange athmen, doch der weder reiten noch fahren und folglich gesehen von den vorbezeichneten Puncten bleiben die im Preßgesetze keinen Kriegsfürsten spielen kann. Dem Uebergange vom persön- enthaltenen Bestimmungen über die Ordnung der Presse durchweg liehen zum parlamentarischen Systeme kann dieser Zustand förder- in Kraft. Insbesondere bewendet es nach tz. 143 der Gewerbe- lich werden, wenn es gelingt, ein Cabinei zu finden, das ein or- ordnung bei den bestehenden Vorschriften über die Entziehung der ganisches Ganzes bildet, klar weiß, was es will und was es den Befugmß zum Betriebe der Preßgewerbe durch richterliches Er- gegebenen Verhältnissen gegenüber muß, das den Muth hat, dem kenntniß (H. 54 des Preßgesetzes). Senate sammt seinem herrschsüchtigen Präsidenten Nouher die Ueber die Eisenbahn - Prämien - Anleihe schreibt man der Spitze zu bieten, die reactionäre Hofpartei im Zügel zu Hallen „Elberfelder Zeitung" unterm 3. September von Berlin: „Es und der überstürzenden Demokratie wie der Präsectenwirthschaft verlautet mit der größten Bestimmtheit, daß die letzten Schwierig- Einhalt zu gebieten. Aber wird ein solches Cabinet zu Stande keiten wegen der Prämien-Anleihe von hundert Millionen beseitigt zu bringen sein? Die Mitglieder des jetzigen Ministeriums be- sind, und daß die Emission der neuen Papiere noch im Laufe dieses sitzen weder die Befähigung, noch das moralische Ansehen dazu, Monats erfolgen wird. Wahrscheinlich hat zur Beseitigung der selbst die liberaleren Elemente nicht. letzten Anstände sehr viel die Thatsache beigetragen, daß sich aus- Nack den neuesten Nachrichten aus Paris präsidirte der Kaiser ländische Bankhäuser mit mehr als dem halben Betrage an der am 8. d. M. Vormittag dem Ministerrathe, arbeitete dann längere Emission betheiligen, so daß für das neue Papier damit von vorn Zeit mit den Ministern. Der Gesundhellszustand des Kaisers herein das Terrain auf den fremden Börsen gewonnen ist und bessert sich fortwährend, man in maßgebenden Kreisen daran die Hoffnung knüpft, daß damit den preußischen Staatspapieren und Prioritäten im Allge- H Leipzig, 9. September. Nachdem Se. Majestät der König meinen der Weg ins Ausland geöffnet sein wird." auch heute Morgen zunächst der Messe in der katholischen Kirche » Da die diesjährigen jüdischen Feiertage gerade in die Zeit des beigewohnt, erfolgte um ^9 Uhr in gleicher Weise wie am vor großen Herbftmanövers in Ostpreußen fallen, sö hat der com- gestrigen Tage die Abfahrt zu den Manövern, wohin balv darauf mandirende General Freiherr v. Manteufel, wie die „ Voss. Ztg." auch Ihre königliche Hoheit die Kronprinzessin nachfolgte. Nach berichtet, auf gemeinschaftlichen Antrag derRabbiner der Synagogen- der Rückkehr vom Manöver fand Nachmittag Vs4 Uhr wiederum Gemeinden zu Königsberg und Danzig, der Herren vr. Bam- große Tafel im königlichen Palais statt, zu der Generallieutenant - berger und Wallerstein, verfügt, daß sämmtliche Soldaten jüdischen von Fransecki, Generalmajor Nehrhosf von Holverberg, Stadt- Glaubens für den 6. und 7. September (Neujahr), sowie für den commandant Oberst Freiherr von Hausen, Geh. Negi'erungsrath 15. September (Versöhnungsfest) zu beurlauben seien. von Haugk und Amtshauptmann vr. Platzmann zugezogen worden In Greiz hat der Stadtrath einen neuen Bescheid in der waren. Um V,6 Uhr reisten Se. Majestät und gleichzeitig auch Realschulfrage vom fürstlichen Consistorium erhalten, der insofern Se. königliche Hoheit Kronprinz Albert und Gemahlin, die Kron- wesentlich von dem früheren abweicht, als er in den meisten Be- Prinzessin, mittelst Extrazugs von hier ab. Hochdieselben begeben stimmungen den ausgesprochenen Wünschen der städtischen Behörden sich direct nach Bautzen. Rechnung trägt. Der Stein des Anstoßes lag vorzugsweise in ->!<- Leipzig, 9. September. Gestern Abend */»? Uhr beehrten der Bevormundung, welche das Consistorium der,zu begründenden Se. Majestät der König, der Kronprinz Albert und die Kron- Anstalt gegenüber auszuüben gedachte und die sich ^beispielsweise auf > Prinzessin Carola mit Gefolge das neue Theater. Im Gefolge
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