30 Die Strecke Nossen-Lommatzsch-Riesa, deren Vollendung laut Concessionjerst bis Mai 1878 zu erfolgen hat, ist zwar zwischen Riesa und Lommatzsch schon im Frühjahr in Angriff genommen, aber nicht zwischen Lommatzsch und Nossen, auf welcher Strecke nur die Vorarbeiten beendet werden. Ueber die Fassung eines Staatsvertrages aber wird erst Gewissheit zu erlangen sein, wenn unsre Gesellschaft sich zur Ausführung des Baues bereit erklärt haben wird Was die Erhebungen über Leistungs- und Concurrenzfähigkeit der Linie Brüx- Moldau betrifft, so glaubten wir zwar, die bisher angestellten, den geehrten Actionären bereits aus frühem Mittheilungen bekannten Erörterungen für genügend halten zu dürfen; wir haben aber auch neuerdings durch unsre Betriebs-Direction Zusammen stellungen über Entfernungs- und Tarifverhältnisse ausarbeiten lassen, nach deren Er gebnis die Concurrenzfähigkeit der Linie uns ausser Zweifel steht. Ausser diesen Anträgen hat der Ausschuss aber noch der Ueberzeugung gegen uns Ausdruck gegeben: „dass in einer weitern Erörterung der Angelegenheit und dem damit aller dings verbundenen Aufschübe der Entscheidung er eine Gefährdung wesent licher Interessen der Compagnie nicht zu erblicken vermöge.“ Dieser Ansicht vermochten wir uns nicht anzuschliessen, mussten ihr vielmehr die Ueberzeugung entgegen stellen, die wir durch genaue Kenntniss der Verhält nisse gewonnen haben: dass die weitere Verzögerung eines definitiven Beschlusses von unberechen baren Folgen für die Interessen der Compagnie werden könnte. Die oesterreichisch-ungarische Staatsregierung hat uns unter erleichternden Bedingungen die Concession zum Bau der Strecke Brüx-Moldau in Aussicht gestellt; es wird also die derselben schuldige Antwort nicht weiter verzögert und sie wird nur von der höchsten Instanz unserer Gesellschaft, der Generalversammlung der Actionäre, gegeben werden können. Auch die Prag-Duxer Gesellschaft wird, nach den vielfachen Verhandlungen und nachdem sie gestattet, dass auf dem ihr zur Zeit noch gehörenden Trakte technische Arbeiten in Gemeinschaft mit unsern Ingenieuren stattgefunden haben, mit Recht eine definitive Antwort zu erwarten haben. Aber auch unsere eigenen Actionäre haben in der letzten Generalversammlung einstimmig den Wunsch zu Protokoll ausgesprochen: zu einer Beschlussfassung berufen zu werden, sobald uns annehmbare Concessions- und sonstige Bedingungen gestellt würden. Diess ist nach unserer Ansicht geschehen; wir glauben auch, die angestellten Erörterungen für genügend halten zu dürfen, um den Actionären den Antrag auf eine definitive Beschlussfassung vorzulegen, und vermögen daher nicht, die Verantwortung der Folgen einer weiteren Verzögerung auf uns zu nehmen. Demgemäss haben wir auf Grund § 13 der Statuten für Freitag den 27. August a. c. eine ausserordentliche Generalversammlung berufen.