19 womach sich das Anlagecapital auf 7 Millionen Thaler stellen würde, zu welchem ausserdem die Kosten für Anlage des II. Gleises mit 1 Million Thaler und ein zur Sicherheit der Veranschlagung anzunehmender Aufschlag von 500,000 Thalern treten, sodass sich eine Gesammtsumme von 8,500,000 Thalern zur vollständigen Herstellung der projectirten Bahn erforderlich machen würde. Wir bemerken hierbei ausdrücklich, dass wir es zwar keineswegs nothwendig erachten, die neue Bahn schon nächster Zeit oder etwa gar bei ihrer Eröffnung durchgängig mit einem Doppelgleise zu versehen, dass wir aber die Möglichkeit, die Anlegung eines solchen werde sich später doch einmal erforderlich machen, schon dermalen ins Auge gefasst haben, daher den sämmtlichen Unterbau für eine zweigleisige Bahn berechnen Hessen und auch, zur Vermeidung einer späteren anderweiten An leihe, sofort jetzt das Gesuch um Bewilligung des desfallsigen Capitals für zweckmässig erachteten. Es ist selbstverständlich, dass wir im eigensten Interesse nur im wirklichen Nothwendigkeitsfalle mit Flüssigmachung der nach Bedarf aufzuwendenden Gelder vorgehen werden, und hegen wir daher die Erwartung, dass die Staatsregierung unter letzterer Modalität ihre Genehmigung auf die obbezeichnete Gesammtsumme des Anlagecapitals erstrecken werde. Was nun endlich die Beschaffung dieser Geldmittel, also die eigentliche finanzielle Seite des Unternehmens anlangte, so erwähnten wir den Ministerien gegenüber, wie wir unseren Actionären etwaige Befürchtungen in dieser Beziehung am besten dadurch zu benehmen glaubten, dass wir den selben sofort einen hinreichend specificirten Finanzplan vorzulegen beabsichtigten, nach welchem der Compagnie genügende Freiheit für die erforderlichen finanziellen Operationen und hinsichtlich der Auf bringung der Geldmittel belassen bleibe. Wir hatten daher zur möglichsten Vereinfachung und Ab kürzung der desfallsigen Verhandlungen nachfolgende Hauptpunkte zusammengestellt, unter denen wir die Genehmigung zur Annahme des ganzen Projects Seiten der Compagnie erlangen zu können hofften, und legten dieselben den Ministerien sofort mit zur Erwägung vor. 1. Das Baucapital wird nach Maassgabe der bisher angestellten Berechnungen vorläufig auf 772 Millionen Thaler exclusive der zweiten Gleisanlage und auf 8V 2 MilUonen inclusive der letzteren veranschlagt. 2. Das Baucapital wird beschafft durch Ausgabe von 2V 2 Millionen Thalern in neuen Stammactien ä 100 Tlilr., der ganze erforderliche Rest aber durch Anleihe aufgebracht. 3. Die im §. 60 der Statuten enthaltene Bestimmung, nach welcher die Totalsumme der An leihen den 3. Theil des wirklich eingezahlten Actiencapitals nicht übersteigen darf, wird durch einen bei der Generalversammlung zu beantragenden, von der Staatsregierung zu bestäti genden Beschluss aufgehoben. 4. Die neucreirten 25000 Stück Actien ä 100 Rthlr. werden den Inhabern der bereits vorhan denen 50000 Stück zum Nominalwerthe offerirt und wird demnach auf je zwei zu diesem Behufe abzustempelnde alte Actien eine neue Actie verabfolgt. Die auf diese Weise etwa nicht entnommenen Actien begiebt die Compagnie nach Schluss der desfallsigen Frist zum Vortheile der Gesellschaft. 5. Jeder Uebernehmer einer neuen Actie hat an dem durch öffentliche Bekanntmachung festzu stellenden Termine eine Anzahlung von 20 Procent zu leisten, und empfängt einen der auf diesen Betrag lautenden 25,000 Stück Interimsscheine. Die übrigen 80 Procent werden unter 3 *