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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.12.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-12-02
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185912020
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18591202
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18591202
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-12
- Tag1859-12-02
- Monat1859-12
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.12.1859
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Apostel der Wissenschaft Ln alle Lande gesendet. Besonder« glän zend feierte fie Ihr drittes Jnbilänm, 170V; aber auch 1809 wurde die vierte Säcularfeier höchst festlich und würdig begangen. Der Rector, vr. Kühn und der Oderhofgericht-rath Erhard er warben sich die größten Verdienste um die Würde dieser Feierlich keit. Die königlichen Behörden, Deputirte auswärtiger Universi täten, Repräsentanten de- Militair«, der Rath, die Geistlichkeit, die Lehrer, die Buchhändler, die Kaufmannschaft und sämmtliche Mitglieder der Universität so wie eine große Anzahl auswärtiger Studenten bildeten den großartigen Festzug, der sich langsam und feierlich durch die Stadt bewegte. — Bei der Festtafel wurde der erste Toast dem Könige, vom Rector, der zweite Napoleon I , dem Beschützer de- Rheinbundes, und der Kaiserin Josephine vom Oberhofgerichtsrath Erhard ausgebracht. Sitzung -er Stadtverordneten vom 30. November. Die Zustimmung zu einer Feier de- Geburtstages Sr. Majestät de- König- durch Speisung der Armen und die Bewilligung der dazu veranschlagten ca. 400 Thlr. wurde einstimmig ertheilt. Den Boten bei der Stadt-Steuer-Einnahme Briefer, Winter und Schoppe wurde eine Gratifikation von 20 Thlr. für Jeden auf Vorschlag de- RatheS gewährt. Eine Mittheilung des RatheS, in welcher dieser sich gegen eine derzeitige Errichtung öffentlicher Bade- und Waschanstalten auS- spricht, weil eS an reinem fließenden Wasser fehle, die- aber, so wie die Nähe der Anstalt für die Benutzenden die wesentlichen Vorbedingungen der Nützlichkeit seien, und auf das Beispiel von Hamburg und Berlin, wo man ebenfalls bis zur Herstellung der Wasserleitung damit gewartet habe, verweist — wurde an den Bauausschuß verwiesen. Dasselbe war der Fall bezüglich einer, die Trottoirsanlagen in den äußeren Vorstädten betreffenden Mittheilung. Darauf theilte der Vorsteher mit, daß die vom Collegium beschlossene Erinnerung an die Zusammenberufung der gemischten Deputation in der Frage wegen der Thorabgaben sich, noch ehe das diesfallsige Schreiben an den Rath gelangte, durch den von Letzterem verfügten Zu sammentritt jener Deputation erledigt habe, auch die gemischte Deputation wegen de- Bauregulativs inzwischen zusammengetreten sei. Zwanzig Eintrittskarten zu der am 2. December stattfinden den Feierlichkeit in der Aula wurden vertheilt. Anlangend die auf der heutigen Tagesordnung stehende Ver handlung über Herstellung und Uebernahme des Brandftegs, so theilte der Vorsteher mit, daß nach einer von dem Bevollmächtigten dreier Contribuenten zu diesem Brückenbaue ihm heute gemachten Mitlheilung diese Contribuenten sich entschlossen hätten, noch am heutigen Tage dem Stadtrath den Vorschlag zu machen, daß sie, da fern der Rath die Anlage der Brücke als Fahrbrücke ihnen gestatte, letztere aus eigenen Mitteln erbauen, auch auf Verlangen dieselbe ohne Störung der Fußpassage für Nichtberechtigte mit einem Schlagbaum sperren wollten. Der Vorsteher schlug im Hinblick darauf vor, die Berathung dieser Angelegenheit auf einige Wochen auSzusetzen, womit sich auf Anfrage der Vorsitzende des Bau ausschusses und ebenso das Collegium einverstanden erklärten. Der Ausschuß hatte sich für den Neubau des Steges ausgesprochen, da das Vorhandensein diese- Steges im unverkennbaren Interesse de- Publicum- und de« Verkehrs besonders nach den westlichen Theilen der Stadt und Umgegend liegt, da das Publicum ferner durch den Wegfall des früheren Fußwegs nach dem Brandvor werke, welcher am sogen. Gosenthale ausmündete, bereits in un liebsamer Weise beeinträchtigt worden ist. Darauf brachte Herr vr. Vogel folgende Gutachten de- Aus schusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen zum Vortrage. 1. ein Gutachten über die Verbreiterung des Eingangs der Holz gasse durch Verwendung eines TheilS de- Areal- von der goldenen Brezel und die Veräußerung deS annoch verblei benden Reste- diese- Grundstücks auf dem Wege der Lici- tation. Man trat dem RathSbeschlusse nach Antrag des Ausschusses allenthalben einstimmig bei. 2. das Gutachten, die Prolongation des mit Herm Voigt- länder abgeschlossenen FeldpachtS betreffend. Der Ausschuß hatte für diesmal sich entschlossen, von dem fortwährend festgehaltenen und bewährten Grundsätze der Licitatkon abzugehen und, in der Erwartung, daß der Pächter eine entspre chende AinSerhöhung gewähre, dem Collegium anzurathen, a) zu der fraglichen Pachtverlängerung unter der Bedingung Zustimmung zu ertheilen, daß Herr Voigtländer für die Felder einen jährlichen Pachtzins von 200 Thlr. gewähre. Er empfahl aber d) für den Fall, daß derselbe sich dazu nicht verstehe, die Li- eitation des Pachte« zu beantragen. Das Collegium trat dem einstimmig bei. S. , Das Gutachten über sie Gewührung eines wettere» Vor schusses von 2000 Thlr. zu de» Vorarbeiten zur Wasserre- regulirung. Der Ausschuß hatte, da die Arbeiten einmal begonnen sind und die Kosten für Vollendung derselben kaum abgeschnitten wer den können, einstimmig beschlossen, dem Collegium die Verwilligung de- weiteren Vorschusses an 2000 Thlr. anzurathen. Die Verwilligung wurde einstimmig ausgesprochen. 4. Man gelangte darauf zur Wahl eines Stadtrath- auf Zeit. In Anwesenheit von 50 stimmberechtigten Mitgliedern gingen eben so vielt Stimmzettel ein. Sie ergaben für Herm Buchhändler Gustav Mayer 40 Stimmen - Stadtrath vr. Gau blitz ... 8 - - - Fleischer 1 - - Buchhändler Adolf Mayer . 1 - Herr Buchhändler Gustav Mayer war sonach gewählt. Londons Diskonthäuser und die MktaUreserve der Sank von England. ii. Die Mäkler Londons, anfangs nur Vermittler zwischen Dar leiher und Borger, ohne jede eigne Haftung für das vermittelte Geschäft, das jene beiden Parteien allein berührte, wurden später eigne Verleiher der ihnen anvertrauten Gelder mit eigner Ge fahr und erhoben jetzt nicht mehr die einfache Provision (Sensal gebühr), sondern nahmen Zinsen. Durch ihre Hände gingen un geheure Capitalien, sie selbst waren meist ohne eigene und ohne alle Reserve. So fand sie die Krisis und es konnte nicht anders kommen als daß der ganze künstliche Bau zusammenfiel. Die Bank von England strich deshalb die Conti sämmtlicher Diskonthäuser mit der Erklärung, daß dieselben ihnen nicht wieder würden eröffnet werden. Die Bank läßt die Wechsel dieser Häuser nicht mehr zur Escomptirung zu, um jene Gefahr nicht noch ein mal heraufzudeschwören. Dieser Schritt der Bank verträgt sich jedoch nicht mit den im Verkehre sonst als berechtigt angesehenen Grundsätzen. Mag immer hin die Stellung der Bank schwer sein, wenn in Augenblicken der Klemme die Disconthäuser das ganze Uebermaß ihrer Zahlungs pflichten auf sie wälzen, dennoch ist, statt einer so kategorischen Maßregel, eine Verständigung der Disconthäuser dahin vorzuziehn, daß man sie künftighin der ganzen sonstigen Handelswelt gleich- ftellen und nur in dem Maße berücksichtigen werde, als eS in der Convenienz der Bank liegt. Die Disconthäuser sind zu einem der einflußreichsten Factoren in der gegenwärtiaen Vertheilung zwischen Credit und Capital herangewachsen. Indessen hat man sie deshalb immer noch nicht auf ihren bisherigen unhaltbaren Grundlagen fortarbeiten und un ermeßliche Verpflichtungen eingehen zu lassen, für welche die Be dingungen gar nicht vorhanden sind. Was also ist zu thun s Der „Leonomist" schlägt zwei Wege vor. Der eine ist, daß die Disconthäuser wieder bloße Mäkler werden, also bloße Vermittler zwischen den Parteien, ohne die heutige ungeheure Verantwortlich keit, welche alsdann auf die verschiedenen Banken, Capitalisten und Escomptirenden sich vertheilt. Der andere Weg besteht in der Bereithaltung einer genügenden Reserve. Diese würde eine Herabdrückung des Zinsfußes für auf Sicht zahlbare Einlagen bedingen. Die Ausführbarkeit wird von der Festigkeit und Ge schäftstüchtigkeit der betreffenden Häuser abhängen. Der Schluß nun, zu dem wir unter der Voraussetzung des Gelingens gelangen, ist der: Halten die Diskonthäuser fortan eine größere, ihren Verbindlichkeiten entsprechendere Reserve, so wird diese, bei ihren Bankhäusern eingelegt, zunächst die Reserve dieser Bankhäuser vermehren. Werden sie von diesen dem Verkehr zu gewendet, so gehen sie den im Fall einer KrisiS verfügbaren Kräf ten verloren. Geschieht jene Zuwendung nicht, so werden diese Reserven nur die Depositen der Banken, bei dmm sie eingelegt wurden, bei der Bank von England vermehren. Nimmt diese eine Verwendung vor, so ist die Wirkung jene obenerwähnte. Schließlich fällt also jederzeit den Lettern de- großen National- institutS die Fürsorge für eine größere, dem Drucke einer KrisiS mehr als bisher gewachsene Reserve zu. In dieser und der angemessenen Erhöhung des Diskontsatzes bei großem Abfluß der Baarmittel steht auch Tooke die einzige Abwehr. Der Baarschatz der Bank ist die beste Reserve der Nation für Einhaltung ihrer auf Baarzahlung lautenden Ver pflichtungen und eS wird dem Lande nicht helfen, wenn Diskont häuser und andere Geschäftsleute einen größeren Theil ihrer Aah-' lungsmittel als bisher aus dem Verkehre ziehen, wenn sich nicht di« Bank von England gleichzeitig zur Bereithaltung einer größe ren Reserve von Baarmittel» und rechtzeitigerem Entgegenwirken gegen den Abzug edier Metalle, als bisher geschehen ist, entschließt.
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