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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.06.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-06-18
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186006188
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600618
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600618
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-06
- Tag1860-06-18
- Monat1860-06
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.06.1860
- Autor
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kürn. rt. >, u, trruz. er a »ild.- Hotel »alk, lognc «ant. of. ir. d« >n. bürg. ind «tmnitz, den, nberg um. sie. eutschet ?otel te >er Hof. Nom. nt. ct. t. Rom ll'sie. im. Hotel tr Lonm r. Stakt Zien. nburg. , und t. Nürnb. mm. Diener a. j,S Kreuj. i.diff.38. 68. bO, OesttN. Eisenb.' rs»I. L->. >c« «S n Mov- tu-: lott uli lS'/« f», Sept - - Hafer: suli 26»/p Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 17V. Montag den 18. Juni. 1880. Verordnung, de« Wegfall der Zuschläge z« den direkte« Stenern ans das Jahr 18«« betr. vom II. Juni 1860. Mit Genehmigung Sr. Majestät des Königs wird hierdurch Folgendes verordnet: 8. I. Die Zuschläge, welche durch das Finanz-Nachtrags-Gesetz vom 13. Juni 1859 tz. 1 und die zugehörige Aus führungs-Verordnung vom 14. Juni 1859 §. I (S. 164 fg. des Ges. und Vdgsbl. v. I. 1859) für die Jahre 1859 und 186V mit Einem Pfennige von jeder Steuereinheit bei der Grundsteuer zu dem auf den 1. August anstehenden Hebetermine, und acht Zehntheilen eines halben Jahresbetrages bei der Gewerbe- und Personalsteuer zu dem auf den 15. October anstehenden Hebetermine ausgeschrieben worden, bleiben im Jahre L8SO unerhoben. 8. 2. Demnach sind zu besagten Terminen im Jahre I86V nur zu erheben: Zwei Pfennige ordentliche Steuer von jeder Steuereinheit bei der Grundsteuer und ein halber Jahresbetrag ordentliche Steuer bei der Gewerbe- und Perfonalsteuer. tz. 3. Die Steuerrechnungen auf das Jahr I86V sind daher auf Neun Pfennige ordentliche Steuer von jeder Steuer einheit bei der Grundsteuer und einen vollen Jahresbetrag ordentliche Steuer bei der Gewerbe- und Perfonal steuer zu stellen. 8- 4. Der nach §. 1 an dem Gewerbe- und Personalstcuerzuschlagr gewährte Erlaß leidet auch auf die von Aus« ländertt für ausgestellte Gewerbesteuerscheine oder nach Verdiensttagen zu entrichtende Gewerbesteuer und zwar dergestalt Anwendung, daß vom R. Juli laufenden Jahres ab die bei Ausstellung solcher Scheine, beziehentlich nach Ver- dieusttagen eintretende Steuererhebung auf die ordentliche Gewerbesteuer zu beschränken ist. Es treten daher von obigem Zeitpunkte die Vorschriften in 8- 2 der Ausführungs-Verordnung vom 14. Juni 1859 außer Wirksamkeit. . Hiernach haben sich die Steuerbehörden und sonst Alle, die es angeht, zu achten. Auch ist gegenwärtige Verordnung in sämmtlichen Zeitschriften, auf welche Z. 21 des Gesetzes über die Angelegen heiten der Presse vom 14. März 1851 Anwendung findet, zum Adruck zu bringen. Dresden, den II. Juni 186V. Finanz-Ministerium. Freiherr von Friesen. Zenker. Einheit der Make in den Gewerben. I Geschmackes gear^ or«« er i« s'"d, ^ lrefern hat! Wie kostspielig ist es z. B. für eme Eisen- ' gießerei, wenn sie für ein oder wenige Exemplare von Balcon- trägern, Zahnrädern, Gefäßen, ein Modell anfertigen lassen muß, welches Technik und Geschmack gleich befriedigt, und wie viele sol cher Güsse müssen mißrathen, bis das zweckmäßigste Verfahren gefunden ist. Der Schlosser, bei welchem ein eisernes Thor bestellt ist, reist nach dem Eisenhammer, um Elsenstäbe von der vorge schriebenen Dimension zu suchen; eS sind keine solchen vorhanden, der Hammerbesitzer muß erst sein Walzwerk abändern, damit er auch solche liefern kann; die Schrauben, Nieten, gußeisernen Ro setten, Spitzen, Schloßdrücker rc., muß der Schlosser dann weiter besonders anfertigen oder gar erst modelliren lassen. Welcher Ver lust an Zeit, Geld, Kraft, ohne doch etwas Vollendetes darstellen zu können! Vieles, was wir fertig auf dem Lager kaufen, oder doch in einer der Form und Güte nach bestimmten Nummer zur Anferti gung bestellen könnten, paßt nicht für unfern vorliegenden Fall, es ist zu klein oder zu groß, es muß zusammen gestückelt oder um gearbeitet werden, oder man muß das Passende selbst fertigen lassen. Dies finden wir in Betreff der Größe und Gestalt der Balken, Bretter, Lattm, der haldfertigen Holzwaaren, Faßdauben, Rad felgen, Schiffsrippen rc., der verschiedenen behauenen Steine, welche der Maurer bedarf, der Plättchen, Gefäße, Verzierungen von Marmor und feineren Steinarten und nachgemachtem Stein, die der Bauarbeiter, MeubleSschreiner rc. bei seinen Produkten ver wendet, der gegossenen Waaren aus Eisen, Rothguß, Zink, der Eisenstäbe, Platten, Ketten, Radachsen und Büchsen, de- DrahtS, der Metallsaiten, der Beschläge für Fenster, Thüren, Schiffe, de- sonders aber der Mutter- und Holzschrauben, für welche England schon lange eine gewisse Scala eingeführt hat, der Nägel rc., in Betreff der Breite und Länge der Zeuge, Taptten, d,< Papiers, des Format- der Acten und Bücher, der Gefäße au- GlaS, Por zellan, irdmem und steinernem Gut, der Höhe der Buchdrucker typen re. Die oben angegebenen Mißstände fühlt der Producent und der Bon C. Dünkelberg in Idstein*). Wenn es sich darum handelt, ein Product der Industrie her vorzubringen, woran verschiedene Gewerbe zu arbeiten haben, z. B. ein Gebäude, einen Wagen, eine Maschine, so müssen vorher die Zeichnungen, Maße, Instructionen mit der größten Sorgfalt und oft bis in die feinsten Details ausgearbeitet werden, damit, wenn da- Werk zusammengestellt wird, die Arbeit jedes Einzelnen mit der des Andern harmonirt. Dies erfordert aber eine große An strengung, und der Zweck wird doch oft nicht erreicht, weil der Zeichner, besonders wo es auf Geschmack ankommt, die Wirkung, welche z. B. einzelne Arabesken in der Ausführung machen, nicht nach der bloßen Zeichnung beurtheilen kann; ja man muß sich oft dadurch helfen, daß man die verschiedenen Gewerbe nach und nach an- Werk gehen und da- Mißrathene immer von Neuem um arbeiten läßt. In Betreff der Kostenanschläge zeigt sich hierdurch eine weitere Erschwerung der Arbeit. Die Sache würde aber eine ganz andere Gestalt gewinnen, wenn z. B. der Bäumeister eine- Hause- weiß, daß er Mauer- und Dachziegel, Fußbodenplatten, Treppen, Thür- und Fenster bekleidungen, Abweiß- und Ablaufsteine, Gesimse, Tragsteine, Ara besken, Balkenträger, Säulen, Decken- und Wändeverzierungen, Taptten, Kamine, Oefen — von Aiegelthon und feineren Thon arten, glasirte und irdene Waaren oder von Sandstein, Tuff, Marmor, Guß- und Schmiedeeisen, — daß er Glas, Thürbe- schläge, Schlösser, Balken, Borde, Latten, Oele, Wasserfarben und Lacke zu jeder Zeit in fest bestimmten Nummern, zu festem Preis, in Länge, Breite, Form, Güte und Schönheit ihm genau bekannt, von dem Lager des Fabrikanten entnehmen, oder doch die Anfer tigung der betreffenden Nummer bestellen kann, ohne daß er eine weitlaufiae Instruction zu entwerfen hat. Und wie vortheilhaft muß eS für den GewerbSmann sein, wenn er Produtte nach einem technisch vollendeten und einem nach den Angaben de< reinsten
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