Dresdner Nachrichten : 28.03.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-03-28
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185703285
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18570328
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18570328
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1857
- Monat1857-03
- Tag1857-03-28
- Monat1857-03
- Jahr1857
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- Dresdner Nachrichten : 28.03.1857
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»I ».'!'. - ^ > Ü. ttl.s- nIH? Unterhaltung und Geschäftsverkehr. 87. Sonnabend, den 28. März. Expedition: Johannes-2lllee .Nr. S, sowie auch Wai^enhausstraße 6 pt. 1^. 1M!>: 'i'-'l Vom 1. April an beginnt ein neues Abonnement auf die „Dresdner Nachrichten" zu 13 Ngr. für das Quartal. Inserate zu erfolgreicher Ver breitung, die gespaltene Zeile ä 3 Pf., werden täglich bis Abends ? Uhr angenommen in der Expedition (Johannisallee Nr. 6). Local- und Provimial-Nachrichten. Dresden, den 28. März. Von. der Fürsorge und Theilnahme, welche Se. M. der König dem Schulwesen zuwendet, zeugt auch fol gende Thatsache. Se. M. der König ist als Besitzer des Rittergutes Jahnishausen bei Riesa zugleich Collator in Pausitz. Als nun jüngst die zweite Lehrerstelle daselbst erledigt wurde, fand die desfallsige Probe dreier Bewerber auf Befehl des hohen Collators hier in Dresden statt und wurde im Saale des Friedrichstädter Seminars abgehal- ten, wobei Se. M. der König vom Anfang bis zum Ende anwesend war, um darnach seine Wahl bei Besetz ung der Stelle treffen zu können. — Ueber das Befinden I. K. H. der Prinzessin Sidonie ist gestern Vorm, folgendes Bulletin ausgegeben worden: ,,Die Verminderung des Fiebers und der Krank- heitserschemungen hat im Laufe des gestrigen Tages und der vergangenen Nacht gleichmäßig stattgehabt, v. Carus, v. v. Ammon.- — Die Bekanntmachung unsers Justizministeriums, daß vom nächsten Jahre an nur 18 Rechtscandidaten zur Jmmatriculation als Sachwalter gelangen sollen, hat einen gelinden Schreck in die jüngere juristische Welt gebracht. Das Ministerium will damit dem zum Nachtheile des Staatsdienstes zu großen Zudrange zu dem äußerlich aller dings viel Verlockendes habenden Sachwalterstand einen Damm entgegensetzen. In Sachsen soll sich ein Bedarf von nahe an 70 Actuarien fühlbar gemacht haben. Viel leicht würde eine Erhöhung der untern Besoldung dieser neuesten Maßregel recht gut zu Hilfe kommen. Ueber die Zahl der jährlichen Jmmatriculationen . hat unser Land mancherlei Bestimmungen. Nach einem Mandat vom 12 .t'ij!) April 1723 wurden jährlich 40 admittirt. So war eS auch noch vor der Landestheilung 1815, als Sachsen auf 648 Quadratmeilen 3.047,548 Einw. zählte.,, Nachdem Sachsen auf 1,182,714 Einw. reducirt war, reducixte eine Verordnung vom 29. April 1818 die Jmmatriculationen in den Erblanden auf jährlich 25, ein Mandat vom 12. März 1821 in der Oberlausitz auf 5; eine spätere Be kanntmachung erhöhte die erstere Zahl aber wieder auf 30, daher denn eine Verordnung vom 9. Juni 1836 die Zahl für das ganze Land, einschließlich der Oberlausitz, auf 35 feststellte, was auch im Landtagsabschiede vom 21. Aug. 1843 bestätigt wurde, wogegen eine Bekanntmachung vom 20. Juni 1854 diese Zahl wieder auf 25 reducirte. Ob gleich Sachsen nach der neuesten Zählung vom 3. Der. 1855 wieder 2,039,176 Einw. hat, so dürfte doch eine Reduction, wie die neueste, weniger auffällig sein, wenn man erwägt, daß die advocatorische Praxis bereits durch ganz andere zeitgemäße organische und civil- und proceß. gesetzliche Einrichtungen beschränkt worden ist, eine gerin gere Anzahl von Sachwaltern daher nicht allein dem Be dürfnisse genügen, sondern auch mehr zu thun haben und mithin mehr verdienen würde. — Sehr guten Eindruck scheint es hier zu machen, daß man bei Vorbereitung einer neuen Gewerbeordnung für Sachsen mit äußerster Vorsicht zu Werke geht, allsei tige Stimmen darüber zu hören beabsichtigt und erst nach gründlichster Prüfung aller Bedenken an eine Gesetzvorlage zu denken scheint. Man hält diese Vorsicht jedes Falls für um so nöthiger, als andere deutsche Staaten uns mit Aenderung ihrer Gewerbeverfassung vorausgegangen find, die sich nicht allenthalben als ersprießlich bewahrte, weil sie dem Eapitale zu große Macht einräumte und die Ar beit demselben und seiner Herrschaft in die Hände lieferte.
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