Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.08.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-08-19
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186008199
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- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-08
- Tag1860-08-19
- Monat1860-08
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.08.1860
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riMger Tageblaü Anzeiger. ALSblitt des KSmgl. BezirlSginchtS und des RaIHS der Stadt Leipzig M 232. Sonntag dm 19. August. 186V. Bekanntmachung. Aus Antrag deS Bevollmächtigten der ^ssicursrioni kenersli zu Triest haben wir heute den hiesigen Bürger Herrn Hermann Bodek al- Epecialagenten gedachter Gesellschaft für den Stadtbezirk Leipzig in Pflicht genommen. Leipzig den 14. August 18VV. Der Rath der Stadt Leipzig. De. Koch. De. Günther. Bekanntmachung. Auf Antrag deS Bevollmächtigten der Hamburg-Bremer Feuerversicherungs-Gesellschaft ist mit Ge nehmigung der König!. AmtShauptmünnschaft Borna der hiesige Lotteriecollecteur Herr Johann Gottfried Kodel, welcher bereits am 13. Januar d. I. als Specialagent der Hamburg-Bremer Feuerversicherungs-Gesellschaft für den Stadtbezirk Leipzig verpflichtet worden ist, heutigen Tages auch für den R. amtShauptmannfchaftlichen Bezirk Borna als Specialagent der gedachten Gesellschaft bestätigt worden. Leipzig den 14. August 18VV. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Günther. Vera-legung der äußeren Frankfurter Straße. Die Zuschrift de« Rath« darüber an die Stadtverordneten lautet im Wesentlichen: „Unseren auf die Geradelegung der Frankfurter Straße bezüg lichen Beschlüssen haben Sie Ihre Zustimmung, und auch dies „nicht einhellig, nur in Bettest der Erwerbung de« Vr. Scherell'schen „und Mehnert'schen Areal« ertheilt, wogegen Sie die Zustimmung „zur Erwerbung des von Herrn Handwerk zu erkaufenden Areals „adlchnten, dafern der Letztere dieses Areal nicht zu demselben „Preise überlasse, den die beiden anderen Adjacenten gefordert „haben: 20 Ngr. für die Quadratelle. Dieser Ihr nicht einhellig „gefaßter Beschluß ist ferner, nach einstimmigem Beschluß Ihres „geehrten Collegiums, an die Bedingung geknüpft worden, daß zu „Vollendung der Waldstraße ungesäumt die nörhigen Schritte ge schehen, jedenfalls aber und unerwartet der völligen Herstellung „dieser Straße die an derselben gelegenen, der Stadtgemeinde „gehörigen Bauplätze baldigst und mindestens noch im Laufe dieses „Jahres zur öffentlichen Versteigerung gebracht werden. Demnächst „haben Sie, für den Fall, daß das Handwerkssche Areal für den „erwähnten Preis nickt zu erlangen wäre, den Antrag hinzu- „gefügt, die Verhandlung der ganzen Angelegenheit bi« nach „Vereinbarung de« neuen Bauregulativs auSzus.tzen." „Wir haben — um Ihren Ansichten so weit als es uns „möallch war, Rechnung zu tragen — zuvörderst Verhandlungen „mitHerrn Handwerk angeknüpft, um ihn zur Ermäßigung seiner „Forderung auf den Satz von 20 Ngr. für die Quadratelle zu „bewegen. Allein die« ist nicht gelungen; Herr Handwerk beharrt „auf seiner Forderung von 1 Thlr. 2*/» Ngr., indem er wieder- „ holt versichert, daß er sonst einen effektiven Geldverlust erleiden würde." „Hiernach hatten wir auf das Materielle der Sache sowie auf „die von Ihnen gestellte Bedingung und den beigefügten, obm „erwähnten Antrag einzugehen. Bei nochmaliger Erwägung habm „wir un« jedoch nicht bewogen finden können, den von Ihnen „dargelegten Ansichten beizutreten. WaS zunächst die Höhe de- „von Herrn Handwerk geforderten Preises anlangt, so ist auch „uns derselbe ziemlich bedeutend erschienen; indessen konnten wir „ihn nach der bestimmten und wiederholten Versicherung Herrn „Handwerks, in welche wir keinen Anlaß haben Zweifel zu setzen, „nicht für einen unangemessenen Preis erachten. AuS den in „unserem vorigen Schreiben entwickelten Gründen ferner erschien „un- da- zu dringende pecuniäre Opfer nicht zu hoch, dm daraus „kür die Gestaltung des Anbaues in jmer Gegend sich ergebenden , Vortheilen gegenüber. Gewiß ist e-, daß man sich nur ungern „zu derartigen Opfern entschließt; aber eben so gewiß dürfte es „sein, daß eS sich hier um einen Fall handelt, wo man eS später „bedauern würde, einm Uebelstand nicht rechtzeitig beseitigt zu „haben, der nachmals sich sehr bedeutend fühlbar macht, wo es „doch zu spät oder mit unverhältnißmäßigem Kostenaufwande vn-- „Kunden sein würde, wenn man ihn dann beseitigen wollte. Ist „einmal das dortige Areal, die äußere Frankfurter Straße mit „Häusern bebaut, so ist der hier zu befürchtende Fall eingetreten; „daß sie aber bebaut werden wird, kann keinem Zweifel unterliegen, „und die Herren Stadtverordneten selbst wollen diese Bebauung, „wie aus Ihrer Zuschrift erhellt, befördert wissen. Wir gestatten „un-, hieran sogleich dasjenige zu knüpfen, was wir gegen den „Antrag auf„Vertagung der Angelegenheit bi- nach Vereinbarung „des neuen BauregulativS" »u bemerken haben. Wie wir bereits „in unserer vorigen Zuschrift vom 9. Februar d. I. anfübrren, „will der eine der Adjacenten, Herr vr. Schnell, auf seinem „Grundstücke, und zwar an der dermaligen Straßenfluchklinie, ein „Wohnhaus erbauen, hat hierzu vorlängsk um Bauconcession nach- „ gesucht und diesen Bau nur deshalb verschoben, weil wir inzwrschrn „die Verhandlungen wegen Überlassung de- zur Geradelegung „der Straße nöthigen Areal-, auf welches er seinen Neubau sehen „wollte, mit ihm wie mit den beiden übrigen Grundbesitzern an* „knüpften. Sollte nun, wie Ihr Antrag es. will, die Regulirung „der Sache bis zu dem von Ihnen erwähnten Zeitpunkte aus „gesetzt bleiben, so müßte ^selbstverständlich auch der Scherell'sche „Bau bl- dahin vertagt werden; da- werden aber die Herren „Stadtverordneten gewiß nicht beanspruchen, daß die Benutzung „und Verwerthung de- PrivateigenthumS in solcher Weise gehin dert und auf eine unbestimmte Zukunft verschoben werde. Es „läßt sich noch gar nicht bestimmen, wann das neueBauregulartv „vereinbart wird; ja, man weiß nicht einmal, ob eine solche „Vereinbarung eintritt, da möglicherweise die diessallsigen Ansichten „beider städtischer Körperschaften auseinandergehen. Ebensowenig „läßt sich jetzt über den möglichen Inhalt diese- möglichen, künft „tigen Regulativs etwa- sagen, und wmn Sie bemerken: „eS werde nach diesem Bauregulativ die Bebauung einer „der Frankfutter Straße parallelen, also neuen Bauflucht- „linle nicht verstauet werden können, bi- da- allgemeine „städtische Bedürfniß der Regultrung des dortigen Straßen- „theils erfüllt sei", „so ist un- dies einerseits nicht völlig klar, andererseits kann man „zur Zeit noch nicht den künftigen Anhalt eine- neuen Regulativ- Hennen, also nicht wohl auf Bestimmungen des letzteren zu „Motivirung eines derartigen Antrags Bezug nehmen."
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