des Baues massgebende Bedingungen und die wichtigsten Factoren für die Be- urtheilung der Rentabilität bekannt seien. Zu ersteren zählte der Ausschuss — in der Erwägung, dass die Eisenbabnanscblussverträge der Staatsregierungen mate riell oft zu schweren Belastungen der Eisenbahnen geführt haben und dass in dem gegenwärtigen, ungewöhnlichen Falle des Betriebes einer längeren Eisenbahnstrecke im Auslande der Staatsvertrag möglicher Weise mancherlei Abweichungen von dem Herkömmlichen enthalten könne — die Kenntniss der Bedingungen, welche bez. des Grenzüberganges zwischen der Königlich Sächsischen und Kaiserlich Oester- reichischen Staatsregierung zu vereinbaren sein würden. Als wesentlicher Factor für Beurtheilung der Rentabilität galt dem Ausschuss in erster Reihe ein möglichst detaillirter Kostenanschlag. Das Directorium schritt, unerwartet jener Vorlagen, zur Einberufung der Generalversammlung, hat aber den Kostenanschlag in der, zwischen der Einberufung und dem Tage der Generalversammlung liegenden Zeit fertig stellen lassen und bezüglich des Staatsvertrages sich damit einverstanden erklärt, dass zunächst ein Entwurf erbeten, und nur dann, wenn dieser Entwurf erschwerende Bedingungen nicht enthalte, der Abschluss sowohl mit der Oesterreichischen Staatsregierung, als der Prag-Duxer Eisenbahn-Gesellschaft zur Perfection gebracht werde. Bei einem solchen Vorgehen nun ist allerdings der Gefahr vor gebeugt, dass die Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie vor Kenntnissnahme sämmtlicher „Con- cessions- und sonstiger Bedingungen“ genöthigt werden könnte, bedeutende weitere Aufwendungen für den Bau der Linie Brüx-Moldau zu machen, und sich damit das mögliche schliessliche Zurücktreten von dem Project zu erschweren; andererseits aber liegt auch jetzt noch über die sämmtlichen Bedingungen keine Klarheit vor und deshalb muss auch jetzt noch der Ausschuss die Berufung der Generalversamm lung für verfrüht halten. Während demnach der Ausschuss gewünscht hatte, die Prüfung der Haupt frage noch ausgesetzt und inzwischen die Erörterungen über die Betriebsverhältnisse der neuen Linie fortgeführt zu sehen, tritt jetzt in Folge der Einberufung der Generalversammlung die Nothwcndigkeit an ihn heran, den geehrten Actionären seine Ansicht über die Räthlichkeit des Baues für den Fall auszusprechen, dass die Frage des Staatsvertrages ihre befriedigende Erledigung finden sollte. Wenn der Ausschuss nun nach vielfachen eingehenden Berathungen und Verhandlungen zu der Ueberzeugung gelangt ist, dass die Ausführung des Baues der Strecke Brüx-Moldau für jetzt nicht zu empfehlen sei, so ist er dabei durch folgende Erwägungen geleitet worden. Aus den Directionsvorlagen geht hervor, dass die auszuführende Bahnstrecke zu den theuersten (ca. 1,000,000 Thlr. excl. Bauzinsen für jede Meile der nur